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Vergütungsbericht

Es ist das Ziel von Tecan, die Lebensqualität zu verbessern und die Welt gesünder und sicherer zu machen. Um dies zu erreichen, ist der Beitrag unserer Mitarbeitenden von entscheidender Bedeutung. Unsere Werte und unser Erfolg hängen stark von unseren hoch engagierten Mitarbeitenden ab. Um kontinuierlichen und nachhaltigen Unternehmenswert zu schaffen und der bevorzugte Arbeitgeber in unserer Branche zu sein, wollen wir die besten Talente anziehen und binden, die auf einem äusserst wettbewerbsintensiven globalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. «Trust», «Highest Standards» und «Ambition» wurden als jene Unternehmenswerte definiert, die uns helfen, unsere Mission Wirklichkeit werden zu lassen. Wir nehmen unsere Verantwortung, eine transparente und nachhaltige Vorgehensweise bei der Vergütung zu gewährleisten, sehr ernst.

 

Dieser Vergütungsbericht beschreibt die Vergütungsgrundsätze sowie das Vergütungssystem und liefert Informationen über die Methode zur Festlegung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung. Zudem legt er die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung der Tecan Group AG (Tecan) während des Berichtsjahres dar. Er erfüllt die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), die Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange und die Grundsätze des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance des Verbandes der Schweizer Unternehmen economiesuisse.

BRIEF DER VORSITZENDEN DES VERGÜTUNGSAUSSCHUSSES

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Als Vorsitzende des Vergütungsausschusses von Tecan freue ich mich, Ihnen den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 vorlegen zu können. 

 

Ziel unseres Vergütungssystems ist es, hochtalentierte Mitarbeitende anzuziehen, einzustellen und zu binden. Es soll zu herausragenden Leistungen inspirieren und ein Verhalten anregen, das mit unseren Werten im Einklang steht. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Vergütungsgrundsätze und unser Vergütungssystem Leistung angemessen belohnen und dass sie eng am Markt sowie an den Interessen unserer Aktionärinnen und Aktionäre ausgerichtet sind.

 

2020 war sowohl für die gesamte Welt als auch für Tecan ein aussergewöhnliches Jahr. Der Beitrag von Tecan zum Kampf gegen die Covid-19-Pandemie machte das Ziel für jeden besonders spürbar. Das Nachfrageverhalten der Kunden veränderte sich grundlegend. Während der Bedarf des Marktes nach bestimmten Produkten von Tecan deutlich stieg, brach die Nachfrage nach anderen Produkten ein. So stand das Unternehmen vor vielen Herausforderungen, die wir nur dank des Einsatzes und des Engagements all unserer Mitarbeitenden bewältigen konnten. Tatsächlich musste die gesamte Belegschaft das ganze Jahr über enorme Anstrengungen unternehmen, und es ist davon auszugehen, dass die Situation über 2020 hinaus anhält. Als Ausdruck unserer Dankbarkeit haben wir uns daher entschlossen, den Mitarbeitenden, die keinen Anspruch auf eine variable Vergütung haben, eine besondere Ausgleichszahlung zu gewähren. Diese belief sich auf durchschnittlich CHF 2'800 pro Mitarbeitenden.

 

Trotz der Verwerfungen am Markt und der Herausforderungen im Personalmanagement, um eine pandemiebedingt drastische Veränderung des Produktionsmix zu bewältigen, stieg unser Umsatz um 18.7% in Lokalwährungen, und wir verzeichneten einen deutlichen Anstieg der ausgewiesenen EBITDA-Marge auf 21.8%. Dieser Bericht erläutert, wie sich die Ergebnisse des Unternehmens auf die Vergütung auswirkten, die im Rahmen der Anreizprogramme an die Mitglieder der Konzernleitung ausbezahlt wurde. 

 

Ende 2019 beschloss der Vergütungsausschuss, die Leistungsziele gemäss dem kurzfristigen Anreizprogramm für 2020 zu harmonisieren, um die Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens zu fördern: Die individuellen Leistungsziele wurden durch gruppenweite strategische Ziele für das Management von Tecan ersetzt. Daher hängt der gesamte kurzfristige Anreiz von der gemeinsamen Leistung ab. Diese Entscheidung erwies sich als ein wichtiges Instrument, um die Herausforderungen dieses ganz aussergewöhnlichen und anspruchsvollen Jahres zu bewältigen. Diese Anpassung hat auch wichtige und positive Auswirkungen auf die Kultur von Tecan. 

Im Jahr 2020 ging der Vergütungsausschuss seinen regulären Tätigkeiten nach. Dazu gehören etwa die Festlegung der Leistungsziele zu Jahresbeginn und die entsprechende Leistungsbeurteilung der Konzernleitung zum Jahresende. Zudem legte er die Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung und des Verwaltungsrats fest, erstellte den Vergütungsbericht und bereitete die Abstimmung über das Vergütungssystem (Say-on-Pay Vote) für die Generalversammlung vor. 

Ausgehend von zusätzlichen Angaben, die im Vergütungsbericht 2019 eingeführt wurden, verpflichten wir uns nach wie vor, ausführliche Informationen über das Vergütungssystem und die an Verwaltungsrat und Konzernleitung ausbezahlte Vergütung mitzuteilen. 

 

Vor allem geben wir ausführlich Auskunft über:

  • die Steuerung: Vergütungsentscheidungen, einschliesslich der Rolle von Aktionären, Vergütungsausschuss und externen Beratern
  • das Vergütungsmodell des Verwaltungsrats: Aufteilung zwischen fixem Grundhonorar und Sitzungsgeldern
  • das Vergütungsmodell der Konzernleitung: Beschreibung der Leistungskriterien in den Anreizprogrammen, ihre Gewichtung sowie eine Leistungsbeurteilung am Ende der jeweiligen Leistungsperiode 
  • die Vergütungstabelle der Konzernleitung: Angaben zur gewährten Vergütung (und zur realisierten Vergütung) im Berichtsjahr 

Dieser Vergütungsbericht wird der kommenden Generalversammlung zur Konsultativabstimmung vorgelegt. Die Aktionäre werden zudem gebeten, über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für das Amtsjahr von der Generalversammlung 2021 bis zur Generalversammlung 2022 sowie über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022 abzustimmen.

 

Im Namen des Verwaltungsrats möchte ich Ihnen für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken. Wir hoffen, dass Sie den Vergütungsbericht informativ finden, und wir sind zuversichtlich, dass unser Vergütungssystem Leistung ausgewogen und nachhaltig belohnt sowie mit den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre im Einklang steht.

