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Vergütungsbericht

 

Der vorliegende Vergütungsbericht legt das Vergütungssystem und die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung der Tecan Group AG dar. Der Bericht wird der Generalversammlung vom 13. April 2016 retrospektiv für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Konsultativabstimmung vorgelegt. Er stützt sich auf Ziffer 5 des Anhangs zu der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange sowie auf die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), welche am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.

Grundsätze

Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Gesamtvergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung und bezieht sich auf das Berichtsjahr 2015, soweit nichts anderes vermerkt ist. Innerhalb des Tecan-Konzerns bestehen ein­heitliche Vergütungsgrundsätze, die systematisch, transparent und lang­fristig ausgelegt sind. Bestimmend für den Lohn sind die vier Faktoren Unternehmenserfolg, individuelle Leistung, Funktion und Arbeitsmarkt. Übergeordnetes Ziel des Vergütungssystems ist es, hoch qualifizierte und motivierte Fach- und Führungs­kräfte anzuziehen, langfristig an das Unternehmen zu binden und die Interessen der Mitarbeitenden mit jenen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Der variable Erfolgsanteil ist ein unter­stützendes Steuerungsinstrument für die Erreichung übergeordneter Ziele. Das für alle Konzernleitungsmitglieder (seit 2010) geltende Aktien­beteiligungsprogramm «Performance Share Matching Plan» (PSMP) gewährleistet zudem eine direkte finanzielle Beteiligung an der langfristigen Wertentwicklung der Tecan-Aktie. Die Vergütung des Verwaltungsrates wurde im Geschäftsjahr 2013 an die aktuellen Corporate-Governance-Empfehlungen für Vergütungssysteme angepasst, die ausschliesslich ein fixes Honorar vorsehen. Seither partizipieren die Mitglieder des Verwaltungsrats daher nicht mehr an dem leistungsorientierten Aktien­programm PSMP, sondern er­halten neben einem definierten Baranteil eine Aktienzuteilung in fixer Höhe, der nach Abschluss der Amts­periode vollständig und bei vorzeitigem Ausscheiden anteils­mässig übertragen wird. Der Gesamtbetrag für die einzelnen Mitglieder wird nominell in Schweizer Franken festgelegt, der Baranteil davon abgezogen und der Restbetrag in Aktien umgerechnet. Der Aktienwert wird, wie im PSMP auch, über die durchschnittlichen Schlusskurse der Tecan-Aktie an der SIX Swiss Exchange in den ersten vier Monaten des jeweiligen Geschäftsjahres ermittelt. Für den Verwaltungsrat wie auch für die Konzernleitung werden die Höhe und die Zusammensetzung der Kompensation durch den Vergütungsausschuss überprüft und festgelegt. Im Jahre 2013 wurden sowohl die Höhe als auch die Zusammensetzung der Kompensation für den Verwaltungsrat von einer Beratungsfirma (The Hay Group) überprüft und gemäss den Empfehlungen angepasst. Der Vergütungsausschuss setzte sich im Berichtsjahr aus Oliver Fetzer und Christa Kreuzburg zu­sammen und wurde direkt von der General­versammlung ge­wählt. Der CEO, der CFO und der Corporate Head Human Resources nehmen regelmässig an den Sitzungen teil und haben beratende Stimme. An der Behandlung von Traktanden, die sie selber betreffen, nehmen eingeladene Konzern­leitungsmitglieder nicht teil. Über die Sitzungen wird Protokoll geführt. Der Ver­gütungs­ausschuss stellt die Anträge an den Verwaltungsrat, der wiederum die Personal- und Salärpolitik für den gesamten Konzern sowie die all­gemeinen Anstellungs­bedingungen der Konzern­leitungs­mitglieder genehmigen muss. 

 

Der Vergütungsausschuss legt die Höhe der Bezüge der Konzernleitungsmitglieder fest. Die Zielerreichung und der effektiv auszuzahlende Bonus des CEO und der Konzernleitungsmitglieder werden dann vom Verwaltungsrat geprüft und genehmigt. Höhe und Form der Bezüge des Verwaltungsrats werden durch den Vergütungsausschuss jährlich überprüft und dem Verwaltungsrat vorgelegt. Im Turnus von zwei bis drei Jahren werden die Verwaltungsratsbezüge durch eine unabhängige Beratungsfirma auf Marktkonsistenz getestet und falls erforderlich Anpassungen vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung jedes Jahr die maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das auf die ordentliche Generalversammlung folgende Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) zur Abstimmung vor. 

