Chart

2  Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

2.1  Grundlagen der Ausarbeitung

Diese Jahresrechnung ist die konsolidierte Jahresrechnung der Tecan Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr. Die Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie deren Ausführungsbestimmungen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet wurden, erstellt. 

 

Die Jahresrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt, gerundet auf Tausend. Sie basiert auf historischen Kosten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, einer nicht börsenkotierten Beteiligung und bedingter Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, die zum Verkehrswert ausgewiesen werden.

 

Der Verwaltungsrat hat am 5. März 2020 die Veröffentlichung der konsolidierten Jahresrechnung genehmigt. Sie unterliegt zudem der Genehmigung der Generalversammlung am 7. April 2020.

 

2.2  Wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheide

Die Erstellung dieser konsolidierten Jahresrechnung verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtsjahr entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

 

Die Bewertung der folgenden bedeutenden Positionen basiert auf wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheiden:

 

2.2.1  Erlöserfassung: über einen Zeitraum erfüllte Leistungsverpflichtungen

Die Gruppe wendet für die Verbuchung von über einen Zeitraum erfüllten Leistungsverpflichtungen den Cost-to-Cost-Ansatz an, wie dies in den Grundsätzen der Rechnungslegung und Bewertung dargelegt ist (siehe Anmerkung 2.7.1). Die Anwendung des Cost-to-Cost-Ansatzes verlangt, dass das Management den Fertigstellungsgrad basierend auf dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten für die bereits geleistete Arbeit zu den geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Ausgehend vom geschätzten Fertigstellungsgrad wird ein entsprechender Teil der erwarteten Erlöse erfasst. Wenn Umstände eintreten, die zu einer Änderung der ursprünglich ­erwarteten Erlöse, Kosten oder des Grads der Fertigstellung führen könnten, werden die Schätzungen angepasst. Solche Anpassungen können zu einem Anstieg oder Rückgang der geschätzten Erlöse oder Kosten führen und werden in der Erfolgsrechnung in der Periode ausgewiesen, in der die Umstände, die den Anlass zur Anpassung gaben, dem Management bekannt wurden. Weitere Einzelheiten sind den Anmerkungen 4 und 23 zu entnehmen.

 

2.2.2  Performance-Share-Matching-Plan (PSMP) – Matching-Share-Faktor

Die Gruppe hat Performance-Share-Matching-Pläne (PSMP) eingeführt. Die Anzahl der Matching Shares wird anhand der folgenden Formel ermittelt: Anzahl der ursprünglich zugeteilten Aktien, die für Matching Shares qualifizieren, multipliziert mit dem Matching-­Share-Faktor. Der Matching-Share-­Faktor hängt von der Erreichung bestimmter Leistungsziele ab. In jedem Fall liegt der Matching-Share-Faktor jedoch zwischen 0.0 und 2.5. Eine allfällige Neueinschätzung der derzeit angewendeten Matching-Share-­Faktoren wird sich auf die Ergebnisse zukünftiger Berichtsperioden auswirken. Weitere Einzelheiten sind der Anmerkung 12.4 zu entnehmen.

 

2.2.3  Ertragssteuern

Per 31. Dezember 2019 betrugen die Nettoverbindlichkeiten aus laufenden Ertragssteuern CHF 11.3 Mio. und die Nettoguthaben aus latenten Ertragssteuern CHF 18.1 Mio. Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern müssen weitreichende Einschätzungen vorgenommen werden. Zahlreiche interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf die Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben. Diese Faktoren umfassen unter anderem sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und der Steuerverordnungen (insbesondere im Zusammenhang mit der Schweizer Steuerreform; weitere Einzelheiten sind der Anmerkung 13.2.3 zu entnehmen) als auch ihre Auslegung (insbesondere in Bezug auf die Akzeptanz gruppeninterner Transferpreise) sowie Änderungen der Steuersätze und des Gewinns vor Steuern. Solche Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten haben.

 

2.2.4  Vorräte – aktivierte Entwicklungskosten

2010 schloss die Gruppe eine OEM-Vereinbarung mit einem global tätigen Diagnostikunternehmen ab, welche die Entwicklung und Lieferung eines dedizierten Diagnostikinstruments umfasst. Die damit verbundenen kundenspezifischen Entwicklungskosten wurden in der Position «Vorräte» als Bestandteil der Produktionskosten aktiviert. Die Lieferung der Instrumente, die über einen Zeitraum von über zehn Jahren erfolgt, begann im Oktober 2014. Der Kunde ruft die Geräte mittels Einzelbestellungen ab. Nach Ausführung der Einzelbestellungen erfasst die Gruppe die entsprechenden Entwicklungskosten in den Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen. Die verbleibenden aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf CHF 65.3 Mio.

 

Per 31. Dezember 2019 war der Nettoveräusserungswert der Position höher als die aktivierten Entwicklungskosten. Die Beurteilung hängt jedoch in hohem Mass von der bestmöglichen Schätzung der zukünftigen Absatzmenge ab. Eine Reduzierung der Prognose könnte in zukünftigen Perioden Wertberichtigungen notwendig machen.

 

2.2.5  Immaterielle Vermögenswerte – aktivierte Entwicklungskosten

Sobald die technische Machbarkeit von betriebsintern entwickelten Produkten nachgewiesen werden kann, beginnt die Gruppe, zuordenbare Entwicklungskosten zu aktivieren, bis das Produkt zur Markteinführung bereit ist. Jedoch kann ein Abschluss der Entwicklungsphase oder eine kommerzielle Verwertung eines Produkts nicht garantiert werden. Ebenso wenig kann gewährleistet werden, dass sich die Marktbedingungen in der Zukunft nicht ändern; dadurch könnte eine Überprüfung der künftigen Geldflüsse in Verbindung mit diesen Produkten durch das Management erforderlich werden. Solche Änderungen können zu einem zusätzlichen Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen führen. Wie in Anmerkung 21 offengelegt, hat die Gruppe per Jahresende 2019 Entwicklungskosten in Höhe von CHF 32.5 Mio. aktiviert.

