2 Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung
2.1 Grundlagen der Ausarbeitung
Dieser ungeprüfte Abschluss ist der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss der Tecan Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das erste Halbjahr 2016. Der Abschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 «Zwischenberichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der konsolidierten Jahresrechnung 2015 gelesen werden, da er eine Aktualisierung früher veröffentlichter Informationen darstellt. Der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss wurde am 10. August 2016 zur Veröffentlichung freigegeben.
Die Erstellung dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung dieses Zwischenabschlusses beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtszeitraum entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Die Gruppe ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen der Gesamtumsatz keine bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres aufweist.
Die Ertragssteuern werden basierend auf der bestmöglichen Schätzung des für das gesamte Geschäftsjahr erwarteten gewichteten Durchschnittssteuersatzes berechnet.
2.2 EINFÜRUNG NEUER UND ÜBERARBEITETER BZW. ERGÄNZTER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS UND AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Die dem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss zugrunde liegenden Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen – gültig ab 1. Januar 2016 – den Grundsätzen der Rechnungslegung, die der konsolidierten Jahresrechnung 2015 zugrunde lagen:
Standard/Ausführungsbestimmung1 |
IFRS 11 (ergänzt) «Gemeinschaftliche Vereinbarungen» – Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten |
IAS 1 (ergänzt) «Darstellung des Abschlusses» – Offenlegungsinitiative |
IAS 16 (ergänzt) «Sachanlagen» und IAS 38 (ergänzt) «Immaterielle Vermögenswerte» – Klarstellung akzeptierter Abschreibungsmethoden |
IAS 27 (ergänzt) «Einzelabschlüsse» – Equity-Methode |
Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Ergänzungen zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) |
Jährliche Verbesserungen der IFRS – Zyklus 2012 – 2014 |
- IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)
Die Übernahme dieser neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt.
2.3 BISLANG NOCH NICHT ANGEWANDTE NEUE STANDARDS UND AUSFÜHRUNGS- BESTIMMUNGEN
Die folgenden neuen und überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen wurden bereits publiziert, sind aber noch nicht in Kraft getreten und werden in diesem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss noch nicht berücksichtigt:
Standard/Ausführungsbestimmung1 | Von der Gruppe anzuwenden ab |
IAS 7 (ergänzt) «Kapitalflussrechnung» – Offenlegungsinitiative | Berichtsjahr 2017 |
IAS 12 (ergänzt) «Ertragssteuern» – Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste | Berichtsjahr 2017 |
IFRS 9 «Finanzinstrumente» | Berichtsjahr 2018 |
IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» | Berichtsjahr 2018 |
IFRS 16 «Leasingverhältnisse» | Berichtsjahr 2019 |
IFRS 10 (ergänzt) «Konzernabschlüsse» und IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – Veräusserung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture | Noch nicht festgelegt |
- IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)
Mit Ausnahme von IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» und IFRS 16 «Leasingverhältnisse» werden diese Änderungen voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung haben. Eine umfassende und eingehende Analyse steht allerdings noch aus.
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