 

Im Jahr 2014 wurde die Höhe der Saläre der Konzernleitungsmitglieder einem Vergleich durch einen externen Spezialisten unterzogen. So wurde die Kompensation bei Tecan mit einer Auswahl von Firmen aus dem Western European Remuneration Guide der Mercer Group verglichen. Vertreten waren insbesondere Firmen aus den Sektoren Medizinprodukte und -zulieferer, Pharma, Chemie, Nahrungsmittel etc. Die Systematik basierte auf einer analytischen Herangehensweise, bei der sowohl Industrie, Wertschöpfungskette und Grösse (Umsatz und Mitarbeitende) gewichtet wurden und somit jede Funktion in einen relativen Wert umgewandelt wird. Insgesamt steht die Höhe der Gesamtvergütung bei den Konzernleitungsmitgliedern im Einklang mit den Vergleichsunternehmen. Was die Zusammensetzung der Gesamtvergütung angeht, zeigen die Resultate auch, dass bei Tecan die Höhe der langfristigen Vergütung leicht über und der Baranteil leicht unter dem Durchschnitt der Vergleichsunternehmen liegt. Grundlegende Resultate des Kompensations­vergleichs für die Mitglieder der Konzernleitung aus dem Jahr 2012 mit vergleichbaren Unternehmen, durchgeführt von AON Hewitt, wurden somit bestätigt. 

 

Alle Mitarbeitenden der Tecan Group durchlaufen einen formalisierten Ziel- und Leistungsbeurteilungsprozess. Dieser findet in der Regel mindestens einmal im Jahr statt – kurz nach Abschluss des Geschäftsjahres. Auf Basis dieses Prozesses wird die leistungsorientierte Entlohnung des einzelnen Mitarbeitenden für das abgeschlossene Geschäftsjahr festgelegt. Der Prozess stellt ausserdem eine einheitliche Gruppenzielsetzung für das gerade begonnene Geschäftsjahr sicher und fördert sowohl die Entwicklung des einzelnen Mitarbeitenden wie auch des Konzerns. Die persönlichen Ziele werden im Leistungsbeurteilungsprozess in einem individuellen Gespräch mit dem Vorgesetzten definiert.

Systematik

Das Entlohnungssystem für die Mitglieder der Konzernleitung sowie der erweiterten Konzernleitung der Tecan Group AG basiert grundsätzlich auf drei zentralen Säulen und wurde seit Einführung im Jahre 2010 nicht verändert: einem Baranteil fix (Fixlohn oder Basislohn), einem Baranteil variabel (variabler Lohnbestandteil) und einem variablen, langfristig angelegten Aktienbeteiligungsprogramm (Performance Share Matching Plan). Mitglieder der Management-Ebenen 3 und 4 der Tecan Group und Schlüsselmitarbeitende nehmen in der dritten Säule entweder ebenfalls am leistungsbezogenen Aktienplan oder an einem leistungsbezogenen Optionsplan teil. Das Entlohnungssystem für die Mitglieder der Management-Ebenen 1 und 2 basiert mehrheitlich auf einem Zweisäulenprinzip mit einem Basislohn (Fixlohn oder Basislohn) und einem variablen Anteil (variabler Lohnbestandteil), der auf der Leistungsbeurteilung beruht. Zusätzlich können herausragende Leistungen mit Einmalprämien in Form von Optionen vergütet werden. Auf Mitarbeiterstufe gibt es einen Fixlohn und individuelle, leistungsbezogene, punktuell ausbezahlte Einmalprämien in bar.