 

2.2.6  Werthaltigkeitstest für den Goodwill

Per 31. Dezember 2019 belief sich der Goodwill auf insgesamt CHF 142.7 Mio. Die Gruppe hat die vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitstests für den Goodwill des Partnering Business und des Life Sciences Business Ende Juni durchgeführt. Aufgrund dieser Tests war es nicht notwendig, eine Wertminderung zu erfassen. Die Berechnung der erzielbaren Beträge basiert jedoch auf Schätzungen und Annahmen. Die wesentlichen Annahmen sind in Anmerkung 21 aufgeführt.

 

2.2.7  Leasingverbindlichkeiten und ­Vermögenswerte aus Nutzungsrechten

Die Anwendung von IFRS 16 «Leasingverhältnisse» erfordert Ermessensentscheide durch die Gruppe, welche sich auf die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten (siehe Anmerkung 22) und der Vermögenswerte aus Nutzungsrechten (siehe Anmerkung 20) auswirken. Dazu gehören die Bestimmung von Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 16, die Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse und die Bestimmung des Zinssatzes zur Diskontierung der zukünftigen Geldflüsse. Die von der Gruppe bestimmte Laufzeit der Leasingverhältnisse umfasst in der Regel die nicht kündbare Laufzeit der Leasingverhältnisse zusammen mit allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses fallen, sofern die Gruppe hinreichend sicher ist, dass diese Option ausgeübt wird, sowie allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses fallen, sofern die Gruppe hinreichend sicher ist, dass diese Option nicht ausgeübt wird. Inwieweit Optionen bei der Bewertung berücksichtigt worden sind, ist Anmerkung 20.2 zu entnehmen.

2.3  EINFÜHRUNG NEUER UND ÜBERARBEITETER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS UND AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Die Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen – gültig ab 1. Januar 2019 – denjenigen des Vorjahres:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

IAS 19 (ergänzt) «Leistungen an Arbeitnehmer» – 
Kürzung oder Abgeltung 

IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – Langfristige Beteiligungen an assoziierten ­Unternehmen und Joint Ventures

IFRS 9 (ergänzt) «Finanzinstrumente» – 
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der 
ertragssteuerlichen Behandlung»

Jährliche Verbesserungen der IFRS 2015–2017

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die konsolidierte ­Jahresrechnung sind nachstehend aufgeführt:

 

2.3.1  IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

a)  Einfluss der Einführung des neuen Standards

Mit IFRS 16 wurde ein einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer eingeführt. Als Folge davon hat die Gruppe als Leasingnehmer ihre Vermögenswerte aus Nutzungsrechten (Right-of-Use Assets), die ihre Rechte zur Nutzung der zugrunde liegenden Vermögenswerte darstellen, und ihre Leasingverbindlichkeiten, die ihre Verpflichtung zur Leistung von Leasingzahlungen darstellen, bilanzwirksam erfasst. Die Bilanzierung als Leasinggeber erfolgt weiterhin ähnlich wie nach den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. 

 

Die Gruppe hat für die Einführung von IFRS 16 die modifizierte rückwirkende Methode gewählt, wonach der kumulative Effekt der Erstanwendung per 1. Januar 2019 in den Gewinnrücklagen erfasst wird. Daher wurden die Vergleichsinformationen für 2018 nicht angepasst, d. h. sie werden, wie zuvor berichtet, gemäss IAS 17 «Leasingverhältnisse» und den entsprechenden Ausführungs­bestimmungen dargestellt. Die Einzelheiten zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Folgenden erläutert.

 

CHF 1'000

 

Total offengelegte Verpflichtungen aus Operating-Lease-Verträgen nach IAS 17 per 31. Dezember 2018

  (vergleiche Anmerkung 27.2 des Geschäftsberichts 2018)

 32'686 

 

 

Erläuterung der Differenz zwischen offengelegt und erfasst:

 

Diskontierung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz per 1. Januar 2019

 (1'655) 

Abzüglich Erfassungsbefreiung für kurzfristige Leasingverhältnisse

 (26) 

Anpassungen aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

 17'622 

 

 

Total erfasste Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 per 1. Januar 2019

 48'627 

 

 

Davon enthalten in Position:

 

  Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 9'496 

  Langfristige Finanzverbindlichkeiten

 39'130 

 

 

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten 

 

Immobilien

 45'313 

Büroausstattung

 61 

Fahrzeuge

 3'253 

 

 

Total erfasste Vermögenswerte aus Nutzungsrechten nach IFRS 16 per 1. Januar 2019

 48'627 

Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurden die Leasingverbindlichkeiten mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers per 1. Januar 2019. Der auf die Leasingverbindlichkeiten angewendete gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers lag am 1. Januar 2019 bei 1.1%. Die entsprechenden Vermögenswerte aus Nutzungsrechten wurden in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet, angepasst um vorausgezahlte oder aufgelaufene Leasingzahlungen.

 

Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hat die Gruppe folgende praktische Behelfe genutzt, die der Standard erlaubt:

  • den Ausschluss anfänglicher direkter Kosten für die Bewertung des Vermögenswerts aus Nutzungsrechten zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung und
  • die rückblickende Betrachtung bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, wenn der Vertrag Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Leasingverhältnisses enthält.

