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2 WESENTLICHE GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG

2.1 GRUNDLAGEN DER AUSARBEITUNG

Dieser ungeprüfte Abschluss ist der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss der Tecan Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das erste Halbjahr 2020. Der Abschluss wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard (IAS) 34 «Zwischenberichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der konsolidierten Jahresrechnung 2019 gelesen werden, da er eine Aktualisierung früher veröffentlichter Informationen darstellt. Der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss wurde am 10. August 2020 zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Die Erstellung dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Datum dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtszeitraum entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

 

Die Gruppe ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen der Gesamtumsatz keine bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres aufweist. 

 

Die Ertragssteuern werden basierend auf der bestmöglichen Schätzung des für das gesamte Geschäftsjahr erwarteten gewichteten Durchschnittssteuersatzes berechnet.

 

2.2 Covid-19-PANDEMIE

Die globale Gesundheits- und Wirtschaftskrise, die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöst wurde, wirkt sich auf das Tagesgeschäft der Gruppe aus. Die damit verbundenen Auswirkungen umfassen eine erhebliche Änderung im Produktemix, aber auch Kosteneffekte. Beispielsweise hatten die lokalen Serviceteams insbesondere im April und Mai keinen oder nur beschränkten Zugang zu den Kundenstandorten, da in den meisten Ländern zahlreiche Laboratorien geschlossen waren. Aufgrund der Unterauslastung der Installations- und Serviceabteilung stieg die Unterdeckung der Servicekostenstelle. Zudem musste die Gruppe höhere Transportkosten akzeptieren, die aus der teilweisen Einstellung des Flugbetriebs und anderen Einschränkungen des internationalen Handels resultierten. Des Weiteren mussten die Sicherheitsbestände aufgestockt werden, um die Auswirkungen etwaiger Lieferkettenunterbrüche auf die Produktion zu begrenzen. Gleichzeitig gingen die Kosten für Geschäftsreisen zurück, wodurch die oben erwähnten Ausgaben teilweise kompensiert wurden.

 

Ferner verzeichnete die Gruppe einen deutlichen Anstieg der Auftragseingänge, da wegen der Pandemie hauptsächlich Liquid-Handling-Instrumente und die jeweiligen Verbrauchsmaterialien vermehrt nachgefragt wurden. Daraus ergab sich eine Umsatzsteigerung, die aufgrund des veränderten Geschäftsumfelds der Kunden allerdings mit erheblichen Verschiebungen im Produktemix einherging.

 

2.3 EINFÜHRUNG NEUER UND ÜBERARBEITETER/ERGÄNZTER STANDARDS UND AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Die dem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss zugrunde liegenden Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen – gültig ab 1. Januar 2020 – den Grundsätzen der Rechnungslegung, die der konsolidierten Jahresrechnung 2019 zugrunde lagen: 

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung

IAS 1 (ergänzt) «Darstellung des Abschlusses» und IAS 8 (ergänzt) 
«Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern» – Definition von «wesentlich»

IFRS 3 (ergänzt) «Unternehmenszusammenschlüsse» – Definition von «Geschäftsbetrieb»

Interest Rate Benchmark Reform – Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7

IFRS 16 (ergänzt) «Leasingverhältnisse» – auf die Coronavirus-
Pandemie bezogene Mietkonzessionen (vorzeitige Anwendung) 

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Übernahme des Rahmenkonzepts und der ergänzten Standards hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt.

 

2.4 Bislang noch nicht angewendete neue und überarbeitete/ergänzte Standards und Ausführungsbestimmungen

Die folgenden neuen und überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen wurden bereits publiziert, sind aber noch nicht in Kraft getreten und werden in diesem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss noch nicht berücksichtigt:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Von der Gruppe anzuwenden ab

IAS 16 (ergänzt) «Sachanlagen» – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung

Berichtsjahr 
2022

IAS 37 (ergänzt) «Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen» – 
Belastende Verträge (Kosten für die Erfüllung eines Vertrags)

Berichtsjahr 
2022

IFRS 3 (ergänzt) «Unternehmenszusammenschlüsse» – Verweis auf das Rahmenkonzept 

Berichtsjahr 
2022

Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2018–2020

Berichtsjahr 
2022

IAS 1 (ergänzt) «Darstellung des Abschlusses» – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

Berichtsjahr 
2023

IFRS 10 (ergänzt) «Gruppenabschlüsse» und IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – 
Veräusserung oder Einbringung von 
Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Noch nicht 
festgelegt

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Gruppe geht davon aus, dass sich die Änderungen – einzeln oder insgesamt – bei ihrer Übernahme nicht wesentlich auf die Bilanz sowie die Finanz- und Ertragslage der Gruppe auswirken werden.

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