Entschädigungen in bar

Grundlage für die Entschädigungsstruktur für alle Management-Ebenen bildet das Variable-Pay-Reglement, welches vom Verwaltungsrat genehmigt wurde. Dieses sieht vor, dass ein Zielsalär festgelegt wird. Das Zielsalär setzt sich bei den Mitgliedern der Konzernleitung aus einem Fixlohn (60 % des Zielsalärs beim CEO bzw. 70 % bei den restlichen Mitgliedern der Konzernleitung) und aus einem variablen Anteil (40 % des Zielsalärs beim CEO, respektive 30 % bei den anderen Mitgliedern) zusammen. Die Höhe des variablen Anteils richtet sich einerseits nach dem Erreichen von finanziellen Zielen des Konzerns, andererseits nach dem Erreichen quantitativer und qualitativer Unternehmensziele. Die finanziellen Ziele (Umsatz und EBIT-Marge) werden jährlich im Voraus im Dezember vom Verwaltungsrat für das Folgejahr festgelegt. Die Aufteilung des variablen Anteils ist wiederum je nach Funktion und Führungsverantwortung unterschiedlich. Während auf den Management-Ebenen 3 und 4 und auf Stufe Konzernleitung der Anteil der Gruppenziele dominant ins Gewicht fällt (bis zu 80 %), reduziert sich dieser prozentuale Anteil auf den unteren Managementlevels bis auf 40 %. Bei exakter Zielerreichung werden 100 % der variablen Vergütung ausbezahlt. Die variable Vergütung darf jedoch gemäss Statuten beim CEO 150 % des Fixlohns und bei den übrigen Mitglieder der Konzernleitung 100 % des Fixlohns nicht übersteigen. Im Berichtsjahr wurden die festgelegten finanziellen Ziele auf Konzernebene insgesamt übertroffen und es wurde daher ein Anteil von über 100 % ausbezahlt.

 

Werden die festgelegten Ziele überschritten, können abhängig vom Grad der Überschreitung der Ziele bis maximal 200 % des variablen Anteils ausbezahlt werden. Die Mitglieder der Konzern­leitung und der erweiterten Konzernleitung konnten in den vergangen Jahren einen Teil, das heisst bis maximal 150 % der maximalen variablen Vergütung, anstatt in bar zu beziehen, in Aktien des Beteiligungsprogrammes (PSMP) investieren («freiwillige Einkäufe»). 

 

Je nach strategischer und operativer Ausrichtung des Geschäftsjahres sowie um eine Kontinuität in der Konzernleitung zu erreichen, kann der Verwaltungsrat für die Mitglieder der Konzernleitung und der erweiterten Konzernleitung jedoch auch festlegen, einen Teil des kurzfristigen variablen Lohnanteils in den langfristig angelegten PSMP zu investieren («Zwangseinkäufe»). Da die Finanzziele im Geschäftsjahr 2014 nicht vollständig erreicht wurden, wurde dies im Berichtsjahr erstmals umgesetzt.

Beteiligungsprogramme

Zusätzlich zu den Entschädigungen in bar haben die Mitglieder der Konzernleitung im Berichtsjahr am Performance-Share- Matching-Plan (PSMP) teilgenommen. Dieses Aktien­beteiligungs­programm ist ein langfristiges Anreizprogramm (LTI «long term incentive»). Es besteht aus einer Zuteilung von Namenaktien der Tecan Group AG an die Konzernleitung und die erweiterte Konzernleitung. Im Berichtsjahr wurde wie bereits in den zwei vorangegangenen Jahren die Teilnahme am PSMP auf eine ausgewählte Gruppe von Schlüsselmitarbeitern erweitert. Die Aktien sind für drei Jahre ab Zuteilung gesperrt und müssen bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer vor Ablauf der drei Jahre pro rata zurückgegeben werden. Es besteht Anspruch auf zusätzliche Aktien («Matching Shares»), sofern drei Jahre nach der Aktienzuteilung bestimmte zu Beginn definierte finanzielle Ziele im Sinne eines «Economic Profit» der Tecan Group erreicht werden. PSMP-Teilnehmer haben nur dann ein Anrecht auf Matching Shares, wenn ein Economic Profit erreicht wurde. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Ziele der Aktionärinnen und Aktionäre mit denen der PSMP-Teilnehmenden in Einklang stehen. Dem Economic-Profit-Ziel wurden hauptsächlich Umsatz­wachstums- und EBIT-Ziele zugrunde gelegt. Der Faktor, nach dem dieser Matching-Share-Anteil berechnet wird, liegt je nach Erreichen des Economic-Profit-Ziels zwischen 0x und 2.5x. Das heisst, ein PSMP-Teilnehmer hat maximal Anspruch auf 2.5 Matching Shares pro ursprünglich zugeteilter Aktie und der möglichen freiwilligen, bzw. verpflichtenden Einkäufe der Konzernleitungsmitglieder und der Mitglieder der erweiterten Konzernleitung innerhalb des Programms. Zur Berechnung des Matching-Share-Faktors wurde eine Formel u. a. mit den beiden Komponenten «Umsatzwachstum in Lokalwährungen» und «EBIT-Marge» hinterlegt (vorausgesetzt, ein bestimmter Kapitalumschlag wurde erreicht). Beide Parameter sind miteinander verknüpft, das heisst, zum Erreichen eines bestimmten Faktors bei niedrigem Wachstum muss die EBIT-Marge umso höher ausfallen und bei einer niedrigeren EBIT-Marge muss ein höheres Wachstum generiert werden. Die Komponente Umsatzwachstum wurde dabei höher gewichtet und trägt mit einem Anteil von zwei Dritteln zur Bestimmung des Matching-Share-Faktors bei. Dieser Parameterraster wird jedes Jahr neu und prospektiv für die nächste Dreijahresperiode festgelegt, um so die finanziellen Ziele im Voraus klar zu definieren. 