 

DR. CHRISTA KREUZBURG

Dr. Christa Kreuzburg

Vorsitzende des Vergütungsausschusses 

GOVERNANCE

STATUTEN

Wie im Corporate-Governance-Bericht ab Seite 76 dieses Geschäftsberichts beschrieben, enthalten die Statuten von Tecan die folgenden Bestimmungen zur Vergütung:

  • die Aufgaben und die Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses (Artikel 17)
  • die für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung geltenden Grundsätze der Vergütung (Artikel 18 und 23)
  • die für die Aktionäre geltenden Abstimmungsverfahren für Vergütungsanträge an der Generalversammlung, einschliesslich des Zusatzbetrags für Mitglieder der Konzernleitung, die nach der Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütungen durch die Aktionäre ernannt wurden (Artikel 18)
  • Bestimmungen zu Krediten und Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (Artikel 20)
  • die maximal zulässige Zahl externer Mandate für Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (Artikel 21)
  • Bestimmungen hinsichtlich der Vertragsvereinbarungen mit Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (Artikel 22)

Die vollständigen Statuten können auf der Website des Unternehmens abgerufen werden: 

www.tecan.com/tecan-corporate-policies

AUFGABE DER AKTIONÄRE BEZÜGLICH DER VERGÜTUNG

Am 1. Januar 2014 trat die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften in Kraft. Der Vergütungs- und Genehmigungsmechanismus von Tecan wurde bereits 2015 entsprechend angepasst und ist in den Statuten des Unternehmens geregelt. 

 

Der Verwaltungsrat legt den Aktionären jährlich an der Generalversammlung einen maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen für den Verwaltungsrat prospektiv für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und für die Konzernleitung prospektiv für das kommende Geschäftsjahr zur Genehmigung vor. Zudem legt der Verwaltungsrat den Vergütungsbericht zu einer retrospektiven Konsultativabstimmung durch die Aktionäre vor. Der Abstimmungsmechanismus für die Vergütungsanträge ist in Abbildung [1] erläutert. Weitere Einzelheiten zur Abstimmung über die Vergütung an der kommenden Generalversammlung 2021 finden Sie im Abschnitt «Ausblick und Anträge zur Vergütung an der Generalversammlung».

 

ABBILDUNG [1]: VERGÜTUNGS- UND GENEHMIGUNGSMECHANISMUS

VERGÜTUNGSAUSSCHUSS

Der Vergütungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat und fungiert als vorbereitendes Organ für alle relevanten Vergütungsangelegenheiten bezüglich des Verwaltungsrats und der Konzernleitung. Gemäss den Statuten und dem Organisationsreglement von Tecan setzt sich der Vergütungsausschuss aus mindestens zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen, die jeweils von der Generalversammlung für den Zeitraum eines Jahres einzeln gewählt werden. An der Generalversammlung 2020 wählten die Aktionäre erneut Dr. Christa Kreuzburg (Vorsitzende), Dr. Oliver Fetzer und Dr. Dan Marshak als Mitglieder des Vergütungsausschusses. 

 

Der Vergütungsausschuss kommt zusammen, sooft es die Geschäfte erfordern. Im Berichtsjahr hielt der Vergütungsausschuss insgesamt drei Sitzungen ab, und ein formeller Beschluss wurde auf dem Zirkularweg gefasst. Alle Mitglieder nahmen an allen Sitzungen teil und beteiligten sich per E-Mail am Zirkularbeschluss. CEO, CFO und Chief People Officer (CPO) können auf Einladung an den Sitzungen teilnehmen und haben beratende Stimme. An der Behandlung von Traktanden, die ihre eigene Leistung oder Vergütung betreffen, nehmen eingeladene Konzernleitungsmitglieder nicht teil. Die Vorsitzende des Vergütungsausschusses berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig über die Aktivitäten des Ausschusses. Über die Sitzungen wird Protokoll geführt, das allen Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung gestellt wird. 

 

Der Vergütungsausschuss handelt in vorbereitender Funktion und legt dem Verwaltungsrat Anträge zur Genehmigung vor. Der Verwaltungsrat genehmigt die Grundsätze der Vergütung für den gesamten Konzern sowie die allgemeinen Anstellungsbedingungen der Konzernleitungsmitglieder. Der Vergütungsausschuss lässt alle zwei Jahre die Vergütung der Konzernleitung und des Verwaltungsrats im Rahmen einer Benchmarking-Analyse durch unabhängige externe Berater überprüfen. Der Vergütungsausschuss beantragt die Höhe der Bezüge und legt sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vor. Der Verwaltungsrat prüft und genehmigt die Zielerreichung der Mitglieder der Konzernleitung und die effektiv auszuzahlende variable Barvergütung. Genehmigungs- und Befugnisebenen der jeweiligen Organe in Vergütungsangelegenheiten sind nachfolgend in Abbildung [2] dargelegt.

ABBILDUNG [2]: ENTSCHEIDUNGSBEFUGNIS IN VERGÜTUNGSANGELEGENHEITEN

 

 

CEO

Vergütungsausschuss

Verwaltungsrat

Generalversammlung

Generelle Vergütungspolitik und Grundsätze der Vergütung des Konzerns

 

Beantragt

Genehmigt

 

Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung für den Verwaltungsrat

 

Beantragt

Prüft

Genehmigt

Einzelvergütung der Verwaltungsratsmitglieder

 

Beantragt 

Genehmigt

 

Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung für die Konzernleitung

 

Beantragt

Prüft

Genehmigt

Festlegung und Beurteilung der Leistungsziele des CEO

 

Beantragt

Genehmigt

 

Festlegung und Beurteilung der Leistungsziele anderer Mitglieder der Konzernleitung

Beantragt

Genehmigt

Prüft

 

Vergütung des CEO

 

Beantragt

Genehmigt

 

Einzelvergütung anderer Mitglieder der Konzernleitung

Beantragt

Prüft

Genehmigt

 

Vergütungsbericht

Beantragt

Prüft

Genehmigt

Konsultativabstimmung

BENCHMARKING UND EXTERNE BERATER

Tecan überprüft regelmässig die Gesamtvergütung für die Mitglieder der Konzernleitung und des Verwaltungsrats. Dabei werden Daten aus Umfragen zur Vergütung von Führungskräften und veröffentlichte Benchmarks von Unternehmen ähnlicher Grösse in Bezug auf Marktkapitalisierung, Umsatz, Zahl der Beschäftigten, geographische Präsenz bzw. Tätigkeit in verwandten Branchen usw. verglichen. Im Turnus von jeweils zwei Jahren werden sowohl die Verwaltungsratsbezüge wie auch die Konzernleitungsbezüge durch unabhängige externe Berater mit der gängigen Marktpraxis verglichen, und es werden, falls erforderlich, Anpassungen vorgeschlagen.

