Chart

2  Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

 

2.1  Grundlagen der Ausarbeitung

Die Jahresrechnung der Tecan Group AG (die «Gesellschaft») wurde gemäss den am 1. Januar 2013 eingeführten Vorschriften des Schweizer Obligationenrechts zur Rechnungslegung und ­Finanzberichterstattung erstellt. Sie ergänzt die konsolidierte Jahresrechnung (Seiten 91 bis 147), die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wird. Während die konsolidierte Jahresrechnung über die wirtschaftliche Lage der gesamten Gruppe Auskunft gibt, beziehen sich die Informationen in der Jahresrechnung der Gesellschaft (Seiten 154 bis 161) ausschliesslich auf die Gruppenmuttergesellschaft. Die in dieser Jahresrechnung ausgewiesene freiwillige Gewinnreserve (Bilanz­gewinn) ist für die von der Generalversammlung zu beschliessende Gewinnverwendung massgebend.

 

Tochtergesellschaften sind alle juristische Personen, welche die Gesellschaft direkt oder indirekt besitzt und kontrolliert.

 

Da eine konsolidierte Jahresrechnung vorgelegt wird, ist die Gesellschaft von der Vorlage eines Lageberichts, einer Geldflussrechnung und erweiterter Informationen im Anhang befreit.

2.2  Grundsätze der Rechnungslegung und Bewertung

 

2.2.1  Darlehen

Darlehen werden zu Anschaffungskosten, bereinigt um Währungs­umrechnungsdifferenzen und abzüglich Wertminderungen, bewertet.

 

2.2.2  Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wert­berichtigungen unter Anwendung des Einzelbewertungsgrund­satzes bewertet. 

 

2.2.3  Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, sofern zum Zeitpunkt der Bilanz­ierung ein vergangenes Ereignis zu einer gegenwärtigen rechtlichen oder faktischen Verpflichtung der Gesellschaft geführt hat, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und zuverlässig bemessen werden kann.

 

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