 

Die Höhe der initialen Zuteilung von PSMP-Aktien wird jährlich vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vergütungsausschusses genehmigt. Die Erstzuteilung machte bei den Mitgliedern der Konzernleitung im Jahr 2015 durchschnittlich 24.8 % der Gesamt­vergütung aus.

 

 

SYSTEMATIK DES ENTLOHNUNGSSYSTEMS
SYSTEMATIK DES ENTLOHNUNGSSYSTEMS BEI DER KONZERNLEITUNG

Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen

Am 1. Januar 2014 ist die Verordnung gegen übermässige Ver­gütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in Kraft getreten. Der Vergütungs- und Genehmigungsmechanismus wurde bereits 2015 entsprechend angepasst und ist in den Statuten der Tecan Group AG geregelt. Die Systematik des Vergütungs­systems der Tecan Group, mit den in diesem Kapitel beschriebenen Bestand­teilen, wurde seit 2010 nicht verändert. Der Vergütungsberichtwurde den Aktionären bereits seit 2012 zur retrospektiven, konsultativen Genehmigung vorgelegt. 

 

Vergütungs- und Genehmigungsmechanismus

Der Verwaltungsrat beantragt bei der Generalversammlung jährlich die Genehmigung eines maximalen Gesamt­betrags der Vergütungen für den Verwaltungsrat prospektiv bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und für die Konzern­leitung prospektiv für das kommende Geschäftsjahr. Zudem legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, wie bisher, jährlich den Vergütungsbericht gemäss Art. 15 Ziff. 7 der Statuten zur retrospektiven, konsultativen Genehmigung vor. Zum zweiten Mal nach 2015 beantragt der Verwaltungsrat an der Generalversammlung 2016 die prospektive Genehmigung der Vergütung für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung. Für das laufende Geschäftsjahr 2016 wird bei der Generalversammlung 2017 retrospektiv konsultativ abgestimmt werden.

 

SALÄRSTRUKTUR CEO

 

SALÄRSTRUKTUR KONZERNLEITUNG
(OHNE CEO)
VERGÜTUNGS- UND GENEHMIGUNGSMECHANISMUS
ANTRAG EINES MAXIMALEN GESAMTBETRAGS FÜR DIE KONZERNLEITUNG

Der Generalversammlung vom 13. April 2016 wird für die Vergü- tung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017 ein maximaler Gesamtbetrag in Schweizer Franken zur Genehmigung vorgelegt. Den grössten Einfluss auf die Höhe dieses Maximalbetrags haben hierbei die Annahmen zu den leistungsbezogenen Vergütungsbestandteilen und die Anzahl der Mitglieder der Konzernleitung. Dem Antrag für 2017 ist, wie bereits im Vorjahr, eine Anzahl von 8 Mitgliedern zugrunde gelegt worden.