Die Gruppe hat sich ferner dafür entschieden, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nicht zu überprüfen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Stattdessen hat sich die Gruppe bei Verträgen, die vor dem Umstellungsdatum geschlossen wurden, auf ihre Einschätzung gemäss IAS 17 und IFRIC 4 «Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält» gestützt.

 

b)  Neue Grundsätze der Rechnungslegung

Für Leasingverhältnisse wurden folgende Grundsätze der Rechnungslegung angewendet: siehe Anmerkung 2.7.12.

 

2.3.2  Sonstige Änderungen

Die Übernahme der neuen Interpretation und der ergänzten Standards hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt.

2.4  Bislang noch nicht angewandte neue Standards und Ausführungsbestimmungen

Die folgenden neuen und überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen wurden bereits publiziert, sind aber noch nicht in Kraft getreten und werden in dieser konsolidierten Jahresrechnung noch nicht berücksichtigt:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Von der Gruppe ­anzuwenden ab

Konzeptioneller Rahmen für die ­Finanzberichterstattung

Berichtsjahr 2020

IAS 1 (ergänzt) «Darstellung des Abschlusses» und IAS 8 (ergänzt) «Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern» – Definition von «wesentlich»

Berichtsjahr 2020

IFRS 3 «Unternehmenszusammenschlüsse» – Definition von «Geschäftsbetrieb»

Berichtsjahr 2020

IFRS 10 (ergänzt) «Gruppenabschlüsse» und IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – Veräusserung oder Einbringung von Vermögens­werten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Noch nicht ­festgelegt

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Gruppe beabsichtigt, diese Standards (sofern sie anwendbar sind) zu übernehmen, sobald sie in Kraft treten. Die Gruppe geht davon aus, dass sich die Änderungen – einzeln oder insgesamt – bei ihrer Übernahme nicht wesentlich auf die Bilanz sowie die Finanz- und Ertragslage der Gruppe auswirken werden. 

 

2.5  Grundsätze der Konsolidierung

 

2.5.1  Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, über welche die Gruppe die Kontrolle ausübt. Kontrolle über eine Gesellschaft wird dann ausgeübt, wenn die Gruppe schwankenden Renditen aus ihrem Engagement mit der Gesellschaft ausgesetzt ist bzw. Anrechte darauf hat und wenn sie die Fähigkeit besitzt, diese Renditen mittels ihres beherrschenden Einflusses auf die Gesellschaft zu steuern. Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften sind ab dem Tag, an dem die tatsächliche Kontrolle beginnt, bis zu dem Tag, an dem sie endet, in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten.

 

Bei Verlust der Kontrolle werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft sowie alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Minderheitsanteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile ausgebucht. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden in der Erfolgsrechnung verbucht.

 

Geht die Kontrolle über eine Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses an die Gruppe über, wird – ab dem Zeitpunkt des Erwerbs – die sogenannte «Erwerbsmethode» (acquisition method) angewendet. 

 

2.5.2  Bei der Konsolidierung eliminierte ­Transaktionen

Gruppeninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie allfällige nicht realisierte Gewinne aus gruppeninternen Transaktionen werden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

 

2.6  Fremdwährungsumrechnung

Generell haben alle Gruppengesellschaften ihre lokale Währung als funktionale Währung (functional currency) bestimmt. Transaktionen in anderen Währungen werden von den Gesellschaften zunächst unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von monetären Guthaben und Verbindlichkeiten in anderen Währungen werden erfolgswirksam erfasst. 

 

Umrechnungsdifferenzen aus gruppeninternen Darlehen, die im Wesentlichen als Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, werden zunächst als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und bei einer Veräusserung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die Erfolgsrechnung umgegliedert. 

 

Bei der Konsolidierung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Gruppengesellschaften (ausländischen Gruppengesellschaften), die in anderen Währungen als dem Schweizer Franken (Darstellungswährung) berichten, zu Jahresendkursen umgerechnet. Erträge, Aufwendungen und Geldflüsse werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus den Veränderungen der Wechselkurse vom Jahres­anfang bis zum Jahresende und der Abweichung zwischen dem Jahreserfolg zu Durchschnittskursen und zu Endkursen ergeben, werden als «Sonstige Ergebnisse» erfasst. Beim Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die bis zu diesem Zeitpunkt als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals kumuliert wurden, in der gleichen Periode, in der auch der Gewinn und Verlust aus dem Abgang erfasst wird, vom Eigenkapital in die Erfolgsrechnung umgegliedert (als ­Umgliederungsbetrag).

 

2.7  Grundsätze der Rechnungslegung und Bewertung

 

2.7.1  Erlöserfassung, Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten

Verkauf von Standardinstrumenten und anderen Waren wie Ersatzteilen, Handelsprodukten, Verbrauchsmaterialien oder Reagenzien – Der Verkauf von Standardinstrumenten und anderen Waren gilt grundsätzlich als eine Leistungsverpflichtung. Die Gruppe erfasst Erlöse zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kontrolle über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht, in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung.

