Chart

2  Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

 

2.1  Grundlagen der Ausarbeitung

Diese Jahresrechnung ist die konsolidierte Jahresrechnung der ­Tecan Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr. Die Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie ­deren Ausführungsbestimmungen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet wurden, erstellt. 

 

Die Jahresrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt, gerundet auf Tausend. Sie basiert auf historischen Kosten mit ­Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und der bedingten Zahlung, die zum Verkehrswert ausgewiesen werden.

 

Der Verwaltungsrat hat am 7. März 2019 die Veröffentlichung der konsolidierten Jahresrechnung genehmigt. Sie unterliegt zudem der Genehmigung der Generalversammlung vom 16. April 2019.

 

2.2  Wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheide

Die Erstellung dieser konsolidierten Jahresrechnung verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtsjahr entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

 

Die Bewertung der folgenden bedeutenden Positionen basiert auf wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheiden:

 

2.2.1  Erlöserfassung: über einen Zeitraum erfüllte Leistungsverpflichtungen

Die Gruppe wendet für die Verbuchung von über einen Zeitraum erfüllte Leistungsverpflichtungen den Cost-to-Cost-Ansatz an, wie dies in den Grundsätzen der Rechnungslegung und Bewertung dargelegt ist (siehe Anmerkung 2.7.1). Die Anwendung des Cost-to-Cost-Ansatzes verlangt, dass das Management den Fertigstellungsgrad basierend auf dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten für die bereits geleistete Arbeit zu den geschätzten gesamten Auftrags­kosten ermittelt. Ausgehend vom geschätzten Fertigstellungsgrad wird ein entsprechender Teil der erwarteten Erlöse erfasst. Wenn Umstände eintreten, die zu einer Änderung der ursprünglich erwarteten Erlöse, Kosten oder des Grads der Fertigstellung führen könnten, werden die Schätzungen angepasst. Solche Anpassungen können zu einem Anstieg oder Rückgang der geschätzten Erlöse oder Kosten führen und werden in der Erfolgsrechnung in der Periode ausgewiesen, in der die Umstände, die den Anlass zur Anpassung gaben, dem Management bekannt wurden. Weitere Einzelheiten sind den Anmerkungen 4 und 21 zu entnehmen.

 

2.2.2  Performance-Share-Matching-Plan (PSMP) – Matching-Share-Faktor

Die Gruppe hat Performance-Share-Matching-Pläne (PSMP) eingeführt. Die Anzahl der Matching Shares wird anhand der folgenden Formel ermittelt: Anzahl der ursprünglich zugeteilten Aktien plus Anzahl der Aktien aus obligatorischen und freiwilligen Beteiligungen multipliziert mit dem Matching-Share-Faktor. Der Matching-Share-Faktor hängt von der Erreichung bestimmter finanzieller Gewinnziele ab. In jedem Fall liegt der Matching-­Share-Faktor jedoch zwischen 0.0 und 2.5. Eine allfällige Neueinschätzung der derzeit angewandten Matching-Share-Faktoren wird sich auf die Ergebnisse zukünftiger Berichtsperioden auswirken. Weitere Einzelheiten sind der Anmerkung 11 zu entnehmen.

 

2.2.3  Ertragssteuern

Per 31. Dezember 2018 betrugen die Nettoverbindlichkeiten aus laufenden Ertragssteuern CHF 14.0 Mio. und die Nettoguthaben aus latenten Ertragssteuern CHF 12.1 Mio. Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern müssen weitreichende Einschätzungen vorgenommen werden. Zahlreiche interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf die Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben. Diese Faktoren umfassen unter anderem sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und der Steuerverordnungen (insbesondere im Zusammenhang mit der US-Steuerreform) als auch ihre Auslegung (insbesondere in Bezug auf die Akzeptanz gruppeninterner Transferpreise) sowie Änderungen der Steuersätze und des Gewinns vor Steuern. Solche Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern haben.

 

2.2.4  Vorräte – aktivierte Entwicklungskosten

2010 schloss die Gruppe eine OEM-Vereinbarung mit einem global tätigen Diagnostikunternehmen ab, welche die Entwicklung und Lieferung eines dedizierten Diagnostikinstruments umfasst. Die damit verbundenen kundenspezifischen Entwicklungskosten wurden in der Position «Vorräte» als Bestandteil der Produktionskosten aktiviert. Die Lieferung der Instrumente, die über einen Zeitraum von über 10 Jahren erfolgt, begann im Oktober 2014. Der Kunde ruft die Geräte mittels Einzelbestellungen ab. Nach Ausführung der Einzelbestellungen erfasst die Gruppe die entsprechenden Entwicklungskosten in den Herstellkosten. Die verbleibenden aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf CHF 83.3 Mio.

 

Per 31. Dezember 2018 war der Nettoveräusserungswert der Position höher als die aktivierten Entwicklungskosten. Die Beurteilung hängt jedoch in hohem Mass von der bestmöglichen Schätzung der zukünftigen Absatzmenge ab. Eine Reduzierung der Prognose könnte in zukünftigen Perioden Abschreibungen notwendig machen.

 

2.2.5  Immaterielle Vermögenswerte – aktivierte Entwicklungskosten

Sobald die technische Machbarkeit von betriebsintern entwickelten Produkten nachgewiesen werden kann, beginnt die Gruppe, zuordenbare Entwicklungskosten zu aktivieren, bis das Produkt zur Markteinführung bereit ist. Jedoch kann ein Abschluss der Entwicklungsphase oder eine kommerzielle Verwertung eines Produkts nicht garantiert werden. Ebenso wenig kann gewährleistet werden, dass sich die Marktbedingungen in der Zukunft nicht ändern; dadurch könnte eine Überprüfung der künftigen Geldflüsse in Verbindung mit diesen Produkten durch das Management erforderlich werden. Solche Änderungen können zu einem zusätzlichen Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen führen. Wie in Anmerkung 19 offengelegt, hat die Gruppe per Jahresende 2018 Entwicklungskosten in Höhe von CHF 28.8 Mio. aktiviert.

