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2  Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

2.1  Grundlagen der Ausarbeitung

Dieser ungeprüfte Abschluss ist der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss der Tecan Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das erste Halbjahr 2019. Der Abschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 «Zwischenberichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der konsolidierten Jahresrechnung 2018 der Gruppe gelesen werden, da er eine Aktualisierung früher veröffentlichter Informationen darstellt. Der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss wurde am 8. August 2019 zur Veröffentlichung freigegeben. 

 

Die Erstellung dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtszeitraum entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

 

Die Gruppe ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen der Gesamtumsatz keine bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres aufweist. 

 

Die Ertragssteuern werden basierend auf der bestmöglichen Schätzung des für das gesamte Geschäftsjahr erwarteten gewichteten Durchschnittssteuersatzes berechnet. Die Schweiz setzt zurzeit die Unternehmenssteuerreform auf Bundesebene um, die per 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Zudem wird auch im Kanton Zürich mit einer Volksabstimmung im Herbst das Steuerrecht angepasst, um die Veränderungen auf Bundesebene zu berücksichtigen und auszugleichen. Die Auswirkungen der Schweizer Steuerreform auf die Situation der Gruppe werden in diesem Zwischenabschluss nicht berücksichtigt, da die Änderung des kantonalen Steuerrechts noch nicht offiziell feststeht.

 

2.2  Einführung neuer und überarbeiteter bzw. ergänzter Rechnungslegungsstandards und Ausführungsbestimmungen

Die dem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss zugrunde liegenden Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen – gültig ab 1. Januar 2019 – den Grundsätzen der Rechnungslegung, die der konsolidierten Jahresrechnung 2018 zugrunde lagen: 

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

IAS 19 (ergänzt) «Leistungen an Arbeitnehmer» 

– Kürzung oder Abgeltung 

IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

IFRS 9 (ergänzt) «Finanzinstrumente» 

– Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen 

Behandlung»

Jährliche Verbesserungen der IFRS 2015-2017

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die konsolidierte Jahresrechnung sind nachstehend aufgeführt:

 

2.2.1 IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

 

a) Einfluss der Einführung des neuen Standards

Mit IFRS 16 wurde ein einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer eingeführt. Als Folge davon hat die Gruppe als Leasingnehmer ihre Vermögenswerte aus Nutzungsrechten (Right-of- Use Assets), die ihre Rechte zur Nutzung der zugrunde liegenden Vermögenswerte darstellen, und ihre Leasingverbindlichkeiten, die ihre Verpflichtung zur Leistung von Leasingzahlungen darstellen, bilanzwirksam erfasst. Die Bilanzierung als Leasinggeber erfolgt weiterhin ähnlich wie nach den bisherigen Bilanzierungsund Bewertungsmethoden.

 

Die Gruppe hat für die Einführung vom IFRS 16 den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt, wonach der kumulative Effekt der Erstanwendung per 1. Januar 2019 in den Gewinnrücklagen erfasst wird. Dementsprechend wurden die Vergleichsinformationen für 2018 nicht angepasst, d.h. sie werden, wie zuvor berichtet, gemäss IAS 17 «Leasingverhältnisse» und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen dargestellt. Die Einzelheiten zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Folgenden erläutert.

 

 

31.12.2018

In Anmerkung 27.2 
des Geschäftsberichts 2018 offengelegt

01.01.2019

In der Bilanz 

erfasst

CHF 1'000

 

 

Total offengelegte Verpflichtungen aus Operating-Lease-Verträgen nach IAS 17

 32'686 

 32'686

 

 

 

Erläuterung der Differenz zwischen offengelegt und erfasst:

 

 

Diskontierung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz per 1. Januar 2019

 

 (1'655) 

Abzüglich Erfassungsbefreiung für kurzfristige Leasingverhältnisse

 

 (26) 

Anpassungen aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von Verlängerungs- 

  und Kündigungsoptionen

 

 17'622 

 

 

