8 Revisionsstelle
Datum der Übernahme des bestehenden Revisionsmandats durch die KPMG AG (Mandatsannahme) | 28. Mai 1997 |
Datum, an dem der leitende Revisor sein Amt antrat | 2011 |
Gezahlte Honorare
CHF 1’000 | 2014 | 2015 |
Summe der Prüfungshonorare KPMG | 623 | 597 |
Summe der Honorare sonstiger Prüfungsgesellschaften | 0 | 31 |
Summe der Steuerberatungshonorare KPMG | 74 | 60 |
Summe der weiteren Beratungshonorare KPMG | 12 | 7 |
Die Revisoren werden durch die ordentliche Generalversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Seit 2003 wird die externe Revision durch den Prüfungsausschuss überwacht. Die Revisoren nehmen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, bei denen Ganz- und Halbjahresrechnungen diskutiert werden und deren Genehmigung durch den Verwaltungsrat vorbereitet wird. Die Revisoren berichten über den Schwerpunkt der Prüfung und fassen das Ergebnis der Prüfung zusammen. Die Revisoren sprechen Empfehlungen zum Umfang der Prüfung und ihres Schwerpunkts für die nächste Revisionsperiode aus. Zum Jahresende überprüft der Prüfungsausschuss die Leistung der Revisoren sowie die Revisionskosten und unterbreitet dem Verwaltungsrat einen Vorschlag bezüglich der Wiederwahl der Revisoren. Das Unternehmen schreibt das Revisionsmandat in der Regel alle vier Jahre neu aus. Der leitende Revisor muss alle sieben Jahre abgelöst werden.
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