 

In den Jahren 2020 und 2019 erbrachten zwei externe Beratungsfirmen die nachfolgend beschriebenen Benchmarking-Dienste für den Vergütungsausschuss. Tecan hat diesen Unternehmen keine weiteren Mandate erteilt. 

 

Die Vergütung der Konzernleitung wurde 2020 von einem unabhängigen externen Berater einer Benchmarking-Analyse unterzogen. Höhe und Struktur der Vergütung wurden anhand eines Vergleichs mit zwei unterschiedlichen Vergleichsgruppen beurteilt: 1. eine Schweizer Vergleichsgruppe1 – ausgewählte Unternehmen mit vergleichbarer Grösse hinsichtlich Umsatz und Beschäftigtenzahl, wobei Tecan zwischen dem 25. Perzentil und dem Median der Vergleichsgruppe positioniert war; Finanzdienstleister und Schwerindustrieunternehmen waren ausgeschlossen; 2. eine Vergleichsgruppe aus den Bereichen Life Sciences und Diagnostik2 mit Unternehmen, die in ähnlichen Märkten wie Tecan in Europa und den USA tätig waren. Die Vergleichsgruppe aus der EU bzw. den USA wies eine Aufteilung von 65% zu 35% auf. Unternehmen in der Vergleichsgruppe sind in denselben Branchen tätig und sprechen ähnliche Kandidaten an, weshalb sie auf dem Stellenmarkt mit Tecan konkurrieren. Insgesamt und verglichen mit beiden Vergleichsgruppen lag die an einzelne Mitglieder der Konzernleitung gezahlte Barvergütung knapp unter der Marktpraxis. Werden die Ziele der langfristigen Anreizprogramme erreicht (und nur dann), kann die Gesamtvergütung auf Niveaus über dem Marktmedian steigen. Entsprechend früher durchgeführten Benchmarking-Vergleichen zeigte die Analyse, dass das gewählte Vergütungssystem von Tecan stärker auf langfristige Anreize ausgerichtet ist, während die kurzfristige Vergütung unter dem Marktniveau liegt. 

 

Im Jahr 2019 wurde eine Benchmarking-Analyse der Struktur und Höhe der Vergütung des Verwaltungsrats durch einen unabhängigen externen Berater durchgeführt. Dazu wurde eine Vergleichsgruppe von an der SIX Swiss Exchange kotierten Schweizer Mitbewerbern3 (ohne Finanzdienstleister) ausgewählt. Hinsichtlich Marktkapitalisierung, Umsatz und Mitarbeiterzahl war die Vergleichsgruppe ausgewogen. Diese Analyse zeigte, dass die Vergütungsstruktur zwar weitgehend der gängigen Marktpraxis entsprach, die Höhe der Vergütung bei Tecan jedoch knapp unter der des Marktes lag. Aufgrund dieser Analyse und nach mehreren Jahren ohne Anpassungen wurde die Höhe der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder ab der Generalversammlung 2020 an das Niveau des Marktmedians angeglichen. Einzelheiten dazu sind der Tabelle unten zu entnehmen

GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG

Innerhalb von Tecan bestehen einheitliche Vergütungsgrundsätze, die systematisch, transparent und langfristig ausgerichtet sind. 

Im Einklang mit einer guten Corporate Governance ist die Vergütung des Verwaltungsrats fix und beinhaltet keinerlei leistungsbezogene Elemente. Dies stärkt die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei der Ausübung seiner Aufsichtspflichten gegenüber der Konzernleitung. Die fixe Vergütung wird in bar sowie in Aktien ausgezahlt, damit ein stärkerer Einklang mit den Interessen der Aktionäre erreicht wird. 

Die Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung wird anhand der folgenden Faktoren festgelegt: Ertragslage des Unternehmens, Erreichen strategischer Ziele, jeweilige Position und Lage auf dem Arbeitsmarkt. Übergeordnetes Ziel des Vergütungssystems ist es, hoch qualifizierte und motivierte Talente anzuziehen, diese langfristig an das Unternehmen zu binden, sie zu Leistungen anzuspornen und ihre Interessen mit jenen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Die Programme für fixe und variable Barvergütung wurden so gestaltet, dass sie die Grundvoraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig bringt das langfristige Anreizprogramm die Gesamtvergütung mit dem langfristigen finanziellen Erfolg des Konzerns und der Wertschöpfung für die Aktionäre des Unternehmens in Einklang. 

 

  1. Sulzer, Georg Fischer, Schmolz + Bickenbach, Geberit, ViforPharma, Sonova, Landis+Gyr, Conzzeta, Stäubli Holding, Kongsberg Automotive, SIX Group, Zehnder Group, Belimo Holding, Burckhardt Compression, Burkhalter Holding, Basilea.
  2. Abbott Laboratories, Danaher Corporation, Lonza, Eurofins, Smith & Nephew, Beckman Coulter, PerkinElmer, Eppendorf Group, Jenoptik, Biotronik, Promega, Groupe LFB, Hamilton, Vectura, Sebia, Quotient Sciences, Biotage.
  3. Also, Bachem, Belimo, Bell, Bucher Industries, Conzzeta, Dätwyler, Dormakaba, Forbo, Galenica, Idorsia, Landis+Gyr, SFS, Siegfried, Sulzer, VAT, Ypsomed.

    VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DEN VERWALTUNGSRAT

    Es gibt keine leistungsbezogene Vergütung, und die Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht in der betrieblichen Altersvorsorge versichert. Die fixe Vergütung besteht aus einem Honorar für erbrachte Dienste, das in bar und Restricted Share Units (RSU) ausbezahlt wird, sowie zusätzlichen Sitzungsgeldern, die in bar ausbezahlt werden. Die Barvergütung wird in zwei Zahlungen im Mai und November entrichtet, die RSU hingegen werden jährlich zu Beginn der Amtsperiode zugeteilt. Grundlage hierfür ist der durchschnittliche Schlusskurs der Tecan-Aktie an der SIX Swiss Exchange in den ersten vier Monaten des jeweiligen Geschäftsjahres. Die RSU werden nach Abschluss des Amtsjahres vollständig oder bei vorzeitigem Ausscheiden anteilsmässig übertragen und in Aktien von Tecan umgewandelt. 