 

Verkauf komplexer Instrumente – Der Verkauf komplexer Instrumente folgt in der Regel denselben Grundsätzen wie der Verkauf von Standardinstrumenten. Da der Verkauf eines komplexen Instruments jedoch wesentliche Installationsarbeiten und Anwendungsentwicklungen beim Kunden erfordert, erfolgt der Übergang der Kontrolle über den Vermögenswert auf den Kunden und damit die Erfassung des Erlöses erst mit der schriftlichen Abnahme durch den Kunden. Bei Aufträgen mit mehreren Instrumenten und hohen Integrationskosten bestimmt die Gruppe die Anzahl der Leistungsverpflichtungen individuell und prüft, ob die Leistungsverpflichtung(en) über einen Zeitraum hinweg erfüllt wird/werden. Damit Erlöse über einen Zeitraum erfasst werden können, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein: Die Leistung der Gruppe schafft keinen Vermögenswert mit einer anderen Verwendung für die Gruppe und die Gruppe hat einen durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung für die bisher erbrachte Leistung.

 

Verkauf kundenspezifischer Instrumente («Partnering Business») – Der Verkauf kundenspezifischer Instrumente umfasst die Entwicklung und Lieferung von Instrumenten mit kundenspezifischem Design. Die Entwicklung (Anpassung bestehender Tecan-Technologie an die Spezifikationen des Kunden) und Lieferung der Instrumente gilt aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit und Kontrolle des reinen Entwicklungsergebnisses für den Kunden grundsätzlich als eine einzige Leistungsverpflichtung. Die damit verbundenen kundenspezifischen Entwicklungskosten werden in der Position «Vorräte» als Bestandteil der Produktionskosten aktiviert. Sobald die Entwicklung abgeschlossen ist, ruft der Kunde die Geräte mittels Einzelbestellungen ab. Nach Ausführung der Einzelbestellungen erfasst die Gruppe die entsprechenden Entwicklungskosten in den Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen.

 

Entwicklungsleistungen ohne Lieferung von Instrumenten – Entwicklungsleistungen gelten grundsätzlich als eine einzige Leistungsverpflichtung. Die Erfassung des Erlöses erfolgt bei Abschluss des Projekts (zu einem Zeitpunkt). Bei grösseren Entwicklungsaufträgen prüft die Gruppe, ob die Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum erfüllt wird. Damit Erlöse über einen Zeitraum erfasst werden können, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein: Die Leistung der Gruppe schafft keinen Vermögenswert mit einer anderen Verwendung für die Gruppe und die Gruppe hat einen durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung für die bisher erbrachte Leistung.

 

Über einen Zeitraum erfüllte Leistungsverpflichtungen – Erlöserfassungsmethode und Darstellung (Verkauf von komplexen Instrumenten und Entwicklungsleistungen) – Der Fortschritt wird grundsätzlich nach dem Cost-to-Cost-Ansatz gemessen, d. h. am Verhältnis der angefallenen Auftragskosten für die bereits geleistete Arbeit zu den geschätzten gesamten Projektkosten. Entsprechend dem Fortschritt wird der Umsatz anteilig in der Erfolgsrechnung erfasst. In der Bilanz werden laufende Projekte – nach Abzug von Kundenvorauszahlungen – als Nettoguthaben (enthalten in der Position «Vertragsvermögenswerte») bzw. Nettoverbindlichkeiten (enthalten in der Position «Vertragsverbindlichkeiten») ausgewiesen. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Gesamtkosten die Auftragserlöse übersteigen, kommen die Vorschriften des IAS 37 «Belastende Verträge» zur Anwendung.

 

Serviceverträge – Erlöse aus Serviceverträgen werden linear über die Vertragsdauer erfasst.

 

Gewährleistungsverpflichtungen – Die Gruppe bietet die gesetzlich vorgeschriebenen Standardgewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden. Diese Gewährleistungen sind als versicherungsartige Gewährleistungen (assurance-type warranties) gemäss IFRS 15 zu qualifizieren, die die Gruppe nach IAS 37 «Rückstellungen» bilanziert. Darüber hinaus bietet die Gruppe ihren Kunden Gewährleistungsverlängerungen an. Solche Gewährleistungsverlängerungen werden als dienstleistungsartige Gewährleistungen (service-type warranties) gemäss IFRS 15 bilanziert und stellen separate Leistungsverpflichtungen dar, denen die Gruppe einen Teil der Gegenleistung auf Basis des jeweiligen Einzelverkaufspreises zuordnet. Bei diesen dienstleistungsartigen Gewährleistungen werden die Erlöse linear über die Vertragsdauer erfasst.

 

Bündel aus Waren und Dienstleistungen – Typischerweise werden Instrumente zusammen mit anderen Waren und Dienstleistungen verkauft. Der Verkauf von anderen Waren wie Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen wie zusätzlichen Schulungen oder Anwendungsentwicklungen, die Teil desselben Vertrags mit einem Kunden sind (Bündel aus Waren und Dienstleistungen), sich aber für die Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen qualifizieren, wird gesondert vom Verkauf des Instruments als Erlös erfasst. Die Gegenleistung (mit Rabatten) wird im Verhältnis zu den jeweiligen Einzelverkaufspreisen der identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt.

 

2.7.2  Segmentberichterstattung

Die Segmentinformation wird auf die gleiche Weise dargestellt wie in der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker). Der Hauptentscheidungsträger, der für Strategieentscheidungen, die Beurteilung der Segmentleistung und die Zuteilung der Ressourcen an die Segmente verantwortlich ist, ist der Verwaltungsrat der Tecan Group AG.

 

Es wurden die folgenden berichtspflichtigen Segmente bestimmt: 

  • Life Sciences Business (Endkundengeschäft): Das Geschäfts­segment «Life Sciences Business» beliefert die Endkunden direkt mit automatisierten Workflow-Lösungen. Diese Lösungen umfassen Laborinstrumente, Softwarepakete und Applikations-­Know-­how sowie Service, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile.
  • Partnering Business (OEM-Geschäft): Das Geschäftssegment «Partnering Business» entwickelt und produziert OEM-Instrumente und -Komponenten, die von Partnerunternehmen unter deren Marke vertrieben werden.

