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2 WESENTLICHE GRUNDSÄTZE DER  RECHNUNGSLEGUNG

2.1 GRUNDLAGEN DER AUSARBEITUNG

Dieser ungeprüfte Abschluss ist der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss der Tecan Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das erste Halbjahr 2021. Der Abschluss wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard (IAS) 34 «Zwischenberichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der konsolidierten Jahresrechnung 2020 gelesen werden, da er eine Aktualisierung früher veröffentlichter Informationen darstellt. Der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss wurde am 12. August 2021 zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Die Erstellung dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Datum dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtsjahr entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

 

Die Gruppe ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen der Gesamtumsatz keine bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres aufweist. 

Die Ertragssteuern werden basierend auf der bestmöglichen Schätzung des für das gesamte Geschäftsjahr erwarteten gewichteten Durchschnittssteuersatzes berechnet. 

 

2.2 COVID-19-PANDEMIE

Im Oktober 2020 gewährten das US-Verteidigungsministerium und das US-Gesundheitsministerium staatliche Zuschüsse in Höhe von USD 32.9 Mio. (CHF 30.4 Mio.), um den Aufbau einer US-Produktion von Pipettenspitzen für Covid-19-Tests zu fördern. Einwegpipettenspitzen sind wichtige Bestandteile von molekularen Tests für SARS-CoV-2 und andere Assays, die in vollautomatischen Systemen mit hohem Durchsatz durchgeführt werden. Dank der Zuschüsse kann die Gruppe neue Produktionskapazitäten in den USA in Betrieb nehmen und die inländische Versorgung mit kritischen medizinischen Ressourcen verbessern.

 

Aufgrund des Aufbaus von Sicherheitsbeständen sowie der nachlassenden Nachfrage nach Verbrauchsmaterial im Zusammenhang mit Covid mussten im ersten Halbjahr 2021 Rückstellungen für Lieferantenverpflichtungen (belastende Verträge) in Höhe von CHF 5.2 Mio. gebildet werden.

 

Insgesamt profitiert die Gruppe weiter von einer für sie positiven Entwicklung aufgrund der Covid-19-Pandemie, wofür der hohe Auftragsbestand zum Jahresende 2020 und zusätzliche Auftragseingänge in der ersten Jahreshälfte 2021 verantwortlich waren. Darüber hinaus setzte im nicht von der Pandemie beeinflussten Geschäft eine Erholung und Normalisierung ein.

 

2.3 EINFÜHRUNG NEUER UND  ÜBERARBEITETER/ERGÄNZTER  RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS UND  AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Die dem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss zugrunde liegenden Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen – gültig ab 1. Januar 2021 – den Grundsätzen der Rechnungslegung, die der konsolidierten Jahresrechnung 2020 zugrunde lagen: 

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2 – Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16

IFRS 16 (ergänzt) «Leasingverhältnisse» – auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Übernahme der ergänzten Standards hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt.

 

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