     

    Wie im obenstehenden Abschnitt «Benchmarking und externe Berater» erläutert, wurde 2019 eine Benchmarking-Analyse der Struktur und Höhe der Vergütung des Verwaltungsrats im Vergleich zur Marktpraxis durchgeführt. Das Ergebnis der Analyse zeigte, dass die Vergütungsstruktur im Wesentlichen der des Marktes entsprach. Die Vergütungshöhe und vor allem die Sitzungsgelder, die seit Jahren unverändert waren, lagen jedoch unter dem Marktniveau. Daher schlug der Vergütungsausschuss, wie in Abbildung [3] unten dargestellt, eine Anpassung der Vergütungshöhe ab der Generalversammlung 2020 vor, die vom Verwaltungsrat genehmigt wurde: 

     

    ABBILDUNG [3]: VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS

     

     

    Bis zur Generalversammlung 2020

    Seit der Generalversammlung 2020

    In CHF pro Jahr (brutto)

    Präsident 
    des Verwal-
    tungsrats

    Vizepräsident des Verwal-
    tungsrats

    Mitglied 
    des Verwal-
    tungsrats

    Präsident 
    des Verwal-
    tungsrats

    Vizepräsident des Verwal-
    tungsrats

    Mitglied 
    des Verwal-
    tungsrats

    Fixes Grundhonorar (bar)

    200'000

    85'000

    75'000

    200'000

    90'000

    80'000

    Fixes Grundhonorar (Aktien)

    100'000

    50'000

    40'000

    100'000

    55'000

    45'000

     

    Bis zur Generalversammlung 2020

    Seit der Generalversammlung 2020

     

    Ausschuss-
    vorsitzender

    Ausschuss-
    mitglied

    Ausschuss-
    vorsitzender

    Ausschuss-
    mitglied

    Prüfungsausschuss

    20'000

    10'000

    30'000

    10'000

    Vergütungsausschuss

    15'000

    10'000

    30'000

    10'000

    Nominationsausschuss

    7‘500

    5‘000

    30'000

    10'000

    Zudem erhalten die Verwaltungsratsmitglieder Sitzungsgelder für die Teilnahme an Ad-hoc-Ausschüssen. Auch erhalten sie Rückerstattungen für aufgrund von Geschäftsreisen entstandene Ausgaben sowie ein Reisehonorar (nur für Mitglieder mit Sitz in den USA).

     

    VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DIE KONZERNLEITUNG

    Das Vergütungssystem für die Mitglieder der Konzernleitung (einschliesslich CEO) wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Es wird in verschiedenen Reglementen definiert, die vom Verwaltungsrat genehmigt werden, und umfasst: 

    • fixe Grundvergütung
    • Leistungen an Arbeitnehmer, wie Altersvorsorgeleistungen, Firmenwagen und Aufwandsentschädigung
    • kurzfristige variable Barvergütung
    • langfristiges Aktienbeteiligungsprogramm als fixer Geldbetrag, der in Aktien umgewandelt wird und als Erstzuteilung für den Performance Share Matching Plan (PSMP) dient

     

    ABBILDUNG [4]: VERGÜTUNG DER KONZERNLEITUNG

     

     

    Instrument

    Zweck

    Zeitraum 

    des Plans

    Gemessene Leistung

    Fixe Grundvergütung

    Monatslohn in bar

    Anziehen und binden

    Kontinuierlich

     

    Leistungen

    Monatliche Leistungen

    Anziehen und binden

    Kontinuierlich

     

    Kurzfristige variable 
    Barvergütung

    Jahresbonus in bar

    Belohnen der Leistung 
    während des Jahres

    1 Jahr

    Umsatzwachstum
    EBITDA-Marge
    Erreichung strategischer Unternehmensziele

    Langfristiges Aktien-
    beteiligungsprogramm – 
    PSMP

    Aktien aus Erstzuteilung und Matching Shares

    Belohnen langfristiger Leistung Einklang mit Interessen der Aktionäre

    3 Jahre

    Umsatzwachstum
    EBITDA-Marge

    Systematik des Vergütungssystems
    Systematik des Vergütungssystems bei der Konzernleitung

    Die Vergütungsstruktur beruht auf dem Variable-Pay-Reglement, welches vom Verwaltungsrat genehmigt wurde. Dieses gibt eine Gesamtzielvergütung in bar vor, die individuell festgelegt wird und aus einer fixen Grundvergütung und einer kurzfristigen variablen Barvergütungskomponente besteht. Die Gesamtzielvergütung in bar (unter der Annahme einer Zielerreichung von 100% im Rahmen der kurzfristigen variablen Barvergütung) wird wie folgt gewichtet:

    • CEO: 60% fixe Grundvergütung und 40% kurzfristige variable Barvergütung
    • andere Mitglieder der Konzernleitung: 70% fixe Grundvergütung und 30% kurzfristige variable Barvergütung 

     

    Zusätzlich haben Mitglieder der Konzernleitung Anspruch auf eine jährliche Zuteilung im Rahmen des langfristigen Aktienbeteiligungsprogramms (PSMP).

     

    Für die Vergütung sind Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen zu entrichten (AHV/ALV). Diese Beiträge werden von Tecan bezahlt und sind im Vergütungsbericht gemäss den Berichtspflichten von Tecan offengelegt.

     

    FIXE GRUNDVERGÜTUNG UND LEISTUNGEN

    Die fixe Grundvergütung ist eine Komponente der – in der Regel monatlich – in bar ausbezahlten Vergütung. Sie berücksichtigt den Umfang und die Verantwortlichkeiten der Aufgabe, die zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten sowie die Kenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeitenden.

     

    Die fixe Grundvergütung der Konzernleitung wird jährlich überprüft. Dabei werden Benchmark-Informationen, Marktentwicklungen, wirtschaftliches Umfeld sowie individuelle Leistung berücksichtigt.

     

    Zudem sind die Mitglieder der Konzernleitung an den Vorsorge- und Versicherungsplänen von Tecan beteiligt, die auch allen Mitarbeitenden in der Schweiz angeboten werden. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen Beiträge zu Vorsorge- und Versicherungsplänen. Diese sollen den Mitarbeitenden und ihren Familienangehörigen einen Schutz in angemessener Höhe bieten, was das Risiko hinsichtlich Pensionierung, Arbeitsunfähigkeit, Tod und Krankheit angeht. Mitgliedern der Konzernleitung wird zudem ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, und sie haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung gemäss dem Aufwandsreglement, das von den Schweizer Steuerbehörden genehmigt ist. 