 

Die Berechnung eines solchen Maximalbetrags unterstellt bei der variablen Vergütung, dass die definierten Erfolgsziele massiv überschritten werden und eine Auszahlung von 200% des variablen Anteils erreicht wird. Auch beim langfristigen Aktienbeteiligungsprogramm, dem Performance-Share-Matching-Plan, wird der höchste Matching-Share-Faktor von 2.5 angenommen. In den letzten Jahren lagen die Parameter bei beiden Bestandteilen der leistungsbezogenen Vergütung deutlich unterhalb dieser Maximalwerte. Die jährlichen Maximalbeträge wären damit bei Weitem nicht erreicht worden. Die tatsächlich erreichten Werte hätten in den beiden Jahren mit bereits abgeschlossenem Dreijahreszyklus bei unter 50% des Maximums gelegen.

 

Um die Berechnung des Maximalbetrags möglichst transparent und nachvollziehbar zu machen, wurde auf die Verwendung von komplexen finanzmathematischen Formeln und Methoden verzichtet. So wurden zukünftige Zahlungen nicht abgezinst. Bei der Berechnung des Wertes der Matching Shares wurde ebenfalls nicht auf eine komplexe Formel (z.B. Monte-Carlo-Modell) zurückgegriffen, sondern lediglich der Schweizer-Franken-Wert der Aktienerstzuteilung mit dem Maximalfaktor 2.5 multipliziert.

 

In Tabelle 1 auf Seite 73 werden zum verbesserten Verständnis die theoretischen Maximalbeträge der Jahre 2012 und 2013 den tatsächlich erreichten Beträgen gegenübergestellt. Für das Jahr 2012 erreichte der tatsächliche Betrag dabei 36% des Maximalbetrags, für das Jahr 2013 59%.

 

Für die in den Jahren 2014 und 2015 beginnenden Dreijahreszyklen ist diese Darstellung nicht möglich, da die volle Periode des Aktienbeteiligungsprogramms noch nicht abgeschlossen ist. Sehr wahrscheinlich werden die tatsächlich erreichten Werte jedoch ebenfalls unter dem Maximalwert liegen. Für das Jahr 2014 lag die Auszahlung bei rund 70% des variablen Anteils und für den Dreijahreszyklus 2012 –2014 gab es keine Matching Shares. Für das Jahr 2015 lag die durchschnittliche Zielerreichung aller Konzernleitungsmitglieder bei 116% und für den per Ende 2015 abgeschlossenen Dreijahreszyklus (2013 – 2015) wurde ein Matching-Share-Faktor von rund 1.1x erreicht.

 

Wird der vorgeschlagene maximale Gesamtbetrag von der Generalversammlung nicht genehmigt, kann der Verwaltungsrat der gleichen Generalversammlung neue Anträge zur Genehmigung des entsprechenden Gesamtbetrags stellen oder eine neue Generalversammlung einberufen, falls der Verwaltungsrat keine neuen Anträge stellt oder die Generalversammlung auch die neuen Anträge ablehnt. Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung jederzeit einen Antrag zur nachträglichen Erhöhung eines genehmigten Gesamtbetrags stellen.

Tabelle 1

 

ABGESCHLOSSENE

ZYKLEN

ANTRAG AN

DIE GV 2015

ANTRAG AN

DIE GV 2016

 

Theoretisches

Maximum

Zyklus 2012–2014

Theoretisches

Maximum

Zyklus 2013–2015

Zyklus 2016–2018

(antizipiert)

Zyklus 2017–2019

(antizipiert)

 

2012

2014

2013

2015

2016

2018

2017

2019

Fixsalär & Lohnzuschläge

1,973

 

2,347

 

 

 

 

 

Variabler Lohnanteil

1,978

 

2,544

 

 

 

 

 

Sozialleistungen

675

 

875

 

 

 

 

 

Unvorhergesehenes

0

 

0

 

 

 

 

 

Total Barvergütung 

4,626

 

5,766

 

6,400

 

6,700

 

(Anzahl Mitglieder der Konzernleitung)

6

 

8

 

8

 

8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstzuteilung Aktien (Wert)

1,340

 

1,272

 

 

 

 

 

Potentielle zusätzliche Aktien (Wert «Matching

 Shares»)

 

3,350

 

