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2 Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

2.1 Grundlagen der Ausarbeitung

Dieser ungeprüfte Abschluss ist der verkürzte konsolidierte Zwischen­abschluss der Tecan Group AG und ihrer Tochter­gesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das erste Halbjahr 2016. Der Abschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 «Zwischenberichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der konsolidierten Jahresrechnung 2015 gelesen werden, da er eine Aktualisierung früher veröffentlichter Informationen darstellt. Der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss wurde am 10. August 2016 zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Die Erstellung dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung dieses Zwischenabschlusses beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtszeitraum entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

 

Die Gruppe ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen der Gesamt­umsatz keine bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres aufweist. 

 

Die Ertragssteuern werden basierend auf der bestmöglichen Schätzung des für das gesamte Geschäftsjahr erwarteten gewichteten Durchschnittssteuersatzes berechnet.

 

2.2 EINFÜRUNG NEUER UND ÜBERARBEITETER BZW. ERGÄNZTER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS UND AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Die dem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss zugrunde liegenden Grundsätze der Rechnungslegung ent­sprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungs­bestimmungen – gültig ab 1. Januar 2016 – den Grundsätzen der Rechnungslegung, die der konsolidierten Jahresrechnung 2015 zugrunde lagen: 

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

IFRS 11 (ergänzt) «Gemeinschaftliche Vereinbarungen» – Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten

IAS 1 (ergänzt) «Darstellung des Abschlusses» – Offenlegungsinitiative

IAS 16 (ergänzt) «Sachanlagen» und IAS 38 (ergänzt) «Immaterielle Vermögenswerte» – Klarstellung akzeptierter Abschreibungsmethoden

IAS 27 (ergänzt) «Einzelabschlüsse» – Equity-Methode

Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungs­ausnahme (Ergänzungen zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28)

Jährliche Verbesserungen der IFRS – Zyklus 2012 – 2014

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Übernahme dieser neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt.

 

2.3 BISLANG NOCH NICHT ANGEWANDTE NEUE STANDARDS UND AUSFÜHRUNGS- BESTIMMUNGEN

Die folgenden neuen und überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen wurden bereits publiziert, sind aber noch nicht in Kraft getreten und werden in diesem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss noch nicht berücksichtigt:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Von der Gruppe anzuwenden ab

IAS 7 (ergänzt) «Kapitalflussrechnung» – Offenlegungsinitiative

Berichtsjahr 2017

IAS 12 (ergänzt) «Ertragssteuern» – Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste

Berichtsjahr 2017

IFRS 9 «Finanzinstrumente»

Berichtsjahr 2018

IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden»

Berichtsjahr 2018

IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

Berichtsjahr 2019

IFRS 10 (ergänzt) «Konzernabschlüsse» und IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – Ver­äusserung oder Einbringung von Vermögens­werten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Noch nicht festgelegt

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Mit Ausnahme von IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» und IFRS 16 «Leasingverhältnisse» werden diese Änderungen voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung haben. Eine umfassende und eingehende Analyse steht allerdings noch aus.

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