     

    Der Geldwert dieser und anderer Vergütungselemente wird zum Verkehrswert bewertet und ist in der Vergütungstabelle in Abbildung [8] aufgeführt.

     

    KURZFRISTIGE VARIABLE BARVERGÜTUNG

    Die kurzfristige variable Barvergütung ist ein jährlicher variabler Anreiz, mit dem die Leistung des Konzerns über einen Zeithorizont von einem Jahr belohnt wird. 

     

    Das Ziel für die kurzfristige variable Barvergütung (also Erreichung der Leistungsziele zu 100%) wird wie obenstehend erläutert als Anteil der Gesamtzielvergütung in bar angegeben, also 40% der Gesamtzielvergütung in bar für den CEO und 30% für die anderen Mitglieder der Konzernleitung. 

     

    Wie bereits im Brief der Vorsitzenden des Vergütungsausschusses erläutert, wurden die Leistungsziele für die Konzernleitung für 2020 harmonisiert. Daher umfasst die Leistungsbeurteilung in der kurzfristigen variablen Barvergütung keine individuellen Ziele mehr und beruht nur noch auf den finanziellen Leistungszielen des Konzerns und seinen Nachhaltigkeitszielen. Die ehrgeizigen Ziele hinsichtlich Wachstums und Rentabilität werden jährlich vor Beginn des Geschäftsjahres vom Verwaltungsrat festgelegt. Für 2020 entsprachen die finanziellen Kennzahlen denen der Vorjahre: Umsatzwachstum und EBITDA-Marge des Konzerns. Sie werden gleich gewichtet und machen 80% der kurzfristigen variablen Barvergütung aus. Die Nachhaltigkeitsziele machen 20% der kurzfristigen variablen Barvergütung aus und werden auf Konzernebene anhand der strategischen Prioritäten des Unternehmens für Nachhaltigkeit festgelegt. Für 2020 betrafen sie soziale Aspekte, vor allem in Bezug auf Kundenzufriedenheit und Unternehmenskultur. Für jedes Leistungsziel legt der Verwaltungsrat einen Schwellenwert für das Leistungsniveau fest, unter dem die Auszahlung 0% beträgt, einen Leistungszielwert, der einer Auszahlung von 100% entspricht, und einen Leistungshöchstwert, über dem die Auszahlung auf 200% begrenzt ist. Die Höhe der Auszahlungen zwischen diesen Punkten wird mittels linearer Interpolation berechnet. 

     

    Zudem ist die kurzfristige variable Barvergütung gemäss Statuten für den CEO auf 150% der fixen Vergütung und für die übrigen Mitglieder der Konzernleitung auf 100% der fixen Vergütung beschränkt.

     

    Die jeweilige Gewichtung der Leistungsziele ist in Abbildung [5] ersichtlich.

    ABBILDUNG [5]: LEISTUNGSZIELE FÜR DIE KURZFRISTIGE VARIABLE VERGÜTUNG

     

     

     

     

    Ziele 2020

    Begründung/Kriterium

    Gewichtung

    Umsatzwachstum (Konzern)

    Förderung des Umsatzwachstums von Tecan

    30-40%

    EBITDA-Marge (Konzern)

    Förderung der Rentabilität von Tecan

    30-40%

    Strategische Unternehmensziele

    Förderung strategischer Initiativen, die Wachstum, Produktqualität,
    Kundenzufriedenheit, Compliance, Unternehmenskultur und Talentmanagement
    unterstützen

    20%

    Total

     

    100%

    LANGFRISTIGES AKTIENBETEILIGUNGSPROGRAMM – PERFORMANCE SHARE MACHTING PLAN (PSMP)

    Zusätzlich zur Barvergütung nehmen die Mitglieder der Konzernleitung an einem langfristigen Aktienbeteiligungsprogramm teil, dem Performance Share Matching Plan (PSMP). Der PSMP besteht aus einer Erstzuteilung von Namenaktien und einer möglichen anschliessenden Zuteilung von Matching Shares, basierend auf der Erreichung von Leistungszielen innerhalb des Dreijahreszeitraums des Programms. 

     

    Der Zielbetrag der Erstzuteilung wird als fixer Geldbetrag angegeben, der in Aktien umgewandelt wird, basierend auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der Tecan-Aktie an der SIX Swiss Exchange in den ersten vier Monaten des jeweiligen Geschäftsjahres. Die zugeteilten Aktien sind für drei Jahre ab Zuteilung gesperrt, wobei mit dem Zuteilungsjahr als «Jahr 1» begonnen wird. Für jede zugeteilte Aktie haben die Teilnehmenden Anspruch auf Erhalt zusätzlicher Aktien (Matching Shares) am Ende des dreijährigen Beurteilungszyklus, sofern bestimmte Leistungsziele erreicht werden. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Interessen der Konzernleitung mit denen der Aktionäre im Einklang stehen. Zudem wird damit dauerhaft ein Mindestmass an Aktienbesitz durch den CEO und die einzelnen Mitglieder der Konzernleitung gewährleistet, welches den Erstzuteilungen von drei Jahren entspricht.

     

    Je nach der Leistung, die während des Dreijahreszeitraums erreicht wird, können die Konzernleitungsmitglieder für jede Aktie aus Erstzuteilung 0 bis 2.5 Matching Shares erhalten. Die Leistung wird anhand einer Auszahlungsmatrix beurteilt, die auf zwei Leistungskriterien beruht: Umsatzwachstum in Lokalwährungen und EBITDA-Marge. Für die Berechnung der Auszahlung kombiniert die Matrix die innerhalb beider Kriterien erzielte Leistung. Der Verwaltungsrat von Tecan prüft und genehmigt jährlich eine laufende mittelfristige Geschäftsplanung über fünf Jahre. Diese wird von der Konzernleitung vorgelegt und umfasst Ziele für Umsatzwachstum in Lokalwährungen und EBITDA-Marge. Sollten die mittelfristigen Ziele für die einen bestimmten PSMP abdeckenden drei Jahre erreicht werden, erhalten die Teilnehmenden zusätzliche 1.25 Matching Shares für jede Aktie aus Erstzuteilung. Für einen Auszahlungsfaktor von 2.5 wäre bei beiden Leistungskriterien eine Zielerreichung erforderlich, die deutlich über den festgelegten mittelfristigen Zielen liegt. Unterschreitet die Zielerreichung bei beiden Kriterien einen bestimmten Schwellenwert, werden keine Matching Shares zugeteilt. Unterschiedliche Kombinationen von Zielerreichungen hinsichtlich Umsatzwachstums und EBITDA-Marge in diesen Spannen ergeben Auszahlungen mit einem Faktor zwischen 0 und 2.5. Dieses Parameterraster wird jedes Jahr neu und prospektiv für die nächste Dreijahresperiode festgelegt (das heisst, die finanziellen Ziele werden im Voraus klar definiert). Bei freiwilligem Ausscheiden (ausser bei Pensionierung) verfällt der Anspruch auf sämtliche Matching Shares. Die Aktien aus Erstzuteilung unterliegen einer regulären Sperrfrist. Bei Tod, Invalidität oder Kontrollwechsel wird die Sperre der Aktien aus Erstzuteilung sofort aufgehoben, und die Matching Shares werden nach diesem Ereignis so bald wie möglich zugeteilt. 