 

Total erfasste Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16

 

 48'627 

 

 

 

Davon enthalten in Position:

 

 

 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

 9'496 

 Langfristige Finanzverbindlichkeiten

 

 39'130 

 

 

 

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten 

 

 

Immobilien

 

 45'313 

Büroausstattung

 

 61 

Fahrzeuge

 

 3'253 

 

 

 

Total erfasste Vermögenswerte aus Nutzungsrechten nach IFRS 16

 

 48'627 

 

Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurden die Leasingverbindlichkeiten mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers per 1. Januar 2019. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers lag am 1. Januar 2019 bei 1.1%. Die entsprechenden Vermögenswerte aus Nutzungsrechten wurden in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet, angepasst um vorausgezahlte oder aufgelaufene Leasingzahlungen.

 

Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hat die Gruppe folgende praktische Behelfe genutzt, die der Standard erlaubt:

 

  • den Ausschluss anfänglicher direkter Kosten für die Bewertung des Vermögenswerts aus Nutzungsrechten zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung und
  • die rückblickende Betrachtung bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, wenn der Vertrag Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Leasingverhältnisses enthält.

Die Gruppe hat sich ferner dafür entschieden, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nicht zu überprüfen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Stattdessen hat sich die Gruppe bei Verträgen, die vor dem Umstellungsdatum abgeschlossen wurden, auf ihre Einschätzung gemäss IAS 17 und IFRIC 4 «Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält» gestützt.

 

b)  Neue Grundsätze der Rechnungslegung

Für Leasingverhältnisse wurden nach der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 folgende Grundsätze der Rechnungslegung angewandt:

 

Rechnungslegungselement

Angewandte Grundsätze der Rechnungslegung 

Beginn des Leasingverhältnisses

Die Gruppe erfasst einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit an dem Tag, an dem der zugrunde liegende Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist (Beginn des Leasingverhältnisses).

Laufzeit des Leasingverhältnisses, Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

Die Gruppe bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses als die nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses zusammen mit allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses fallen, wenn hinreichend sicher ist, dass diese ausgeübt wird, oder mit allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses fallen, wenn hinreichend sicher ist, dass diese nicht ausgeübt wird. Zu diesem Zweck wird die nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses mit einer internen Benchmark-Leasinglaufzeit verglichen. Zu diesem Zweck wird die nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses mit einer internen Benchmark-Leasinglaufzeit verglichen. Eine optionale Laufzeit, die nach dieser Benchmark-Leasinglaufzeit beginnt, wird in der Regel nicht berücksichtigt. Für Optionsereignisse, die früher stattfinden, prüft das Management die Umstände im Einzelfall.

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten (Right-of-Use Assets) werden bei der erstmaligen Bewertung mit den Anschaffungskosten und danach mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet und um eine mögliche Neubewertung der Leasingverbindlichkeit bereinigt. Die Anschaffungskosten von Vermögenswerten aus Nutzungsrechten umfassen den Betrag der erfassten Leasingverbindlichkeiten, alle zu Beginn des Leasingverhältnisses oder davor geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, alle anfänglichen direkten Kosten und die Kosten für Wiederherstellung.

 

Sofern die Gruppe nicht hinreichend sicher ist, dass sie am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum am Leasinggegenstand erwirbt, werden die erfassten Vermögenswerte aus Nutzungsrechten linear über die geschätzte Nutzungsdauer, höchstens aber über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben.

Leasingverbindlichkeiten

Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst die Gruppe Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen (ohne Nicht-Leasingkomponenten). Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen abzüglich etwaiger Anreizforderungen, variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder Satz abhängen, und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind. Zudem beinhalten die Leasingzahlungen den Ausübungspreis einer Kaufoption, die mit hinreichender Sicherheit von der Gruppe ausgeübt wird, und Strafzahlungen für die Kündigung eines Leasingverhältnisses, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses die Ausübung der Kündigungsoption durch die Gruppe widerspiegelt. Die variablen Leasingzah–lungen, die nicht von einem Index oder Satz abhängen, werden in dem Berichtszeitraum als Aufwand erfasst, in dem das Ereignis oder die Bedingung eintritt, das bzw. die die Zahlung auslöst.