3,180

 

 

 

 

Sozialversicherungen auf Aktienzuteilungen

85

213

81

202

 

 

 

 

Potentielle zusätzliche Aktien (Wert «Matching

 Shares») auf freiwillige Einkäufe

 

3,709

 

4,770

 

 

 

 

Unvorhergesehenes

0

0

 

 

Total (potentiell) langfristige Vergütung

8,698

9,505

11,500

11,500

 

 

 

Effektive Vergütung 

Zyklus 2012–2014

 

Effektive Vergütung

Zyklus 2013–2015

 

Effektive Vergütung

Zyklus 2016–2018 

 

Effektive Vergütung 

Zyklus 2017–2019

Fixsalär & Lohnzuschläge

1,973

 

2,347

 

 

 

 

 

Variabler Lohnanteil

597

 

494

 

 

 

 

 

Sozialleistungen

581

 

644

 

 

 

 

 

Total Barvergütung

3,151

 

3,485

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstzuteilung Aktien (Wert)

1,340

 

1,272

 

 

 

 

 

Freiwillige Aktien (Wert)

216

 

371

 

 

 

 

 

Sozialversicherungen auf Aktienzuteilungen

99

 

104

 

 

 

 

 

Zusätzliche Aktien («Matching Shares»;

 Erstzuteilung und freiwillige Einkäufe)

 

0

 

3,317

 

 

Total langfristige Vergütung

1,655

5,064

 

 

Effektive Vergütung in % zum

 theoretischen Maximum

36 %

56 %

 

 

Alle Angaben in CHF 1’000
Zusatzbetrag für Mitglieder der Konzernleitung

Für Einstellungen von neuen Mitgliedern der Konzernleitung, welche nach Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung der Konzernleitung erfolgen, kann der Verwaltungsrat gemäss Statuten einen zusätzlichen Betrag als Vergütung entrichten. Dieser zusätzliche Betrag darf im Fall eines neuen CEO maximal 35 % über dem auf den früheren CEO entfallenen Betrag der jeweiligen von der Generalversammlung für die entsprechenden Geschäftsjahre genehmigten maximalen Gesamtbeträge und im Fall eines anderen neuen Mitglieds der Konzernleitung je maximal 25 % über der durchschnittlichen Gesamtvergütung eines Mitglieds der Konzernleitung für die entsprechenden Geschäftsjahre liegen. Die durchschnittliche Gesamtvergütung eines Mitglieds der Konzernleitung entspricht dem genehmigten maximalen Gesamtbetrag für die Mitglieder der Konzernleitung nach Abzug des auf den CEO entfallenen Betrages, dividiert durch die Anzahl Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) am Tag der Genehmigung durch die Generalversammlung. 

 

Vergleichbarkeit des Antrags an die Generalversammlung mit den Offenlegungen der jährlichen Vergütungen für die Konzernleitung

Die Berechnung eines maximalen Gesamtbetrags für die Mitglieder der Konzernleitung unterliegt, wie dargelegt, besonderen Annahmen. Daher werden in der Regel die Beträge in der offengelegten Vergütungstabelle auf Seite 76 von denen im Antrag an die Generalversammlung und den Werten in Tabelle 1 auf Seite 73 abweichen. Die Abweichungen resultieren hauptsächlich aus der unterschiedlichen Behandlung des langfristigen Aktienprogramms. Um die Vergleichbarkeit zu erhöhen, werden die wesentlichen Unter­schiede nachfolgend beschrieben. 

 

Bei der Offenlegung der jährlichen Vergütung

  • wird die tatsächlich erreichte Auszahlung der variablen Anteile verwendet.
  • wird beim ausgewiesenen Gesamtbetrag der Vergütung nur der Verkehrswert der Erstzuteilung an Aktien aus dem langfristigen Aktienbeteiligungsprogramm berücksichtigt.
  • zusätzlich wird die Anzahl der potentiellen zusätzlichen Aktien (Matching Shares) mit dem theoretisch möglichen Maximalfaktor von 2.5 sowie die effektiv im Geschäftsjahr zugeteilten Matching Shares aus dem im 2015 abgelaufenen Dreijahreszyklus dargestellt. Im Antrag an die Generalversammlung wird jedoch bereits ein Verkehrswert berechnet und ein maximaler Matching-Share-Faktor von 2.5 angenommen.