Die Geschäftssegmente entsprechen den berichtspflichtigen Segmenten. Es wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Segment-Aktiven, Käufe von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie Segment-Verbindlichkeiten werden dem Hauptentscheidungsträger nicht gemeldet. 

 

2.7.3  Staatliche Forschungsbeiträge

Die Forschungstätigkeiten der Gruppe werden von der öffentlichen Hand durch Beiträge gefördert, die an keine Bedingungen geknüpft sind. Sie werden bei Vereinnahmung als Ertrag verbucht.

 

2.7.4  Leistungen an Mitarbeitende – Vorsorgepläne und Leistungen für Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit (IAS 19)

Die Gruppe hat sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Vorsorgepläne. Beitragsorientierte Vorsorgepläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen die Gruppe festgelegte Beiträge in einen eigenständigen Fonds einzahlt und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über aus­reichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen an die Mitarbeitenden in Bezug auf deren Dienstzeit in der Berichts­periode und früheren Perioden zu erbringen. Alle übrigen Vorsorgepläne sind leistungsorientiert.

 

Zahlungen an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Mitarbeitenden die Dienstzeit erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigt.

 

Die in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeit für leistungsorientierte Vorsorgepläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode abzüglich des Verkehrswerts des Planvermögens für Pläne mit ausgesondertem Vermögen. Die leistungsorientierte Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern unter Verwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) berechnet. Dabei werden mögliche Regelungen zur Risikoteilung berücksichtigt.

 

Resultiert aus der versicherungsmathematischen Berechnung ein Guthaben, wird die Höhe des erfassten Aktivums auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan beschränkt. 

 

Der Aufwand für leistungsorientierte Pläne umfasst folgende Komponenten:

  • Dienstzeitaufwand – wird in der Erfolgsrechnung im Betriebs­ergebnis erfasst;
  • Zinsaufwand/-ertrag auf Nettovermögen bzw. Nettoschuld – wird in der Erfolgsrechnung im Finanzergebnis erfasst;
  • Neubemessungen – werden in «Sonstige Ergebnisse» erfasst.

Der Dienstzeitaufwand beinhaltet den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie die Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen und -abgeltungen. Werden die Leistungen aus einem Plan verändert oder wird ein Plan gekürzt oder vorzeitig abgegolten, werden der Teil der Leistungsänderung, der sich auf Dienstzeiten der Mitarbeitenden in vergangenen Perioden bezieht (nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand), oder die Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen und -abgeltungen umgehend erfolgswirksam erfasst, d. h. genau dann, wenn die Planänderungen oder die Plankürzungen und -abgeltungen erfolgen. 

 

Der Zinsaufwand/-ertrag wird durch Anwendung des Diskontsatzes auf die leistungsorientierte Nettoverpflichtung oder den leistungsorientierten Nettovermögenswert berechnet, wobei sämtliche Änderungen berücksichtigt werden, die sich während der Berichts­periode aufgrund von Beitragszahlungen an den Vorsorgeplan und Leistungsauszahlungen aus dem Vorsorgeplan für die leistungs­orientierte Nettoverpflichtung oder den leistungsorientierten Nettovermögenswert ergeben.

 

Zu den Neubemessungen, die sich aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen ergeben, gehören unter anderem versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Erträge aus dem Planvermögen (ohne Zinsertrag) sowie gegebenenfalls die Auswirkungen der Berücksichtigung der Obergrenze für Vermögenswerte. Neubemessungen werden als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und können nicht in die Erfolgsrechnung umklassiert werden. 

 

Leistungen an Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit: Die Methode der Berechnung der Verbindlichkeiten in Bezug auf Leistungen an Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit ist vergleichbar mit jener der leistungsorientierten Vorsorgepläne.

 

2.7.5  Leistungen an Mitarbeitende – ­Abgangs­entschädigungen (IAS 19)

Abgangsentschädigungen resultieren entweder aus der Entscheidung der Gruppe, das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeitenden vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu beenden, oder aus der Entscheidung des Mitarbeitenden, im Tausch gegen eine angebotene Entschädigung freiwillig aus dem Unternehmen auszuscheiden. Das Ereignis, das zu einer Verpflichtung führt, ist nicht die Dienstzeit des Mitarbeitenden, sondern die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Verbindlichkeit für Abgangsentschädigungen wird dann verbucht, wenn die Gruppe das Angebot einer Abgangsentschädigung nicht mehr zurückziehen kann oder wenn die Gruppe damit verbundene Restrukturierungskosten verbucht – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

 

2.7.6  Leistungen an Mitarbeitende – ­anteils­basierte Vergütung (IFRS 2)

Die Gruppe hat verschiedene anteilsbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (equity-settled plans) eingeführt. Der Verkehrswert der gewährten Aktien oder Aktienoptionen wird im Betriebsergebnis erfasst, wobei die Gegenbuchung ins Eigenkapital erfolgt. Der Verkehrswert wird am Tag der Zuteilung bestimmt und über den Zeitraum verteilt, über den die Mitarbeitenden den bedingungslosen Anspruch auf die gewährten Aktien oder Aktienoptionen erwerben (Erdienungszeitraum oder «vesting period»). Der aufwandswirksam zu erfassende Betrag wird um den Effekt der erwarteten Personalfluktuation korrigiert, damit die Anzahl Aktien oder Aktienoptionen, die später tatsächlich erdient werden, wiedergeben wird.