 

2.2.6  Werthaltigkeitstest für den Goodwill

Per 31. Dezember 2018 belief sich der Goodwill auf insgesamt CHF 133.5 Mio. Die Gruppe hat die vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitstests für den Goodwill des Partnering Business Ende Juni und des Life Sciences Business Ende Dezember durchgeführt. Aufgrund dieser Tests war es nicht notwendig, eine Wertminderung zu erfassen. Die Berechnung der erzielbaren Beträge basiert jedoch auf Schätzungen und Annahmen. Die wesentlichen Annahmen sind in Anmerkung 19 aufgeführt.

2.3  Einführung neuer und überarbeiteter Rechnungs­legungsstandards und Ausführungsbestimmungen

Die Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen – gültig ab 1. Januar 2018 – denjenigen des Vorjahres:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

IFRIC 22 «Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen»

IAS 40 (ergänzt) – «Als Finanzinvestition gehaltene ­Immobilien» – Übertragungen

IFRS 2 «Anteilsbasierte Vergütung» – Klassierung und Bemessung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen

IFRS 9 «Finanzinstrumente»

IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden»

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die konsolidierte Jahresrechnung sind nachstehend aufgeführt:

 

2.3.1  IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden»

a)  Einfluss der Einführung des neuen Standards

IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» ersetzt IAS 11 «Fertigungsaufträge», IAS 18 «Umsatzerlöse» und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Der neue Standard gilt für sämtliche Erlöse aus Verträgen mit Kunden und sieht ein fünfstufiges Modell zur Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Gemäss IFRS 15 werden Erlöse in Höhe des Betrags erfasst, der die Gegenleistung widerspiegelt, die ein Unternehmen erwartungsgemäss vom Kunden für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erhalten wird. Der Standard regelt auch die Bilanzierung der Kosten für die Anbahnung eines Vertrags und die unmittelbar mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängenden Kosten.

 

Die Gruppe führte IFRS 15 unter Anwendung der vollständig rückwirkenden Methode ein mit erstmahliger Anwendung zum 1. Januar 2018 und Anpassung der Vergleichsinformationen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017. Die Einführung hatte folgende ­Auswirkungen:

 

 

Ausgewiesen

Anpassung

Angepasst

CHF 1'000

 

 

 

Konsolidierte Bilanz per 1. Januar 2017

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
  (laufende Fertigungsaufträge)

2'058 

(2'058) 

 – 

Vertragsvermögenswerte

 – 

1'885 

1'885 

Vorräte

168'409 

2'339 

170'748 

Kurzfristige und langfristige Umsatzabgrenzung

 (80'324) 

80'324 

 – 

Kurzfristige und langfristige Vertragsverbindlichkeiten

 – 

 (82'051) 

 (82'051) 

Passive Rechnungsabgrenzungen

(40'294)

400

(39'894)

Kurzfristige Rückstellungen

(21'596)

(400)

(21'996)

Latente Steuerschulden

(14'752)

 (42) 

(14'794)

 

 

 

 

Eigenkapital (Gewinnreserven)

485'230

397 

485'627

 

 

 

 

Konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2017

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
  (laufende Fertigungsaufträge)

1'514 

 (1'514) 

Vertragsvermögenswerte

 – 

1'123 

1'123

Vorräte

158'724 

1'494

160'218

Kurzfristige und langfristige Umsatzabgrenzung

(75'294)

75'294

Kurzfristige und langfristige Vertragsverbindlichkeiten

(76'643)

(76'643)

Passive Rechnungsabgrenzungen

(45'176)

289

(44'887)

Kurzfristige Rückstellungen

(15'056)

(289)

(15'345)

Latente Steuerschulden

(11'587)

26

(11'561)

 

 

 

 

Eigenkapital (Gewinnreserven)

541'796

 (220) 

541'576

 

 

Ausgewiesen

Anpassung

Angepasst

CHF 1'000

 

 

 

Konsolidierte Erfolgsrechnung 2017

 

 

 

Umsatz

548'399

160 

548'559 

Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen

(282'832)

 (845) 

 (283'677) 

 

 

 

 

Betriebsergebnis

80'481 

 (685) 

79'796 

 

 

 

 

Ertragssteuern

(13'130) 

68 

 (13'062) 

 

 

 

 

Periodengewinn

66'547

(617)

65'930

 

 

 

 

Gewinn pro Aktie

 

 

 

  Unverwässerter Gewinn pro Aktie (CHF/Aktie)

5.73

(0.06)

5.67

  Verwässerter Gewinn pro Aktie (CHF/Aktie)

5.64

(0.05)

5.59

Es gab keine wesentlichen Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis oder die Geldflussrechnung.

 

Die Einführung von IFRS 15 schränkte die Möglichkeit ein, die Methode der Gewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt (percentage of completion) anzuwenden, sodass sich der Zeitpunkt der Erlöserfassung für Entwicklungsdienstleistungen veränderte. Ferner wurden die Darstellung in der Bilanz und bestimmte Anhangsangaben angepasst.

 

b)  Neue Grundsätze der Rechnungslegung

Für Erlöse aus Verträgen mit Kunden wurden folgende Grundsätze der Rechnungslegung angewandt: siehe Anmerkung 2.7.1.

 

2.3.2  IFRS 9 «Finanzinstrumente»

a)  Einfluss der Einführung des neuen Standards

IFRS 9 «Finanzinstrumente» ersetzt IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung» für alle Zeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, und bringt alle drei Aspekte der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zusammen: Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und «Hedge Accounting».

 

Die Gruppe hat IFRS 9 rückwirkend mit dem Erstanwendungs­zeitpunkt 1. Januar 2018 angewandt und die Vergleichsinformationen für den Zeitraum ab 1. Januar 2017 angepasst.