     

    ABBILDUNG [6]: LEISTUNGSZIELE FÜR DIE LEISTUNGSBEZOGENEN MATCHING SHARES (BEISPIELE)

     

    Leistungsziele

     

    Umsatzwachstum

    EBITDA

    Kriterium/Begründung

     

    Förderung des Umsatzwachstums des Unternehmens

    Förderung der Rentabilität des Unternehmens

    Gewichtung

     

    Zwei Drittel

    Ein Drittel

    Auszahlungsmatrix 

    (zur Veranschaulichung)

     

     

     

     

     

    Auszahlungsmatrix

    (reale Beispiele für Kombination von Umsatz­wachstum und EBITDA-Marge für einen Auszahlungsfaktor von 0.6)

     

    Umsatzwachstum (CAGR)

    EBITDA-Marge

    5.5%

    18%

    11%

    16.25%

    15.5%

    15%

     

     

     

     

    Auszahlungsmatrix

    (reale Beispiele für Kombination von Umsatz­wachstum und EBITDA-Marge für einen Auszahlungsfaktor von 1.3)

    Umsatzwachstum (CAGR)

    EBITDA-Marge

    5.5%

    19.25%

    11%

    17.5%

    15.5%

    16%

    Auszahlungsmatrix

    (reale Beispiele für Kombination von Umsatz­wachstum und EBITDA-Marge für einen Auszahlungsfaktor von 2.5)

     

    Umsatzwachstum (CAGR)

    EBITDA-Marge

    5.5%

    24%

    11%

    22%

    15.5%

    20.25%

    Die obenstehende Grafik macht deutlich, dass die Gestaltung des PSMP effektiv ist: Im Einklang mit den ehrgeizigen Zielen, die von Tecan festgelegt werden, müssen erhebliche Fortschritte erzielt werden, um bei Ablauf des Leistungszyklus den maximalen Auszahlungsfaktor von 2.5 zu erreichen.

    ARBEITSVERTRÄGE

    Mitglieder der Konzernleitung sind über unbefristete Arbeitsverträge beschäftigt. Für den Arbeitsvertrag des CEO gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten, für alle anderen Arbeitsverträge der Konzernleitungsmitglieder gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Mitglieder der Konzernleitung haben vertraglich keinen Anspruch auf eine Abgangsentschädigung oder auf Bestimmungen im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel. Ihre Verträge enthalten keine Wettbewerbsverbotsklauseln.

    VERGÜTUNGEN AN MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS (GEPRÜFT)

     

    ABBILDUNG [7]: VERGÜTUNGEN AN DEN VERWALTUNGSRAT 2020 UND 2019

     

    CHF 1'000

    Jahr

    Fixes Salär

    Sitzungs-
    gelder

    Total ­Bar­vergütung

    Sozial-
    leistungen1

    Aktienzuteilungsplan: Aktien­zuteilung (Anzahl)2

    Verkehrswert der Aktienzuteilung3

    Total 
    Vergütung

    Dr. Lukas Braunschweiler 
    (Präsident) 

    2020

     200 

     3 

     203 

     27 

     352 

     111 

     341 

    2019

     200 

     8 

     208 

     26 

     454 

     104 

     338 

    Heinrich Fischer 

    (Vizepräsident)

    2020

     89 

     18 

     107 

     5 

     194 

     61 

     173 

    2019

     85 

     22 

     107 

     4 

     227 

     52 

     163 

    Dr. Oliver S. Fetzer

    2020

     79 

     20 

     99 

     - 

     159 

     50 

     149 

    2019

     75 

     20 

     95 

     - 

     181 

     41 

     136 

    Lars Holmqvist

    2020

     79 

     10 

     89 

     - 

     159 

     50 

     139 

    2019

     75 

     10 

     85 

     - 

     181 

     41 

     126 

    Dr. Karen Hübscher

    2020

     79 

     26 

     105 

     13 

     159 

     50 

     168 

    2019

     75 

     13 

     88 

     11 

     181 

     41 

     140 

    Dr. Christa Kreuzburg

    2020

     79 

     33 

     112 

     14 

     159 

     50 

     176 

    2019

     75 

     20 

     95 

     11 

     181 

     41 

     147 

    Daniel R. Marshak

    2020

     79 

     20 

     99 

     - 

     159 

     50 

     149 

    2019

     75 

     20 

     95 

     - 

     181 

     41 

     136 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Total 

    2020

     684 

     130 

     814 

     59 

     1'341 

     422 

     1'295 

    2019

     660 

     113 

     773 

     52 

     1'586 

     362 

     1'187 

    1. Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen.
    2. Ausübungsbedingung: gestaffelte Erdienung vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2020 (Share Plan BoD 2019) und 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 (Share Plan BoD 2020). Ausübbare Aktien werden zum Ende der Dienstzeit übertragen (30. April 2020 bzw. 30. April 2021). Die Aktien sind vollständig im Verkehrswert der Aktienzuteilung enthalten.
    3. Formel für 2019: zugeteilte Aktien im Jahr 2019 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 228.40) und Formel für 2020: zugeteilte Aktien im Jahr 2020 *
      Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 316.40).

    An der Generalversammlung 2019 genehmigten die Aktionäre einen maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen von CHF 1'450'000 für den Verwaltungsrat für den Vergütungszeitraum von der Generalversammlung 2019 bis zur Generalversammlung 2020. Die tatsächliche für diesen Zeitraum an den Verwaltungsrat ausbezahlte Vergütung betrug CHF 1'295'000 und liegt somit unter der genehmigten Obergrenze.

     

    An der Generalversammlung 2020 genehmigten die Aktionäre einen maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen von CHF 1'450'000 für den Verwaltungsrat für den Zeitraum von der Generalversammlung 2020 bis zur Generalversammlung 2021. Dieser Vergütungszeitraum ist noch nicht abgeschlossen, und eine abschliessende Beurteilung wird im Vergütungsbericht 2021 abgegeben.