 

Antrag eines maximalen Gesamtbetrags für den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat beantragt bei der Generalversammlung einen maximalen Gesamtbetrag, der sich aus einem fixen Baranteil und einem Aktienanteil, basierend auf einem definierten nominell in Schweizer Franken festgelegten Betrag, zusammensetzt. Es sind keine Zahlungen in eine Vorsorgeeinrichtung vorgesehen.

 

Vergütungen an frühere Organmitglieder

Im Jahr 2015 wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung ausgerichtet. Im Vorjahr wurden ebenfalls keine solchen Vergütungen ausgerichtet. 

 

Vergütung an nahestehende Personen

Weder im Jahr 2015 noch im Vorjahr wurden Vergütungen an nahe­stehende Personen von gegenwärtigen oder früheren Organmitgliedern ausgerichtet.

 

Abgangsentschädigungen

Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen zu.

 

Darlehen und Kredite

Gegenwärtige und frühere Organmitglieder

Weder im Jahr 2015 noch im Vorjahr wurden Darlehen oder Kredite an gegenwärtige oder frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder Mitglieder der Konzernleitung gewährt, welche jeweils zum Jahresende noch ausstehend waren.

 

Nahestehende Personen

Weder im Jahr 2015 noch im Vorjahr wurden Darlehen oder Kredite an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder früheren Organmitgliedern gewährt, die jeweils zum Jahresende noch ausstehend waren.

 

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und an Mitglieder der Konzernleitung

 

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats

CHF 1’000

Jahr

Fixes 
Honorar

Sitzungsgeld

Gesamte 
Barvergütung

Sozial-
leistungen1

Aktienzuteilungsplan: Aktienzuteilung (Anzahl)2

Verkehrswert der Aktienzuteilung3

Gesamte 
Vergütung

Rolf Classon 
(Präsident)

2014

 150 

 22 

 172 

 764 

 84 

 256 

2015

 150 

 34 

 184 

 703 

 80 

 264 

Heinrich Fischer 
(Vizepräsident) 

2014

 85 

 28 

 113 

 11 

 477 

 52 

 176 

2015

 85 

 42 

 127 

 12 

 439 

 50 

 189 

Dr. Oliver S. Fetzer

2014

 75 

 35 

 110 

 382 

 42 

 152 

2015

 75 

 47 

 122 

 352 

 40 

 162 

Lars Holmqvist

(seit April 2015)

2014

2015

 50 

 7 

 57 

 5 

 352 

 40 

 102 

Dr. Karen Hübscher

2014

 75 

 10 

 85 

 11 

 382 

 42 

 138 

2015

 75 

 10 

 85 

 11 

 352 

 40 

 136 

Dr. Christa Kreuzburg

2014

 75 

 10 

 85 

 11 

 382 

 42 

 138 

2015

 75 

 10 

 85 

 11 

 352 

 40 

 136 

Gérard Vaillant

2014

 75 

 10 

 85 

 12 

 382 

 42 

 139 

2015

 75 

 16 

 91 

 9 

 352 

 40 

 140 

Erik Walldén

(bis April 2015)

2014

 75 

 10 

 85 

 11 

 382 

 42 

 138 

2015

 25 

 3 

 28 

 6 

 34 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total 

2014

 610 

 125 

 735 

 56 

 3’151 

 346 

 1’137 

2015

 610 

 169 

 779 

 54 

 2’902 

 330 

 1’163 

  1. Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen.
  2. Ausübungsbedingung: gestaffelte Erdienung vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2015 (Share Plan BoD 2014) und 01. Mai 2015 bis 30. April 2016 (Share Plan BoD 2015). Ausübbare Aktien werden zum Ende der Dienstzeit übertragen (30. April 2015 bzw. 30. April 2016). Die Aktien sind vollständig im Verkehrswert der Aktienzuteilung enthalten.
  3. Formel für 2014: zugeteilte Aktien im 2014 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 109.80) und Formel für 2015: zugeteilte Aktien im 2015 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 124.40).
VERGÜTUNGEN AN MITGLIEDER DER KONZERNLEITUNG