 

Der Verkehrswert der gewährten Aktien entspricht dem Marktwert einer Tecan-Aktie, korrigiert um die voraussichtlichen Dividendenzahlungen während des Erdienungszeitraums. Die Bestimmung des Verkehrswerts der zugeteilten Aktienoptionen erfolgt mithilfe eines Trinomialmodells unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktienoptionen gewährt wurden. 

 

2.7.7  Ertragssteuern

Die Ertragssteuern auf dem Gewinn oder Verlust des Berichtsjahres umfassen laufende und latente Steuern. Die Ertragssteuern werden erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme von Ertragssteuern auf Posten, die als «Sonstige Ergebnisse» oder direkt im Eigenkapital (Transaktionen mit Eigentümern) erfasst werden. In diesem Fall werden die Ertragssteuern unter «Sonstige Ergebnisse» oder im Eigenkapital erfasst.

 

Die Berechnung der latenten Steuern auf den temporären Unterschieden zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz und deren Steuerwerten erfolgt nach der «balance sheet liability method». Auf folgenden temporären Unterschieden werden keine latenten Steuern berücksichtigt: steuerlich nicht abzugsfähiger Goodwill, der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, der weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und temporäre Unterschiede in Verbindung mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Die Höhe der latenten Steuern richtet sich nach der voraussichtlichen Art und Weise der Realisation der Vermögenswerte oder der Erfüllung der Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.

 

Latente Steuerguthaben auf temporären Unterschieden und steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können. Bestehende latente Steuerguthaben werden in dem Mass reduziert, als die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils nicht länger wahrscheinlich ist. 

 

Ferner werden latente Steuern auf erwarteten künftigen Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften erfasst (Sockelsteuern).

 

2.7.8  Finanzinstrumente

 

2.7.8.1 Flüssige und geldnahe Mittel, Termingelder und Forderungen

Bewertungskategorie: Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten ohne wesentliche Finanzierungskomponente

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzanlagen erfolgt zum Transaktionspreis (Nominalwert). Anschliessend wird der Transaktionspreis um Wertminderungen reduziert (siehe unten). Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

 

Bilanzierung von Wertminderungen auf Forderungen: Die Gruppe erfasst Wertberichtigungen für Wertminderungen basierend auf einer Schätzung der über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste unter Anwendung des vereinfachten Ansatzes gemäss IFRS 9. Die Gruppe hat eine Rückstellungsmatrix erstellt, die auf der historischen Kreditausfallerfahrung basiert und um zukunftsgerichtete, für das wirtschaftliche Umfeld spezifische Faktoren ergänzt wurde.

 

Flüssige und geldnahe Mittel umfassen Kassenbestände sowie Termingelder mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten ab dem Datum des Erwerbs. Kontokorrentkredite, die auf Verlangen rückzahlbar sind und einen festen Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition der Gruppe bilden, werden für die Zwecke der Geldflussrechnung zur Position «Flüssige und geldnahe Mittel» hinzugezählt.

 

2.7.8.2  Mietkautionen und sonstige Einlagen

Bewertungskategorie: Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten mit wesentlicher Finanzierungskomponente

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzanlagen erfolgt zum Verkehrswert zuzüglich Transaktionskosten, die ihrem Erwerb unmittelbar zuzurechnen sind. Danach wird das Finanzinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektiv­zinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungen reduziert. Zinsertrag, Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

 

2.7.8.3  Derivate und bedingte Kaufpreiszahlungen</strong</p>

Bewertungskategorie: Erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertete Finanzanlagen und -verbindlichkeiten (FVTPL)

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzanlagen und -verbindlichkeiten erfolgt zum Verkehrswert ohne Transaktionskosten, wobei letztere direkt als Aufwand erfasst werden. Anschliessend werden diese Finanzinstrumente weiterhin zum Verkehrswert bewertet. Nettogewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst.

 

Die Gruppe verwendet derivative Finanzinstrumente, um sich wirtschaftlich gegen gewisse Wechselkursrisiken abzusichern. «Hedge Accounting» wird nicht angewendet.

 

2.7.8.4  Nicht börsenkotierte Beteiligung

Bewertungskategorie: Erfolgsneutral zum Verkehrswert bewertete Finanzanlagen (FVOCI)

 

Diese Kategorie umfasst nur Eigenkapitalinstrumente, die die Gruppe auf absehbare Zeit halten will. Die Klassifizierung wird bei der erstmaligen Erfassung für jede Anlage einzeln festgelegt und ist unwiderruflich.

 

Die erstmalige Bewertung der Finanzanlage erfolgt zum Verkehrs­wert zuzüglich Transaktionskosten, die ihrem Erwerb unmittelbar zuzurechnen sind. Anschliessend wird das Finanzinstrument weiterhin zum Verkehrswert bewertet. Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und auch bei der Ausbuchung nicht in die Erfolgsrechnung überführt. Dividenden werden als Ertrag erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückführung eines Teils der Kosten der Anlage dar.

 

2.7.8.5 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten, Verbindlich­keiten und passive Rechnungs­abgrenzungen

Bewertungskategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ohne wesentliche Finanzierungskomponente

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzverbindlichkeiten erfolgt zum Transaktionspreis (Nominalwert). Anschliessend werden diese Finanzinstrumente weiterhin zum Transaktionspreis bewertet. Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

 

2.7.8.6  Bankkredite

Bewertungskategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten mit wesentlicher Finanzierungskomponente

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzverbindlichkeiten erfolgt zum Verkehrswert zuzüglich Transaktionskosten, die ihrem Erwerb unmittelbar zuzurechnen sind. Danach werden diese Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwand und Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

 

2.7.9  Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Kosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. In der Berichtsperiode qualifizierte sich kein Vermögenswert für die Aktivierung von Fremdkapitalkosten (Vorjahr: dito).