    VERGÜTUNGEN AN DIE KONZERNLEITUNG (GEPRÜFT)

    VERGÜTUNG ZUM ZUTEILUNGSWERT

    Abbildung [8] zeigt die Vergütung, die dem CEO und den anderen Mitgliedern der Konzernleitung im Berichtsjahr gewährt wurde.

     

    ABBILDUNG [8]: GEWÄHRTE VERGÜTUNGEN

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anzahl zugeteilter Aktien 

    CHF 1'000 (brutto)

    Jahr

    Fixe 
    Grundvergütung

    Steuerpflichtige Zusatzleistungen1

    Sozialleistungen2

    Kurzfristige variable 
    Vergütung3

    Verkehrswert der Aktien 
    aus Erstzuteilung PSMP (im Jahr der Zuteilung)4

    Verkehrswert der Matching Shares PSMP (im Jahr der Zuteilung)5

    Total 
    Vergütung 
    (zugeteilt)

     

    PSMP: Anzahl der Aktien Erstzuteilung

    PSMP: Anzahl Matching Shares (zum Faktor 1.25)

    PSMP: 
    Anzahl Matching Shares (maximal)

    Dr. Achim von Leoprechting6

    (CEO seit 1. April 2019)

    2020

     645 

     12 

     316 

     843 

     557 

     696 

     3'069 

     

     1'761 

     2'202 

     4'403 

    2019

     526 

     8 

     269 

     329 

     518 

     648 

     2'298 

     

     2'268 

     2'835 

     5'670 

    Tania Micki

    (CFO seit 17. Februar 2020)

    2020

     305 

     8 

     114 

     257 

     334

     418 

     1'436 

     

     1'057 

     1'322 

     2'643 

    2019

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Andere Mitglieder der 
    Konzernleitung8

    2020

    1'967 

     60 

     1'034 

     1'652 

     2'252 

     2'815 

     9'780 

     

     7'043 

     8'804 

     17'608 

    2019

    1'506 

     188 

     843 

     645 

     1'648 

     2'060 

     6'891 

     

     7'217 

     9'021 

     18'043 

    Dr. David Martyr 

    (ehemaliger CEO bis 31. März 2019)6

    2020

     58 

     1 

     227 

     - 

     - 

     - 

     286 

     

     - 

     - 

     - 

    2019

     690 

     11 

     443 

     437 

     764 

     956 

     3'301 

     

     3'347 

     4'184 

     8'368 

    Dr. Rudolf Eugster 

    (ehemaliger CFO bis 

    29. Februar 2020)7

    2020

     61 

     239 

     122 

     50 

     68 

     85 

     625 

     

     214 

     268 

     535 

    2019

     359 

     3 

     227 

     152 

     377 

     471 

     1'589 

     

     1'651 

     2'064 

     4'128 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Total 

    2020

    3'036

     320 

     1'813 

     2'802

     3'211 

    4'014 

     15'196

     

    10'075

    12'596

    25'189

    2019

    3'081

    210

    1'782

    1'563

    3'308

    4'135

    14'079

     

    14'483

    18'104

    36'208

    1. 2019: Inkl. drittes Drittel der Sonderzahlung an ein neues Konzernleitungsmitglied für entgangene langfristige Anreize (LTI) sowie Umzugskosten eines neuen Konzernleitungsmitglieds | 2020: Einschliesslich Auszahlung von Urlaubsrückständen des ehemaligen CFO bei Vertragsende
    2. Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungsinstitutionen sowie an Einrichtungen der berufliche Vorsorge (inkl. Sozialversicherungsbeiträge auf in der Berichtsperiode übertragenen Aktien)
    3. Zahlung erfolgt im Folgejahr
    4. Formel für 2019: zugeteilte Aktien im Jahr 2019 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 228.40) | Formel für 2020: zugeteilte Aktien im Jahr 2020 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 316.40) sowie zusätzliche Zuteilung für neuen CPO mit einem Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 390.60)
    5. Formel für 2019: zugeteilte Aktien im Jahr 2019 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 228.40) * 1.25 | Formel für 2020: zugeteilte Aktien im Jahr 2020 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 316.40) * 1.25. Der angegebene Betrag entspricht dem Verkehrswert der Matching Shares zum Zeitpunkt der Zuteilung (z.B. anhand der Erreichung des Leistungsziels). Dieser Wert kann vom Wert der gemäss IFRS-Berichterstattung angegebenen Rückstellungen abweichen, da diese auf einer bestmöglichen Schätzung zum Ende des Berichtsjahres beruhen.
    6. 2019: Mitglied der Konzernleitung mit der höchsten Vergütung im Jahr 2019 | 2020: Mitglied der Konzernleitung mit der höchsten Vergütung im Jahr 2020
    7. 2019: Mitglied der Konzernleitung mit der zweithöchsten Vergütung im Jahr 2019
    8. 2019: Total 6 Mitglieder (Eintritt eines Mitgliedes per 3.8.; ein Mitglied wird CEO per 1.4.) | 2020: Total 7 Mitglieder (Eintritt eines Mitgliedes per 1.4. [Head PB] und 1.8. [CPO] und Ausscheiden des ehemaligen CPO per 30.9.)

    Erläuternde Kommentare zur Vergütungstabelle:

    • Die Zielerreichung im Rahmen der kurzfristigen variablen Barvergütung war 2020 höher als 2019. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie weiter unten.
    • Der Zuteilungswert des langfristigen Aktienbeteiligungsprogramms (PSMP) sank gegenüber dem Vorjahr leicht, obwohl die Anzahl der Mitglieder der Konzernleitung von acht auf neun stieg. Dieser leichte Rückgang ist auf drei neue Ernennungen in der Konzernleitung während des Geschäftsjahres sowie den Wechsel des CEO im Vorjahr zurückzuführen.

    An der Generalversammlung 2019 genehmigten die Aktionäre für das Geschäftsjahr 2020 einen maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen von CHF 18'500'000 für die Konzernleitung. Die tatsächliche 2020 an die Konzernleitung ausbezahlte Vergütung betrug CHF 15'196'000 und liegt somit unter der genehmigten Obergrenze.