 

Die Einführung von IFRS 9 hatte keine Auswirkungen, weder auf die Bilanzen per 1. Januar und per 31. Dezember 2017 noch auf die Erfolgsrechnung und das sonstige Ergebnis 2017. Die folgende Tabelle vergleicht die ursprünglichen Bewertungskategorien nach IAS 39 mit den neuen Bewertungskategorien nach IFRS 9 für jede Klasse der Finanzanlagen und -verbindlichkeiten der Gruppe zum 1. Januar 2017 und 31. Dezember 2017.

 

 

Ursprüngliche ­Klassifizierung nach IAS 39

Neue Klassifizierung 
nach IFRS 9

Ursprünglicher 
Buchwert nach IAS 39

Neuer Buchwert 
nach IFRS 9

CHF 1'000

 

 

 

 

Finanzanlageklassen

 

 

 

 

Flüssige und geldnahe Mittel

Darlehen und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

246'744

246'744

Forderungen

Darlehen und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

95'763

95'763

Mietkautionen und sonstige Einlagen

Darlehen und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

997

997

Devisenterminkontrakte 

Derivate

Obligatorisch FVTPL

3'074

3'074

 

 

 

 

 

Stand am 1. Januar 2017

 

 

346'578

346'578

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeitsklassen

 

 

 

 

Kurzfristige Bankverbindlichkeiten

Sonstige ­Finanzverbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

1'103

1'103

Verbindlichkeiten und passive ­
  Rechnungsabgrenzungen

Sonstige ­Finanzverbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

49'929

49'929

Devisenterminkontrakte

Derivate

Obligatorisch FVTPL

6'822

6'822

Bankkredite

Sonstige ­Finanzverbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

1'660

1'660

Bedingte Kaufpreiszahlungen

Verkehrswert (IFRS 3)

FVTPL (IFRS 3)

9'273

9'273

 

 

 

 

 

Stand am 1. Januar 2017

 

 

68'787

68'787

 

 

Ursprüngliche ­Klassifizierung nach IAS 39

Neue Klassifizierung 
nach IFRS 9

Ursprünglicher Buchwert nach IAS 39

Neuer Buchwert nach IFRS 9

CHF 1'000

 

 

 

 

Finanzanlageklassen

 

 

 

 

Flüssige und geldnahe Mittel

Darlehen und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

309'412

309'412

Forderungen

Darlehen und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

112'382

112'382

Mietkautionen und sonstige Einlagen

Darlehen und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

1'107

1'107

Devisenterminkontrakte 

Derivate

Obligatorisch FVTPL

1'174

1'174

 

 

 

 

 

Stand am 31. Dezember 2017

 

 

424'075

424'075

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeitsklassen

 

 

 

 

Kurzfristige Bankverbindlichkeiten

Sonstige ­Finanzverbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

4'329

4'329

Verbindlichkeiten und passive ­
  Rechnungsabgrenzungen

Sonstige ­Finanzverbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

58'904

58'904

Devisenterminkontrakte

Derivate

Obligatorisch FVTPL

1'283

1'283

Bankkredite

Sonstige ­Finanzverbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

1'229

1'229

Bedingte Kaufpreiszahlungen

Verkehrswert (IFRS 3)

FVTPL (IFRS 3)

11'639

11'639

 

 

 

 

 

Stand am 31. Dezember 2017

 

 

77'384

77'384

 

b)  Neue Grundsätze der Rechnungslegung

Für Finanzinstrumente wurden folgende Grundsätze der Rechnungslegung angewandt: siehe Anmerkung 2.7.8.

 

2.3.3  Sonstige Änderungen

Die Übernahme der neuen Interpretation und der ergänzten Standards hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt.

2.4  Bislang noch nicht angewandte neue Standards und Ausführungsbestimmungen

Die folgenden neuen und überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen wurden bereits publiziert, sind aber noch nicht in Kraft getreten und werden in dieser konsolidierten Jahresrechnung noch nicht berücksichtigt:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Von der Gruppe ­anzuwenden ab

IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung»

Berichtsjahr 2019

IAS 19 (ergänzt) «Leistungen an Arbeit­nehmer» – Kürzung oder Abgeltung 

Berichtsjahr 2019

IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – ­Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Berichtsjahr 2019

IFRS 9 (ergänzt) «Finanzinstrumente» – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Berichtsjahr 2019

IFRS16 «Leasingverhältnisse»

Berichtsjahr 2019

Jährliche Verbesserungen der ­
IFRS 2015-2017

Berichtsjahr 2019

Konzeptioneller Rahmen für die ­Finanz­berichterstattung

Berichtsjahr 2020

IAS 1 (ergänzt) «Darstellung des Abschlusses» und IAS 8 (ergänzt) ­«Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern» – Definition von «wesentlich»

Berichtsjahr 2020

IFRS 3 «Unternehmenszusammenschlüsse» – Definition von «Geschäftsbetrieb» 

Berichtsjahr 2020

IFRS 10 (ergänzt) «Gruppenabschlüsse» und IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – Veräusserung oder Einbringung von Vermögens­werten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Noch nicht ­festgelegt

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Gruppe beabsichtigt, diese Standards (sofern sie anwendbar sind) zu übernehmen, sobald sie in Kraft treten. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die konsolidierte Jahresrechnung sind nachstehend aufgeführt: 

 

2.4.1  IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

IFRS 16 legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis von Leasingverhältnissen und die Angabepflichten fest und verpflichtet den Leasingnehmer, sämtliche Leasingverhältnisse im Rahmen eines einheitlichen Modells in der Bilanz zu erfassen, so wie es bereits nach IAS 17 für Finance-Lease-Verträge der Fall war. Zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses hat der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit für Leasingzahlungen (Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand (Nutzungsrechtsvermögenswert) zu erfassen. Die Leasingnehmer sind verpflichtet, den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für den Nutzungsrechtsvermögenswert getrennt zu erfassen. 

 

In Übereinstimmung mit IAS 17 werden derzeit sämtliche Operating-Lease-Vereinbarungen ausserbilanziell behandelt (siehe Anmerkung 27.2). 