CHF 1’000

Jahr

Fixes Salär

Berechnetes variables Salär1

Ausbe-zahltes variables Salär

Frei­-
willige/
angeordnete Zuteilung vom variablen Salär: (Anzahl Aktien)

Verkehrswert
der freiwilligen/ angeordneten Zuteilungen

Steuer-pflichtige Zusatz-
leistungen

Total Barver-gütung2

Sozialleis-tungen3

PSMP: Aktien Erstzu-teilung (Anzahl)4

Verkehrs­wert der Aktien Erstzu­teilung5

Gesamte Vergütung6

Theore-tisches Maximum der Matching Shares (Anzahl)

 

Zyklus 2015 – 2017

Verkehrswert der zu­geteilten Matching Shares 

 

Zyklus 2012 – 2014 (2014) 

Zyklus 2013 – 2015 (2015)7

Dr. David Martyr (CEO)8

2014

 605 

 250 

 49 

 1’771 

 198 

 8 

 662 

 200 

 3’818 

 377 

 1’437 

 n/a 

0

2015

 617 

 516 

 n/a 

 n/a 

 n/a 

 8 

 1’141 

 221 

 3’516 

 374 

 1’736 

 8’790 

964

Dr. Rudolf Eugster (CFO)

2014

 349 

 110 

 35 

 657 

 74 

 - 

 384 

 124 

 2’386 

 236 

 818 

 n/a 

0

2015

 353 

 190 

 n/a 

 n/a 

 n/a 

 - 

 543 

 119 

 2’197 

 234 

 896 

 5’493 

679

Andere Mitglieder der Konzern-
leitung9

2014

 1’638 

 483 

 192 

 2’141 

 240 

 119 

 1’949 

 540 

 10’633 

 1’051 

 3’780 

 n/a 

0

2015

 1’615 

 783 

 n/a 

 n/a 

 n/a 

 43 

 2’441 

 545 

 9’756 

 1’039 

 4’025 

 24’390 

1’429

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

2014

2’592 

 843 

 276 

 4’569 

 512 

 127 

 2’995 

 864 

 16’837 

 1’664 

 6’035 

 n/a 

0

2015

2’585 

 1’489 

 n/a 

 n/a 

 n/a 

 51 

 4’125 

 863 

 15’469 

 1’647 

 6’657 

 38’673 

3’072

  1. Zahlung erfolgt im Folgejahr. Bis zu 50% vom theoretischen 100% variablen Salär in bar kann freiwillig (2014) oder vom Verwaltungsrat angeordnet (2015) in Form von Aktien des Aktienprogramms PSMP bezogen werden.
  2. Exklusive freiwilliger/angeordneter Zuteilungen unter dem LTI PSMP Plan.
  3. Arbeitgeberbeiträge zu Sozialversicherungen einschliesslich auf in der Berichtsperiode ausgeübten Aktienoptionen und übertragenen Beiträgen an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.
  4. Anspruchs- und Ausübungsbedingungen: Anspruch (PSMP 2014) entstand am 1. Januar 2014 und wurde am 02. Mai 2014 zugeteilt. Anspruch (PSMP 2015) entstand am 1. Januar 2015 und wurde am 04. Mai 2015 zugeteilt. Ausübbare Aktien sind bis zum Ende der Leistungsperiode ( 31. Dezember 2016 bzw. 2017) gesperrt.
  5. Formel für 2014: 2014 zugeteilte Aktien * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 109.80) * [1 - geschätzte Personalfluktuation (10%)] und Formel für 2015: 2015 zugeteilte Aktien * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 124.40) * [1 - geschätzte Personalfluktuation (10%)].
  6. Inklusive freiwilliger/angeordneter Zuteilungen unter dem LTI PSMP Plan.
  7. Zugeteilte Matching Shares * Aktienkurs per 30.12.2015 (CHF 162.90).
  8. Mitglied der Konzernleitung mit der höchsten Vergütung im Jahr 2014 und 2015.
  9. 2014: Total sieben Mitglieder, einschliesslich eines Mitglieds, das während des Jahres die Konzernleitung verlassen hat, und eines Mitglieds, das in die Konzernleitung eingetreten ist. 2015: 8 Mitglieder
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