    ABBILDUNG [9]: ZUSAMMENSETZUNG DER VERGÜTUNG

     

    Vergütungsstruktur Konzernleitung (ohne CEO)
    Vergütungsstruktur CEO
    LEISTUNG IM JAHR 2020

    Im Berichtsjahr übertrafen das Wachstum des Konzernumsatzes und die ausgewiesene EBITDA-Marge sowie strategische Ziele des Unternehmens die vorgegebenen Ziele. Angesichts der allgemeinen Situation 2020, in der Tecan keinerlei staatlichen Hilfen beantragte und sich an die übliche Ausschüttungspolitik hielt (die auch 2020 fortgesetzt wird), entschied der Verwaltungsrat, dass die Regeln für Anreizprogramme ohne Anpassungen für das Geschäftsjahr 2020 angewendet werden können und dass es nicht gerechtfertigt oder notwendig war, Vergütungsentscheidungen nach Ermessen zu treffen. Vor allem wurden die ursprünglichen Leistungsziele nicht geändert, und es erfolgten keine Anpassungen der Leistungsbeurteilung am Jahresende. Demzufolge belief sich die insgesamt ausbezahlte kurzfristige variable Barvergütung auf 196% der Zielvergütung für den CEO sowie für alle anderen Mitglieder der Konzernleitung. Im Jahr 2020 wurden wichtige ESG-bezogene Meilensteine in Bezug auf Mitarbeiter- und Unternehmenskultur sowie kundenbezogene Ziele erreicht, die trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sogar beschleunigt wurden. Im Berichtsjahr endete der von 2018 bis 2020 dauernde PSMP-Zyklus. Die Zielerreichung im Lauf der Leistungsperiode ergab einen Matching-Share-Faktor von 2.5.

    VERGÜTUNGEN AN FRÜHERE ORGANMITGLIEDER

    Im Jahr 2020 wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung nach ihrem Ausscheiden aus dem Gremium bzw. nach Ablauf des Arbeitsvertrags mit Tecan ausgerichtet.

    VERGÜTUNGEN AN NAHESTEHENDE ­PERSONEN

    Im Jahr 2020 oder im Vorjahr wurden keine Vergütungen an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung ausgerichtet.

    DARLEHEN UND KREDITE

    GEGENWÄRTIGE UND FRÜHERE ORGANMITGLIEDER

    Weder im Jahr 2020 noch im Vorjahr wurden Darlehen oder Kredite an gegenwärtige oder frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung gewährt, welche jeweils zum Jahresende noch ausstehend waren.

    NAHESTEHENDE PERSONEN

    Weder im Jahr 2020 noch im Vorjahr wurden Darlehen oder Kredite an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung gewährt, welche jeweils zum Jahresende noch ausstehend waren.

    VON MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSRATS UND DER KONZERNLEITUNG IM JAHR 2019 GEHALTENE AKTIEN

    Informationen zu Beteiligungen von Verwaltungsrat und Konzernleitung an der Tecan Group AG sind den Anmerkungen zur Jahresrechnung der Tecan Group AG zu entnehmen (Anmerkung 12.2 auf Seite 183 des Geschäftsberichts).

    AUSBLICK UND ANTRÄGE ZUR VERGÜTUNG AN DER GENERALVERSAMMLUNG

    An der Generalversammlung 2021 wird der Verwaltungsrat Folgendes beantragen: 

    • den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen für den Verwaltungsrat für die nächste Amtsperiode (bindende Abstimmung)
    • den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen für die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022 (bindende Abstimmung)
    • den Vergütungsbericht 2020 (retrospektive Konsultativabstimmung)
    MAXIMALER GESAMTBETRAG DER VERGÜTUNG FÜR DEN VERWALTUNGSRAT

    Der zur Abstimmung vorgelegte maximale Gesamtbetrag der Vergütung für den Verwaltungsrat für die Amtsperiode zwischen der Generalversammlung 2021 und der Generalversammlung 2022 beruht auf den folgenden Elementen:

    • sieben Verwaltungsratsmitglieder
    • fixes Grundhonorar, ausbezahlt in bar und Restricted Share Units
    • Sitzungsgelder, ausbezahlt in bar
    • zusätzliche Sitzungsgelder für Ad-hoc-Ausschüsse und Reisehonorar (nur für Mitglieder mit Wohnsitz in den USA) 

     

    MAXIMALER GESAMTBETRAG DER VERGÜTUNG FÜR DIE KONZERNLEITUNG

    Der zur Abstimmung vorgelegte maximale Gesamtbetrag der Vergütung für die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022 beruht auf den folgenden Elementen:

    • neun Konzernleitungsmitglieder
    • kurzfristige variable Barvergütung: Beim Maximalbetrag wird davon ausgegangen, dass die definierten Leistungsziele erheblich übertroffen werden und sich die Auszahlung der kurzfristigen variablen Barvergütung auf 200% (Maximum) beläuft.
    • langfristiges Aktienbeteiligungsprogramm (PSMP): Der Maximalbetrag beruht auf einem Matching-Share-Faktor von 2.5 (Maximum). Ein möglicher Anstieg des Aktienkurses während des dreijährigen Erdienungszeitraums wird nicht berücksichtigt.

    Abbildung [10] unten zeigt einen Vergleich zwischen den maximalen Gesamtbeträgen der Vergütungen, die in den letzten Jahren genehmigt wurden, und den tatsächlich ausbezahlten Vergütungen.

    ABBILDUNG [10]: VERGLEICH GENEHMIGTE GGÜ. AUSBEZAHLTER VERGÜTUNG (KONZERNLEITUNG)

    In CHF pro Jahr (brutto)

    Geschäftsjahr 20221

    Geschäftsjahr 2021

    Geschäftsjahr 2020

    Geschäftsjahr 2019

    Genehmigter Vergütungsbetrag

    k.A.

    18'500'000

    18'500'000

    18'500'000

    Ausbezahlte Vergütung

    k.A.

    k.A.2

    15'196'000

    14'079'000

    1. Wird an der Generalversammlung 2021 beantragt
    2. Vergütungszeitraum noch nicht abgeschlossen

    Hinweis: Der genehmigte Vergütungsbetrag beruht auf der Annahme, dass alle Kennzahlen sowohl im Rahmen der kurzfristigen variablen Barvergütung als auch des PSMP erheblich übertroffen werden und dass der Auszahlungsfaktor so hoch wie möglich ist. Der genehmigte Vergütungsbetrag berücksichtigt nicht einen etwaigen Anstieg des Aktienkurses während des Dreijahreszeitraums des PSMP. Der ausbezahlte Vergütungsbetrag beruht auf der tatsächlich ausbezahlten kurzfristigen variablen Barvergütung sowie auf dem Verkehrswert der Aktien aus Erstzuteilung und der im Rahmen des PSMP im jeweiligen Jahr gewährten Matching Shares.

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