 

Die Gruppe wird IFRS 16 zum 1. Januar 2019 unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes einführen. Der kumulative Effekt der Erstanwendung von IFRS 16 wird als Korrektur der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 ohne Anpassung der Vergleichsinformationen erfasst.

 

Basierend auf den derzeit verfügbaren Zahlen schätzt die Gruppe, dass sie Nutzungsrechtsvermögenswerte (hauptsächlich für Miet­liegenschaften) von CHF 48.6 Mio. und entsprechende Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe per 1. Januar 2019 erfassen wird. Die Anwendung des Standards wird dazu führen, dass ein Teil der heute als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse erfassten Kosten als Zinsaufwand ins Finanzergebnis einfliessen. Angesichts des aktuellen Niedrigzinszumfelds erwartet die Gruppe nicht, dass die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 einen wesentlichen Einfluss auf das Betriebsergebnis haben werden.

 

2.4.2  Sonstige Änderungen

Die Gruppe geht davon aus, dass sich sonstige Änderungen – einzeln oder insgesamt – bei ihrer Übernahme nicht wesentlich auf die Bilanz sowie die Finanz- und Ertragslage der Gruppe auswirken werden.

 

2.5  Grundsätze der Konsolidierung
2.5.1  Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, über welche die Gruppe die Kontrolle ausübt. Kontrolle über eine Gesellschaft wird dann ausgeübt, wenn die Gruppe schwankenden Renditen aus ihrem Engagement mit der Gesellschaft ausgesetzt ist bzw. Anrechte darauf hat und wenn sie die Fähigkeit besitzt, diese Renditen mittels ihres beherrschenden Einflusses auf die Gesellschaft zu steuern. Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften sind ab dem Tag, an dem die tatsächliche Kontrolle beginnt, bis zu dem Tag, an dem sie endet, in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten. 

 

Bei Verlust der Kontrolle werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft sowie alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Minderheitsanteile und sonstigen Eigenkapital­bestandteile ausgebucht. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden in die Erfolgsrechnung verbucht.

 

Geht die Kontrolle über eine Gesellschaft im Rahmen eines Unter­nehmenszusammenschlusses an die Gruppe über, wird – ab dem Zeitpunkt des Erwerbs – die sogenannte «Erwerbsmethode» ­(acquisition method) angewendet. 

 

2.5.2  Bei der Konsolidierung eliminierte ­Transaktionen

Gruppeninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie allfällige nicht realisierte Gewinne aus gruppeninternen Transaktionen werden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

 

2.6  Fremdwährungsumrechnung

Generell haben alle Gruppengesellschaften ihre lokale Währung als funktionale Währung (functional currency) bestimmt. Transaktionen in anderen Währungen werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von mone­tären Guthaben und Verbindlichkeiten in anderen Währungen werden erfolgswirksam erfasst. 

 

Umrechnungsdifferenzen aus gruppeninternen Darlehen, die im Wesentlichen als Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, werden zunächst als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und bei einer Veräusserung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die Erfolgsrechnung umgegliedert. 

 

Bei der Konsolidierung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Gruppengesellschaften (ausländische Gruppengesellschaften), die in anderen Währungen als dem Schweizer Franken (Darstellungswährung) berichten, zu Jahresendkursen umgerechnet. Erträge, Aufwendungen und Geldflüsse werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus den Veränderungen der Wechselkurse vom Jahresanfang bis zum Jahresende und der Abweichung zwischen dem Jahreserfolg zu Durchschnittskursen und zu Endkursen ergeben, werden als «Sonstige Ergebnisse» erfasst. Beim Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die bis zu diesem Zeitpunkt als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals kumuliert wurden, in der gleichen Periode, in der auch der Gewinn und Verlust aus dem Abgang erfasst wird, vom Eigenkapital in die Erfolgsrechnung umgegliedert (als Umgliederungsbetrag).

 

2.7  Grundsätze der Rechnungslegung und Bewertung
2.7.1  Erlöserfassung, Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten

Verkauf von Standardinstrumenten und anderen Waren wie Ersatzteilen, Handelsprodukten, Verbrauchsmaterialien oder Reagenzien – Der Verkauf von Standardinstrumenten und anderen Waren gilt grundsätzlich als eine Leistungsverpflichtung. Die Gruppe erfasst Erlöse zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kontrolle über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht, in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung.

 

Verkauf komplexer Instrumente – Der Verkauf komplexer Instrumente folgt in der Regel denselben Grundsätzen wie der Verkauf von Standardinstrumenten. Da der Verkauf eines komplexen Instruments jedoch wesentliche Installationsarbeiten und Anwendungsentwicklungen beim Kunden erfordert, erfolgen der Übergang der Kontrolle über den Vermögenswert auf den Kunden und damit die Erfassung des Erlöses erst mit der schriftlichen Abnahme durch den Kunden. Bei Aufträgen mit mehreren Instrumenten und ­hohen Integrationskosten bestimmt die Gruppe die Anzahl der Leistungsverpflichtungen individuell und prüft, ob die Leistungsverpflichtung(en) über einen Zeitraum hinweg erfüllt wird/werden. Damit Erlöse über einen Zeitraum erfasst werden können, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein: Die Leistung der Gruppe schafft keinen Vermögenswert mit einer anderen Verwendung für die Gruppe und die Gruppe hat einen durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung für die bisher erbrachte Leistung.

 

Verkauf kundenspezifischer Instrumente («Partnering Business») – Der Verkauf kundenspezifischer Instrumente umfasst die Entwicklung und Lieferung von Instrumenten mit kundenspezifischem Design. Die Entwicklung (Anpassung bestehender Tecan-Technologie an die Spezifikationen des Kunden) und Lieferung der Instrumente gilt aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit und Kontrolle des reinen Entwicklungsergebnisses für den Kunden grundsätzlich als eine einzige Leistungsverpflichtung. Die damit verbundenen kundenspezifischen Entwicklungskosten werden in der Position «Vorräte» als Bestandteil der Produktionskosten aktiviert. Sobald die Entwicklung abgeschlossen ist, ruft der Kunde die Geräte mittels Einzelbestellungen ab. Nach Ausführung der Einzelbestellungen erfasst die Gruppe die entsprechenden Entwicklungskosten in den Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen.