 

2.7.10  Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder, wenn dieser niedriger ist, zum Nettoveräusserungswert ausgewiesen. Zu den Herstellkosten zählen Rohmaterial, Komponenten und Halb­fabrikate, direkte Herstellkosten (interne Arbeit und externe Dienstleistungen) sowie Fertigungsgemeinkosten. Die Gruppe wendet das Verfahren der gewichteten Durchschnittspreise an. Der Netto­veräusserungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Fertigstellungskosten und der geschätzten Verkaufskosten. Überbestände sind wertberichtigt und obsolete Ware wird ausgebucht. 

 

2.7.11  Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungen (siehe separaten Grundsatz) bilanziert. Die Kosten selbst hergestellter Sachanlagen umfassen Materialkosten und Fertigungslöhne sowie angemessene Fertigungsgemeinkosten und Fremdkapitalkosten, falls diese einem qualifizierenden Vermögenswert direkt zuzuordnen sind.

 

Die Abschreibungen werden in der Erfolgsrechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen erfasst. Die Abschreibung der Sachanlagen beginnt, sobald die Vermögenswerte zum Gebrauch verfügbar sind. Die geschätzte Nutzungsdauer für die Hauptkategorien beträgt:

 

Grundstücke

unbegrenzte Nutzungsdauer

Gebäude

25 Jahre

Umbauten in Mietliegenschaften

Nutzungsdauer oder Mietdauer (der jeweils kürzere Zeitraum)

Mobilien und Einrichtungen

4 – 8 Jahre

Maschinen und Fahrzeuge

2 – 8 Jahre

Instrumente in Verbindung mit OEM-Verträgen

leistungsabhängige ­Abschreibungsmethode

EDV-Anlagen

3 – 5 Jahre

Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauern und die Restwerte werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Weisen die einzelnen Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern auf, werden diese Teile als separate Objekte erfasst und abgeschrieben (component approach).

 

Reparatur- und Unterhaltskosten werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. 

 

2.7.12  Vermögenswerte aus Nutzungsrechten und entsprechende Leasingverbindlichkeiten

Beginn, Laufzeit und Optionen des Leasingverhältnisses – Die Gruppe erfasst einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit an dem Tag, an dem der zugrunde liegende Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist (Beginn des Leasingverhältnisses). Die Gruppe bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses als die nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses zusammen mit allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses fallen, wenn hinreichend sicher ist, dass diese ausgeübt wird, oder mit allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses fallen, wenn hinreichend sicher ist, dass diese nicht ausgeübt wird. Zu diesem Zweck wird die nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses mit einer internen Benchmark-Leasinglaufzeit verglichen. Eine optionale Laufzeit, die nach der Benchmark-­Leasinglaufzeit beginnt, wird in der Regel nicht berücksichtigt. Für Optionsereignisse, die früher stattfinden, prüft das Management die Umstände im Einzelfall.

 

Vermögenswerte aus Nutzungsrechten – Vermögenswerte aus Nutzungsrechten (Right-of-Use Assets) werden bei der erstmaligen Bewertung mit den Anschaffungskosten und danach mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet und um eine mögliche Neubewertung der Leasingverbindlichkeit bereinigt. Die Anschaffungskosten von Vermögenswerten aus Nutzungsrechten umfassen den Betrag der erfassten Leasingverbindlichkeiten, alle zu Beginn des Leasingverhältnisses oder davor geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, alle anfänglichen direkten Kosten und die Kosten für Wiederherstellung. Sofern die Gruppe nicht hinreichend sicher ist, dass sie am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum am Leasinggegenstand erwirbt, werden die erfassten Vermögenswerte aus Nutzungsrechten linear über die geschätzte Nutzungsdauer, höchstens aber über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben.

 

Leasingverbindlichkeiten – Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst die Gruppe Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen (ohne Nicht-Leasingkomponenten). Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen abzüglich etwaiger Anreizforderungen, variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder Satz abhängen, und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind. Zudem beinhalten die Leasingzahlungen den Ausübungspreis einer Kaufoption, die mit hinreichender Sicherheit von der Gruppe ausgeübt wird, und Strafzahlungen für die Kündigung eines Leasingverhältnisses, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses die Ausübung der Kündigungsoption durch die Gruppe widerspiegelt. Die variablen Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Satz abhängen, werden in dem Berichtszeitraum als Aufwand erfasst, in dem das Ereignis oder die Bedingung eintritt, welches bzw. welche die Zahlung auslöst.

 

Nach dem Beginn des Leasingverhältnisses wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten entsprechend dem Zinszuwachs erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu bewertet, wenn sich die Höhe der zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Kursänderung, die Schätzung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags aus einer Restwertgarantie oder gegebenenfalls die Einschätzung, ob eine Kauf- oder Verlängerungsoption mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden kann oder eine Kündigungsoption mit hinreichender Sicherheit nicht ausgeübt wird, ändern.

 

Diskontsatz – Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit verwendet die Gruppe den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn dieser nicht bestimmbar ist, den Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe. 

 

Kurzfristige Leasingverhältnisse – Die Gruppe wendet auf ihre kurz laufenden Leasingverhältnisse für Immobilien die Erfassungsbefreiung für kurzfristige Leasingverhältnisse an. Diese Leasingverhältnisse haben eine Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger ab Beginn und enthalten keine Kaufoption. Leasingzahlungen für kurz laufende Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

 

2.7.13  Immaterielle Vermögenswerte

Software – Ausgaben im Zusammenhang mit der Implementierung von Software, insbesondere Lizenzen und externe Beratungs­honorare, werden aktiviert.