 

Nach dem Beginn des Leasingverhältnisses wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten entsprechend dem Zinszuwachs erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu bewertet, wenn sich die Höhe der zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Kursänderung, die Schätzung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags aus einer Restwertgarantie oder gegebenenfalls die Einschätzung, ob eine Kauf- oder Verlängerungsoption mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden kann oder eine Kündigungsoption mit hinreichender Sicherheit nicht ausgeübt wird, ändern.

Diskontsatz

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit verwendet die Gruppe den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn dieser nicht bestimmbar ist, den Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe. Im Allgemeinen verwendet die Gruppe ihren Grenzfremdkapitalzinssatz als Diskontsatz.

Kurzfristige Leasingverhältnisse

Die Gruppe wendet auf ihre kurz laufenden Leasingverhältnisse für Immobilien die Erfassungsbefreiung für kurzfristige Leasingverhältnisse an. Diese Leasingverhältnisse haben eine Laufzeit von 12 Monaten oder weniger ab Beginn und enthalten keine Kaufoption. Leasingzahlungen für kurz laufende Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

 

c)  In der Bilanz und Erfolgsrechnung erfasste Beträge

Nachfolgend sind die Buchwerte der Vermögenswerte aus Nutzungsrechten und der Leasingverbindlichkeiten der Gruppe sowie die im Berichtszeitraum eingetretenen Veränderungen dargestellt:

 

 

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten

Leasing–verbindlichkeiten

 

Immobilien

Büroausstattung

Fahrzeuge

Total

 

CHF 1'000

 

 

 

 

 

Stand am 1. Januar 2019

 45'313 

 61 

 3'253 

 48'627 

 (48'627) 

Übernahme durch Unternehmenszusammenschluss

 2'961 

 – 

 – 

 2'961 

 (2'961) 

Zugänge

 43 

 – 

 300 

 343 

 (343) 

Abschreibung

 (4'281) 

 (13) 

 (854) 

 (5'148) 

 – 

Zinsaufwand (im Finanzergebnis dargestellt)

 – 

 – 

 – 

 (299) 

Zahlungen an Leasinggeber

 – 

 – 

 – 

 – 

 5'159 

Umrechnungsdifferenzen

 (157) 

 – 

 (20) 

 (177) 

 181 

 

 

 

 

 

 

Stand am 30. Juni 2019

 43'879 

 48 

 2'679 

 46'606 

 (46'890) 

 

2.2.2  Sonstige Änderungen

Die Übernahme der ergänzten Standards und der neuen Ausführungsbestimmungen hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt.

 

2.3  Bislang noch nicht angewandte neue Standards und Ausführungsbestimmungen

Die folgenden neuen und überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen wurden bereits publiziert, sind aber noch nicht in Kraft getreten und werden in diesem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss noch nicht berücksichtigt:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Von der Gruppe 

anzuwenden ab

Konzeptioneller Rahmen für die Finanzberichterstattung

Berichtsjahr 2020

IAS 1 (ergänzt) «Darstellung des Abschlusses» und IAS 8 (ergänzt) «Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern» – Definition von «wesentlich»

Berichtsjahr 2020

IFRS 3 «Unternehmenszusammenschlüsse» – Definition von «Geschäftsbetrieb»

Berichtsjahr 2020

IFRS 10 (ergänzt) «Gruppenabschlüsse» und IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – Veräusserung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Noch nicht festgelegt

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

 

Die Gruppe geht davon aus, dass sich die Änderungen – einzeln oder insgesamt – bei ihrer Übernahme nicht wesentlich auf die Bilanz sowie die Finanz- und Ertragslage der Gruppe auswirken werden.

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