 

Entwicklungsleistungen ohne Lieferung von Instrumenten – Ent­wicklungsleistungen gelten grundsätzlich als eine einzige Leistungsverpflichtung. Die Erfassung des Erlöses erfolgt bei Abschluss des Projekts (zu einem Zeitpunkt). Bei grösseren Entwicklungsaufträgen prüft die Gruppe, ob die Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum erfüllt wird. Damit Erlöse über einen Zeitraum erfasst werden können, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein: Die Leistung der Gruppe schafft keinen Vermögenswert mit einer anderen Verwendung für die Gruppe und die Gruppe hat einen durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung für die bisher erbrachte Leistung.

 

Über einen Zeitraum erfüllte Leistungsverpflichtungen –  Erlöserfassungsmethode und Darstellung (Verkauf von komplexen Instrumenten und Entwicklungsleistungen) – Der Fortschritt wird grundsätzlich nach dem Cost-to-Cost-Ansatz gemessen, d. h. am Verhältnis der angefallenen Auftragskosten für die bereits geleistete Arbeit zu den geschätzten gesamten Projektkosten. Entsprechend dem Fortschritt wird der Umsatz anteilig in der Erfolgsrechnung erfasst. In der Bilanz werden laufende Projekte – nach Abzug von Kundenvorauszahlungen – als Nettoguthaben (enthalten in der Position «Vertragsvermögenswerte») bzw. Nettoverbindlichkeiten (enthalten in der Position «Vertragsverbindlichkeiten») ausgewiesen. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Gesamtkosten die Auftragserlöse übersteigen, kommen die Vorschriften des IAS 37 «Belastende Verträge» zur Anwendung.

 

Serviceverträge – Erlöse aus Serviceverträgen werden linear über die Vertragsdauer erfasst.

 

Gewährleistungsverpflichtungen – Die Gruppe bietet die gesetzlich vorgeschriebenen Standardgewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden. Diese Gewährleistungen sind als versicherungsartige Gewährleistungen (assurance-type warranties) gemäss IFRS 15 zu qualifizieren, die die Gruppe nach IAS 37 «Rückstellungen» bilanziert. Darüber hinaus bietet die Gruppe ihren Kunden Gewährleistungsverlängerungen an. Solche Gewährleistungsverlängerungen werden als dienstleistungsartige Gewährleistungen (service-type warranties) gemäss IFRS 15 bilanziert und stellen separate Leistungsverpflichtungen dar, denen die Gruppe einen Teil der Gegenleistung auf Basis des jeweiligen Einzelverkaufspreises zuordnet. Bei diesen dienstleistungsartigen Gewährleistungen werden die Erlöse linear über die Vertragsdauer erfasst.

 

Bündel aus Waren und Dienstleistungen – Typischerweise werden Instrumente zusammen mit anderen Waren und Dienstleistungen verkauft. Der Verkauf von anderen Waren wie Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen wie zusätzlichen Schulungen oder Anwendungsentwicklungen, die Teil desselben Vertrags mit einem Kunden sind (Bündel aus Waren und Dienstleistungen), sich aber für die Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen qualifizieren, werden gesondert vom Verkauf des Instruments als Erlöse erfasst. Die Gegenleistung (mit Rabatten) wird im Verhältnis zu den jeweiligen Einzelverkaufspreisen der identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt.

 

 

2.7.2  Segmentberichterstattung

Die Segmentinformation wird auf die gleiche Weise dargestellt wie in der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker). Der Hauptentscheidungsträger, der für Strategieentscheidungen, für die Beurteilung der Segment­leistung und die Zuteilung der Ressourcen an die Segmente verantwortlich ist, ist der Verwaltungsrat der Tecan Group AG.

Es wurden die folgenden berichtspflichtigen Segmente bestimmt: 

  • Life Sciences Business (Endkundengeschäft): Das Geschäftssegment «Life Sciences Business» beliefert die Endkunden direkt mit automatisierten Workflow-Lösungen. Diese Lösungen umfassen Laborinstrumente, Softwarepakete und Applikations-Know-how sowie Service, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile. 
  • Partnering Business (OEM-Geschäft): Das Geschäftssegment «Partnering Business» entwickelt und produziert OEM-Instrumente und Komponenten, die von Partnerunternehmen unter deren Marke vertrieben werden.

Die Geschäftssegmente entsprechen den berichtspflichtigen Segmenten. Es wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Segment-Aktiven, Käufe von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie Segment-Verbindlichkeiten werden dem Hauptentscheidungsträger nicht gemeldet. 

 

2.7.3  Staatliche Forschungsbeiträge

Die Forschungstätigkeiten der Gruppe werden von der öffentlichen Hand durch Beiträge gefördert, die an keine Bedingungen geknüpft sind. Sie werden bei Vereinnahmung als Ertrag verbucht.

 

2.7.4  Leistungen an Mitarbeitende – Vorsorgepläne und Leistungen für Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit (IAS 19)

Die Gruppe hat sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Vorsorgepläne. Beitragsorientierte Vorsorgepläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen die Gruppe festgelegte Beiträge in einen eigenständigen Fonds einzahlt und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen an die Mitarbeitenden in Bezug auf deren Dienstzeit in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen. Alle übrigen Vorsorgepläne sind leistungsorientiert.

Zahlungen an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Mitarbeitenden die Dienstzeit erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigt.

 

Die in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeit für leistungsorientierte Vorsorgepläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode abzüglich des Verkehrswerts des Planvermögens für Pläne mit ausgesondertem Vermögen. Die leistungsorientierte Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern unter Verwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) berechnet.