 

Forschungskosten – Ausgaben für Aktivitäten, deren Ziel die Erlangung neuer wissenschaftlicher oder technischer Kenntnisse und Einsichten ist, werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. 

 

Entwicklungskosten – Entwicklungsaktivitäten beinhalten einen Plan oder Entwurf für die Produktion oder Gestaltung neuer oder beträchtlich verbesserter Produkte und Prozesse. Entwicklungsausgaben werden nur dann aktiviert, wenn die Entwicklungskosten zuverlässig gemessen werden können, das Produkt technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, wirtschaftliche Vorteile in der Zukunft zu erwarten sind und die Gruppe beabsichtigt, die Entwicklung abzuschliessen und das Ergebnis zu verwenden oder zu verkaufen und ihr dafür ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sowohl die Materialkosten und die Kosten von externen Dienstleistungen, Personal und befristet Beschäftigten als auch Gemeinkosten und Fremdkapitalkosten, falls diese einem qualifizierenden Vermögenswert direkt zuzuordnen sind. Sonstige Entwicklungskosten werden laufend der Erfolgsrechnung belastet.

 

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte – Sämtliche immateriellen Vermögenswerte, die aufgrund der Anwendung der Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungskosten erfasst wurden, werden anfänglich zu Verkehrswerten bewertet. Zur Bestimmung der Verkehrswerte zum Erwerbszeitpunkt werden die folgenden Methoden angewendet: Residualwert-, Lizenzpreisanalogie- sowie Wiederbeschaffungskostenmethode. 

 

Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs-/Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungen (siehe separaten Grundsatz) bilanziert. Die Abschreibungen werden in der Erfolgsrechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte erfasst. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte beginnt, sobald die Vermögenswerte zum Gebrauch verfügbar sind. Die geschätzte Nutzungsdauer für die Hauptkategorien beträgt:

 

Software

3 – 5 Jahre

Entwicklungskosten

3 – 5 Jahre

Patente

3 – 5 Jahre

Erworbene Marken

2 – 13 Jahre

Erworbene Technologien

6 – 10 Jahre

Erworbene Kundenbeziehungen

7 – 20 Jahre

Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauern und die Restwerte werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. 

 

2.7.14  Goodwill

Der Goodwill repräsentiert den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus einem Unternehmenszusammenschluss, der nicht einzeln identifiziert und separat als Vermögenswert oder Verbindlichkeit erfasst werden kann.

Bei Übernahmen bewertet die Gruppe den Goodwill im Erwerbs­zeitpunkt zu:

  • dem Verkehrswert des bezahlten Kaufpreises, plus
  • dem erfassten Wert aller Minderheitsanteile in der übernommenen Gesellschaft, plus
  • (wenn der Unternehmenszusammenschluss stufenweise erfolgt) dem Verkehrswert der bestehenden Kapitalbeteiligung an der übernommenen Gesellschaft, abzüglich
  • des erfassten Nettobetrags der übernommenen identifizierbaren Nettovermögenswerte.

Ist das Ergebnis negativ, wird der Gewinn aus einem günstigen Unternehmenskauf (bargain purchase gain) sofort erfolgswirksam erfasst.

 

Nach dem erstmaligen Ansatz bewertet die Gruppe den Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen. Der Goodwill wird jährlich auf Wertminderung untersucht. Dies kann aber auch häufiger sein, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Goodwill wertgemindert sein könnte. 

 

2.7.15  Wertminderung

Der Buchwert sämtlicher nicht finanzieller Aktiven mit Ausnahme der Vorräte, der Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen und der latenten Steuerguthaben wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob irgendein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts zu schätzen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Verkehrswert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts. Goodwill, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zum Gebrauch verfügbar sind, werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung untersucht. Eine Wertminderung wird in der Erfolgsrechnung erfasst, sobald der Buchwert eines Vermögenswerts oder von dessen zahlungsmittelgenerierender Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. 

 

Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für einen Vermögenswert in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Wertminderungsverluste werden ebenfalls überprüft, falls sich die zur Schätzung des erzielbaren Betrags herangezogenen Annahmen geändert haben. Der infolge einer Wertaufholung erhöhte Buchwert eines Vermögenswerts darf nicht den Buchwert (abzüglich Abschreibungen) übersteigen, der bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Ein Wertminderungsverlust auf Goodwill wird nicht aufgeholt.

 

2.7.16  Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, sofern zum Zeitpunkt der Bilanzierung ein vergangenes Ereignis zu einer gegenwärtigen rechtlichen oder faktischen Verpflichtung geführt hat, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und zuverlässig bemessen werden kann. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden die Rückstellungen durch Diskontierung der erwarteten künftigen Geldflüsse ermittelt.

 

Eine Rückstellung für Gewährleistungsansprüche wird bei Verkauf der zugrunde liegenden Produkte bzw. Dienstleistungen gebildet. Die Rückstellung basiert auf historischen Vergleichsdaten.

 

2.7.17  Eigene Aktien

Wenn die Gruppe eigene Aktien kauft, wird der Kaufpreis unter «Eigene Aktien» erfasst und als separate Komponente des Eigenkapitals ausgewiesen, bis diese Aktien vernichtet oder verkauft werden. Der durch den Verkauf solcher Aktien erzielte Kaufpreis wird im Eigenkapital erfasst.

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