Chart

5  Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Gemäss Statuten wird retrospektiv jedes Jahr konsultativ der General­versammlung der Vergütungsbericht des abgeschlossenen Geschäftsjahres zur Genehmigung vorgelegt. Der Prozess der prospektiven Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Konzernleitung sowie der statutarische Zusatzbetrag für zusätzliche Mitglieder der Konzernleitung sind im Vergütungsbericht erläutert.

 

Gemäss Statuten dürfen zugunsten eines Mitglieds des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung gewährte Darlehen, Kredite und Sicherheiten den Betrag entsprechend 50% des Fixlohns des jeweiligen Mitglieds nicht übersteigen. Ende 2018 waren keine Darlehen, Kredite oder Sicherheiten ausstehend.

 

Die Statuten können unter www.tecan.com/tecan-corporate-policies eingesehen werden. Die statutarischen Bestimmungen über die Grundsätze der Vergütung (Art. 18 Ziffer 3, 4, 6 und 7) lauten wie folgt: 

  • Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten nebst Spesen und Auslagenersatz für im Interesse der Gesellschaft erfolgte Tätigkeiten eine Vergütung, deren Maximalbetrag von der Generalversammlung zu genehmigen ist. Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats kann sich zusammensetzen aus der jährlichen Vergütung und etwaigen weiteren erfolgsunabhängigen Elementen (wie Zuschläge für die Mitgliedschaft in Ausschüssen oder die Übernahme besonderer Aufgaben oder Aufträge) zuzüglich arbeitgeberseitiger Sozialabgaben und Beiträge an die Altersvorsorge. Die Vergütung kann in bar und teilweise in Form von Aktien der Gesellschaft erfolgen.
  • Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten nebst Spesen und Auslagenersatz für im Interesse der Gesellschaft erfolgte Tätigkeiten eine Vergütung, deren Maximalbetrag von der Generalversammlung zu genehmigen ist. Die Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung kann sich zusammensetzen aus (a) dem jährlichen Fixlohn und etwaigen weiteren erfolgsunabhängigen Elementen zuzüglich arbeitgeberseitiger Sozialabgaben und Beiträge an die Altersvorsorge, (b) der erfolgsabhängigen Vergütung in bar und (c) der Vergütung unter dem langfristigen Beteiligungsplan, jeweils zuzüglich arbeitgeberseitiger Sozialabgaben und gegebenenfalls Beiträge an die Altersvorsorge.
  • Die variable Vergütung in bar ist in Abhängigkeit finanzieller Unternehmensziele und persönlicher (quantitativer und qualitativer) Ziele festzulegen (in der Folge als «erfolgsabhängige Vergütung» bezeichnet). Die Ziele werden jeweils zu Beginn des Jahres durch den Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt. Die erfolgsabhängige Vergütung darf beim CEO 150% des Fixlohns und bei den übrigen Mitgliedern der Konzernleitung 100% des Fixlohns nicht übersteigen. Die erfolgsabhängige Vergütung wird grundsätzlich in bar entrichtet, kann aber auch in Aktien oder anderen Formen der Vergütung erfolgen.
  • Im Rahmen des langfristigen Beteiligungsplans ist die Vergütung an die Mitglieder der Konzernleitung in Abhängigkeit strategischer und/oder finanzieller Unternehmensziele festzulegen, die über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zu bemessen sind. Der Verwaltungsrat legt die Ziele auf Antrag des Vergütungsausschusses fest. Den Mitgliedern der Konzernleitung kann erlaubt werden, freiwillig zusätzlich am langfristigen Beteiligungsplan teilzunehmen. Die Vergütung kann in Form von Aktien, Rechten auf zusätzliche Aktien (Matching Shares), Optionen, bar oder anderen Formen der Vergütung erfolgen, wie vom Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt. Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Vergütungsausschusses die Bedingungen für die Zuteilung, den Übergang ins Eigentum (Vesting), die Sperrfristen sowie die Fälle von vorzeitigem Vesting, Dahinfallen der Sperrfristen oder Verwirkung fest (z.B. Tod, Invalidität, Kontrollwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Vergütungsausschusses in den entsprechenden Entschädigungs- und Beteiligungsplänen bzw. Reglementen die maximale Höhe der Vergütung unter dem langfristigen Beteiligungsplan fest. 

Die statutarischen Bestimmungen über Vorsorgeleistungen (Art. 20) lauten wie folgt: Die Gesellschaft kann eine oder mehrere unabhängige Vorsorgeeinrichtungen für die berufliche Vorsorge errichten oder sich solchen anschliessen. Arbeitgeberseitige Beiträge an solche Vorsorgeeinrichtungen, nicht aber die von solchen Vorsorgeeinrichtungen ausgerichteten reglementarischen Leistungen gelten als Bestandteil der Vergütung. Aufgrund länderspezifischer Regelungen für die berufliche Vorsorge direkt vom Arbeitgeber geöffnete bzw. ausgerichtete Vorsorgeleistungen werden gleich wie Beiträge an und Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen behandelt. Die Gesellschaft kann in besonderen Situationen zusätzliche Vorsorgeleistungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge erbringen, einschliesslich Leistungen der Gesellschaft an die Pensionskasse zur Finanzierung einer Übergangsrente bei vorzeitiger Pensionierung. Deren Wert pro Mitglied der Konzernleitung darf den Gesamtbetrag der letztmals an dieses Mitglied ausbezahlten Jahresvergütung nicht übersteigen. Der Wert der Rente wird gemäss anerkannten versicherungsmathematischen Regeln ermittelt.

 

Für Informationen in Bezug auf die Ausgestaltung der Kompensation und Beteiligungsprogramme und für weitere Informationen über die effektive Vergütung 2018 sowie über die Anträge an die Generalversammlung betreffend prospektiver Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Konzernleitung wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

 

EN DE