 

Resultiert aus der versicherungsmathematischen Berechnung ein Guthaben, wird die Höhe des erfassten Aktivums auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan beschränkt. 

 

Der Aufwand für leistungsorientierte Pläne umfasst folgende Komponenten:

  • Dienstzeitaufwand – wird in der Erfolgsrechnung im Betriebs­ergebnis erfasst;
  • Zinsaufwand/-ertrag auf Nettovermögen bzw. Nettoschuld – wird in der Erfolgsrechnung im Finanzergebnis erfasst;
  • Neubemessungen – werden in «Sonstige Ergebnisse» erfasst.

Der Dienstzeitaufwand beinhaltet den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie die Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen und -abgeltungen. Werden die Leistungen aus einem Plan verändert oder wird ein Plan gekürzt oder vorzeitig abgegolten, werden der Teil der Leistungsänderung, der sich auf Dienstzeiten der Mitarbeitenden in vergangenen Perioden bezieht (nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand), oder die Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen und -abgeltungen umgehend erfolgswirksam erfasst, d. h. genau dann, wenn die Planänderungen oder die Plankürzungen und -abgeltungen erfolgen. 

 

Der Zinsaufwand/-ertrag wird durch Anwendung des Diskontsatzes auf die leistungsorientierte Nettoverpflichtung oder den leistungs­orientierten Nettovermögenswert berechnet, wobei sämtliche Änderungen berücksichtigt werden, die sich während der Berichtsperiode aufgrund von Beitragszahlungen an den Vorsorgeplan und Leistungsauszahlungen aus dem Vorsorgeplan für die leistungsorientierte Nettoverpflichtung oder den leistungsorientierten Nettovermögenswert ergeben.

 

Zu den Neubemessungen, die sich aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen ergeben, gehören unter anderem versicherungsmathe­matische Gewinne und Verluste, Erträge aus dem Planvermögen (ohne Zinsertrag) sowie gegebenenfalls die Auswirkungen der Berücksichtigung der Obergrenze für Vermögenswerte. Neubemessungen werden als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und können nicht in die Erfolgsrechnung umklassiert werden. 

 

Leistungen an Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit: Die Methode der Berechnung der Verbindlichkeiten in Bezug auf Leistungen an Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit ist vergleichbar mit jener der leistungsorientierten Vorsorgepläne.

 

2.7.5  Leistungen an Mitarbeitende – Abgangs­entschädigungen (IAS 19)

Abgangsentschädigungen resultieren entweder aus der Entscheidung der Gruppe, das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeitenden vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu beenden, oder aus der Entscheidung des Mitarbeitenden, im Tausch gegen eine angebotene Entschädigung freiwillig aus dem Unternehmen auszuscheiden. Das Ereignis, das zu einer Verpflichtung führt, ist nicht die Dienstzeit des Mitarbeitenden, sondern die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Verbindlichkeit für Abgangsentschädigungen wird dann verbucht, wenn die Gruppe das Angebot einer Abgangsentschädigung nicht mehr zurückziehen kann oder wenn die Gruppe damit verbundene Restrukturierungskosten verbucht – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

 

2.7.6  Leistungen an Mitarbeitende – anteils­basierte Vergütung (IFRS 2)

Die Gruppe hat verschiedene anteilsbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (equity-settled plans) eingeführt. Der Verkehrswert der gewährten Aktien oder Aktienoptionen wird im Betriebsergebnis erfasst, wobei die Gegenbuchung ins Eigenkapital erfolgt. Der Verkehrswert wird am Tag der Zuteilung bestimmt und über den Zeitraum verteilt, über den die Mitarbeitenden den bedingungslosen Anspruch auf die gewährten Aktien oder Aktienoptionen erwerben (Erdienungszeitraum oder «vesting period»). Der aufwandswirksam zu erfassende Betrag wird um den Effekt der erwarteten Personalfluktuation korrigiert, damit die Anzahl Aktien oder Aktienoptionen, die später tatsächlich erdient werden, wiedergeben wird.

 

Der Verkehrswert der gewährten Aktien entspricht dem Marktwert einer Tecan-Aktie, korrigiert um die voraussichtlichen Dividendenzahlungen während des Erdienungszeitraums. Die Bestimmung des Verkehrswerts der zugeteilten Aktienoptionen erfolgt mithilfe eines Trinomialmodells unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktienoptionen gewährt wurden. 

 

2.7.7  Ertragssteuern

Die Ertragssteuern auf dem Gewinn oder Verlust des Berichtsjahres umfassen laufende und latente Steuern. Die Ertragssteuern werden erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme von Ertragssteuern auf Posten, die als «Sonstige Ergebnisse» oder direkt im Eigenkapital (Transaktionen mit Eigentümern) erfasst werden. In diesem Fall werden die Ertragssteuern unter «Sonstige Ergebnisse» oder im Eigenkapital erfasst.

 

Die Berechnung der latenten Steuern auf den temporären Unterschieden zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz und deren Steuerwerten erfolgt nach der «balance sheet liability method». Auf folgenden temporären Unterschieden werden keine latenten Steuern berücksichtigt: steuerlich nicht abzugsfähiger Goodwill, der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, der weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und temporäre Unterschiede in Verbindung mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Die Höhe der latenten Steuern richtet sich nach der voraussichtlichen Art und Weise der Realisation der Vermögenswerte oder der Erfüllung der Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.

 

Latente Steuerguthaben auf temporären Unterschieden und steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang ­aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können. Bestehende latente Steuerguthaben werden in dem Mass reduziert, als die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils nicht länger wahrscheinlich ist. 

 

Ferner werden latente Steuern auf in absehbarer Zeit ­erwarteten Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften erfasst (Sockel­steuern).

 

2.7.8  Finanzinstrumente

2.7.8.1  Flüssige und geldnahe Mittel und ­Forderungen

Bewertungskategorie: Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten ohne wesentliche Finanzierungskomponente

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzanlagen erfolgt zum Transaktionspreis (Nominalwert). Anschliessend wird der Transaktionspreis um Wertminderungen reduziert (siehe unten). Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

 

Bilanzierung von Wertminderungen auf Forderungen: Die Gruppe ­erfasst Wertberichtigungen für Wertminderungen basierend auf einer Schätzung der über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste unter Anwendung des vereinfachten Ansatzes gemäss IFRS 9. Die Gruppe hat eine Rückstellungsmatrix erstellt, die auf der historischen Kreditausfallerfahrung basiert und um zukunftsgerichtete, für das wirtschaftliche Umfeld spezifische Faktoren ergänzt wurde.

 

Flüssige und geldnahe Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankkonten sowie Termingelder mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten ab dem Datum des Erwerbs. Kontokorrent­kredite, die auf Verlangen rückzahlbar sind und einen integrierenden Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition der Gruppe bilden, werden für die Zwecke der Geldflussrechnung zur Position «Flüssige und geldnahe Mittel» hinzugezählt.

 

2.7.8.2  Mietkautionen und sonstige Einlagen

Bewertungskategorie: Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten mit wesentlicher Finanzierungskomponente

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzanlagen erfolgt zum Verkehrswert zuzüglich Transaktionskosten, die ihrem Erwerb unmittelbar zuzurechnen sind. Danach wird das Finanzinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungen reduziert. Zinsertrag, Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

 

2.7.8.3  Derivate und bedingte Kaufpreiszahlungen

Bewertungskategorie: Erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertete Finanzanlagen und -Verbindlichkeiten (FVTPL)

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzanlagen und -verbindlichkeiten erfolgt zum Verkehrswert ohne Transaktionskosten, wobei letztere direkt als Aufwand erfasst werden. Anschliessend werden diese Finanzinstrumente weiterhin zum Verkehrswert bewertet. Nettogewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst.

 

Die Gruppe verwendet derivative Finanzinstrumente, um sich wirtschaftlich gegen gewisse Wechselkursrisiken abzusichern. «Hedge Accounting» wird nicht angewendet.

 

2.7.8.4  Nicht börsenkotierte Beteiligung

Bewertungskategorie: Erfolgsneutral zum Verkehrswert bewertete Finanzanlagen (FVOCI)

 

Diese Kategorie umfasst nur Eigenkapitalinstrumente, die die Gruppe auf absehbare Zeit halten will. Die Klassifizierung wird bei der erstmaligen Erfassung für jede Anlage einzeln festgelegt und ist unwiderruflich.

 

Die erstmalige Bewertung der Finanzanlage erfolgt zum Verkehrs­wert zuzüglich Transaktionskosten, die ihrem Erwerb unmittelbar zuzurechnen sind. Anschliessend wird das Finanzinstrument weiterhin zum Verkehrswert bewertet. Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und auch bei der Ausbuchung nicht in die Erfolgsrechnung überführt. Dividenden werden als Ertrag erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückführung eines Teils der Kosten der Anlage dar.

 

2.7.8.5  Kurzfristige Bankverbindlichkeiten, Verbindlich­keiten und passive Rechnungs­abgrenzungen

Bewertungskategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ohne wesentliche Finanzierungskomponente

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzverbindlichkeiten erfolgt zum Transaktionspreis (Nominalwert). Anschliessend werden diese Finanzinstrumente weiterhin zum Transaktionspreis be­wertet. ­Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

 

2.7.8.6  Bankkredite

Bewertungskategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten mit wesentlicher Finanzierungskomponente

 

Die erstmalige Bewertung dieser Finanzverbindlichkeiten erfolgt zum Verkehrswert zuzüglich Transaktionskosten, die ihrem Erwerb unmittelbar zuzurechnen sind. Danach werden diese Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwand und Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgs­wirksam erfasst.

 

2.7.9  Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. In der Berichtsperiode qualifizierte sich kein Vermögenswert für die Aktivierung von Fremdkapitalkosten (Vorjahr: dito).

 

2.7.10  Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder, wenn dieser niedriger ist, zum Nettoveräusserungswert ausgewiesen. Zu den Herstellkosten zählen Rohmaterial, Komponenten und Halbfabrikate, direkte Herstellkosten (interne Arbeit und externe Dienst­leistungen) sowie Fertigungsgemeinkosten. Die Gruppe wendet das Verfahren der gewichteten Durchschnittspreise an. Der Netto­veräusserungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Fertigstellungskosten und der geschätzten Verkaufskosten. Überbestände sind wert­berichtigt und obsolete Ware wird ausgebucht. 

 

2.7.11  Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/Herstellkosten abzü­glich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungen (siehe separaten Grundsatz) bilanziert. Die Kosten selbst hergestellter Sachanlagen umfassen Materialkosten und Fertigungs­löhne sowie angemessene Fertigungsgemeinkosten und Fremdkapital­kosten, falls diese einem qualifizierenden Vermögenswert direkt zuzuordnen sind.

 

Auf der Basis von Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, deren Zugang wirtschaftlich einem Anlagenkauf gleichkommt (finance lease), werden zu ihrem Verkehrswert oder, wenn dieser niedriger ist, zum geschätzten Barwert der zu leistenden Mindestleasingraten aktiviert. Die entsprechenden Verpflichtungen werden – abzüglich der Finanzaufwendungen – in den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Mittels «finance lease» erworbene Sachanlagen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Am Bilanzstichtag bestanden keine Sachanlagen unter «finance lease» (Vorjahr: dito). Zahlungen im Zusammenhang mit «operating leases» werden in gleichmässigen Raten über die Leasingdauer erfolgswirksam erfasst.

 

Die Abschreibungen werden in der Erfolgsrechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen erfasst. Die Abschreibung der Sachanlagen beginnt, sobald die Vermögenswerte zum Gebrauch verfügbar sind. Die geschätzte Nutzungsdauer für die Hauptkategorien beträgt:

 

Grundstücke

unbegrenzte Nutzungsdauer

Gebäude

25 Jahre

Umbauten in Mietliegenschaften

Nutzungsdauer oder Mietdauer (der jeweils kürzere Zeitraum)

Mobilien und Einrichtungen

4 – 8 Jahre

Maschinen und Fahrzeuge

2 – 8 Jahre

Instrumente in Verbindung mit OEM-Verträgen

leistungsabhängige ­Abschreibungsmethode

EDV-Anlagen

3 – 5 Jahre

Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauern und die Restwerte werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Weisen die einzelnen Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern auf, werden diese Teile als separate Objekte erfasst und abgeschrieben (component approach).

 

Reparatur- und Unterhaltskosten werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. 

 

2.7.12  Immaterielle Vermögenswerte

Software – Ausgaben im Zusammenhang mit der Implementierung von Software, insbesondere Lizenzen und externe Beratungshonorare, werden aktiviert.

 

Forschungskosten – Ausgaben für Aktivitäten, deren Ziel die Erlangung neuer wissenschaftlicher oder technischer Kenntnisse und Einsichten ist, werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. 

 

Entwicklungskosten – Entwicklungsaktivitäten beinhalten einen Plan oder Entwurf für die Produktion oder Gestaltung neuer oder beträchtlich verbesserter Produkte und Prozesse. Entwicklungsausgaben werden nur dann aktiviert, wenn die Entwicklungskosten zuverlässig gemessen werden können, das Produkt technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, wirtschaftliche Vorteile in der Zukunft zu erwarten sind und die Gruppe beabsichtigt, die Entwicklung abzuschliessen und das Ergebnis zu verwenden oder zu verkaufen und ihr dafür ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sowohl die Materialkosten und die Kosten von externen Dienstleistungen, Personal und befristet Beschäftigten als auch Gemeinkosten und Fremdkapital­kosten, falls diese einem qualifizierenden Vermögenswert direkt zuzuordnen sind. Sonstige Entwicklungskosten werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. 

 

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte – Sämtliche immateriellen Vermögenswerte, die aufgrund der Anwendung der Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungskosten erfasst wurden, werden anfänglich zu Verkehrswerten bewertet. Zur Bestimmung der Verkehrswerte zum Erwerbszeitpunkt werden die folgenden Methoden angewendet: Residualwert-, Lizenzpreisanalogie- sowie Wiederbeschaffungskosten­methode. 

 

Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs-/­Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungen (siehe separaten Grundsatz) bilanziert. Die Abschreibungen werden in der Erfolgsrechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte erfasst. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte beginnt, sobald die Vermögenswerte zum Gebrauch verfügbar sind. Die geschätzte Nutzungsdauer für die Hauptkategorien beträgt:

 

Software

3 – 5 Jahre

Entwicklungskosten

3 – 5 Jahre

Patente

3 – 5 Jahre

Erworbene Marken

2 – 13 Jahre

Erworbene Technologien

6 – 10 Jahre

Erworbene Kundenbeziehungen

7 – 17 Jahre

Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauern und die Restwerte werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und ge­gebenenfalls angepasst. 

 

2.7.13  Goodwill

Der Goodwill repräsentiert den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus einem Unternehmenszusammenschluss, der nicht einzeln indentifiziert und separat als Vermögenswert oder Verbindlichkeit erfasst werden kann.

 

Bei Übernahmen bewertet die Gruppe den Goodwill im Erwerbs­zeitpunkt zu:

  • dem Verkehrswert des bezahlten Kaufpreises, plus
  • dem erfassten Wert aller Minderheitsanteile in der übernommenen Gesellschaft, plus 
  • (wenn der Unternehmenszusammenschluss stufenweise erfolgt) dem Verkehrswert der bestehenden Kapitalbeteiligung an der übernommenen Gesellschaft, abzüglich
  • des erfassten Nettobetrags der übernommenen identifizierbaren Nettovermögenswerte.

 

Ist das Ergebnis negativ, wird der Gewinn aus einem günstigen Unternehmenskauf (bargain purchase gain) sofort erfolgswirksam erfasst.

 

Nach dem erstmaligen Ansatz bewertet die Gruppe den Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen. Der Goodwill wird jährlich auf Wertminderung untersucht. Dies kann aber auch häufiger sein, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Goodwill wertgemindert sein könnte. 

 

2.7.14  Wertminderung

Der Buchwert sämtlicher nicht finanzieller Aktiven mit Ausnahme der Vorräte, der Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen und der latenten Steuerguthaben wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob irgendein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts zu schätzen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Verkehrswert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts. Goodwill, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zum Gebrauch verfügbar sind, werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung untersucht. Eine Wertminderung wird in der Erfolgsrechnung erfasst, sobald der Buchwert eines Vermögenswerts oder von dessen zahlungsmittelgenerierender Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. 

 

Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für einen Vermögenswert in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Wertminderungsverluste werden ebenfalls überprüft, falls sich die zur Schätzung des erzielbaren Betrags herangezogenen Annahmen geändert haben. Der infolge einer Wertaufholung erhöhte Buchwert eines Vermögenswerts darf nicht den Buchwert (abzüglich Abschreibungen) übersteigen, der bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Ein Wertminderungsverlust auf Goodwill wird nicht aufgeholt.

 

2.7.15  Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, sofern zum Zeitpunkt der Bilanzierung ein vergangenes Ereignis zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt hat, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und zuverlässig bemessen werden kann. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden die Rückstellungen abdiskontiert.

 

Eine Rückstellung für Gewährleistungsansprüche wird bei Verkauf der zugrunde liegenden Produkte bzw. Dienstleistungen gebildet. Die Rückstellung basiert auf historischen Vergleichsdaten.

 

2.7.16  Eigene Aktien

Wenn die Gruppe eigene Aktien kauft, wird der Kaufpreis unter «Eigene Aktien» erfasst und als separate Komponente des Eigenkapitals ausgewiesen, bis diese Aktien vernichtet oder verkauft werden. Der durch den Verkauf solcher Aktien erzielte Kaufpreis wird im Eigenkapital erfasst.

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