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2 Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

 

2.1 Grundlagen der Ausarbeitung

Diese Jahresrechnung ist die konsolidierte Jahresrechnung der ­Tecan Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr. Die Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie ­deren Ausführungsbestimmungen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet wurden, erstellt. 

 

Die Jahresrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt, gerundet auf Tausend. Sie basiert auf historischen Kosten mit ­Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und der bedingten Zahlung, die zum Verkehrswert ausgewiesen werden.

 

Der Verwaltungsrat hat am 8. März 2018 die Veröffentlichung der konsolidierten Jahresrechnung genehmigt. Sie unterliegt zudem der Genehmigung der Generalversammlung vom 17. April 2018.

 

2.2 Wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheide

Die Erstellung dieser konsolidierten Jahresrechnung verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtsjahr entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

 

Die Bewertung der folgenden bedeutenden Positionen basiert auf wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheiden:

 

2.2.1 Umsatzlegung – Methode der Gewinn­realisierung nach Leistungsfortschritt

Die Gruppe wendet für die Verbuchung von Fertigungsaufträgen die Methode der Gewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt (Percentage of Completion – POC) an, wie dies in den Grundsätzen der Rechnungslegung und Bewertung dargelegt ist (siehe Anmerkung 2.7.10). Die Anwendung der POC-Methode verlangt, dass das Management den Fertigstellungsgrad basierend auf dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten für die bereits geleistete Arbeit zu den geschätzten gesamten Auftragskosten (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Ausgehend vom geschätzten Fertigstellungsgrad wird ein entsprechender Teil der erwarteten Erlöse erfasst. Wenn Umstände eintreten, die zu einer Änderung der ursprünglich erwarteten Erlöse, Kosten oder des Grads der Fertigstellung führen könnten, werden die Schätzungen angepasst. Solche Anpassungen können zu einem Anstieg oder Rückgang der geschätzten Erlöse oder Kosten führen und werden in der Erfolgsrechnung in der Periode ausgewiesen, in der die Umstände, die den Anlass zur Anpassung gaben, dem Management bekannt wurden. Weitere Einzelheiten sind den Anmerkungen 14 und 20 zu entnehmen.

 

2.2.2 Performance-Share-Matching-Plan (PSMP) – Matching-Share-Faktor

Die Gruppe hat Performance-Share-Matching-Pläne (PSMP) eingeführt. Die Anzahl der Matching Shares wird anhand der folgenden Formel ermittelt: Anzahl der ursprünglich zugeteilten Aktien plus Anzahl der Aktien aus obligatorischen und freiwilligen Beteiligungen multipliziert mit dem Matching-Share-Faktor. Der Matching-­Share-Faktor hängt von der Erreichung bestimmter finanzieller Gewinnziele ab. In jedem Fall liegt der Matching-Share-Faktor jedoch zwischen 0.0 und 2.5. Eine allfällige Neueinschätzung der derzeit angewandten Matching-Share-Faktoren wird sich auf die Ergebnisse zukünftiger Berichtsperioden auswirken. Weitere Einzelheiten sind der Anmerkung 10 zu entnehmen.

 

2.2.3 Ertragssteuern

Per 31. Dezember 2017 betrugen die Nettoverbindlichkeiten aus laufenden Ertragssteuern CHF 12.2 Mio. und die Nettoguthaben aus latenten Ertragssteuern CHF 3.8 Mio. Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern müssen weitreichende Einschätzungen vorgenommen werden. Zahlreiche interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf die Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben. Diese Faktoren umfassen unter anderem sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und der Steuerverordnungen (insbesondere im Zusammenhang mit der US-Steuerreform) als auch ihre Auslegung (insbesondere in Bezug auf die Akzeptanz konzerninterner Transferpreise) sowie Änderungen der Steuersätze und des Gewinns vor Steuern. Solche Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern haben.

 

2.2.4 Vorräte – aktivierte Entwicklungskosten

2010 schloss die Gruppe eine OEM-Vereinbarung mit einem global tätigen Diagnostikunternehmen ab, welche die Entwicklung und Lieferung eines dedizierten Diagnostikinstruments umfasst. Die damit verbundenen kundenspezifischen Entwicklungskosten wurden in der Position «Vorräte» als Bestandteil der Produktionskosten aktiviert. Die Lieferung der Instrumente, die über einen Zeitraum von über 10 Jahren erfolgt, begann im Oktober 2014. Der Kunde ruft die Geräte mittels Einzelbestellungen ab. Nach Ausführung der Einzelbestellungen erfasst die Gruppe die entsprechenden Entwicklungskosten in den Herstellkosten. Die verbleibenden aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf CHF 97.7 Mio.

 

Per 31. Dezember 2017 war der Nettoveräusserungswert der Position höher als die aktivierten Entwicklungskosten. Die Beurteilung hängt jedoch in hohem Mass von der bestmöglichen Schätzung der zukünftigen Absatzmenge ab. Eine Reduzierung der Prognose könnte in zukünftigen Perioden Abschreibungen notwendig machen.

 

2.2.5 Immaterielle Vermögenswerte – aktivierte Entwicklungskosten

Sobald die technische Machbarkeit von betriebsintern entwickelten Produkten nachgewiesen werden kann, beginnt die Gruppe, zuordenbare Entwicklungskosten zu aktivieren, bis das Produkt zur Markteinführung bereit ist. Jedoch kann ein Abschluss der Entwicklungsphase oder eine kommerzielle Verwertung eines Produkts nicht garantiert werden. Ebenso wenig kann gewährleistet werden, dass sich die Marktbedingungen in der Zukunft nicht ändern; dadurch könnte eine Überprüfung der künftigen Geldflüsse in Verbindung mit diesen Produkten durch das Management erforderlich werden. Solche Änderungen können zu einem zusätzlichen Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen führen. Wie in Anmerkung 18 offengelegt, hat die Gruppe per Jahresende 2017 Entwicklungskosten in Höhe von CHF 24.8 Mio. aktiviert.

 

2.2.6 Werthaltigkeitstest für den Goodwill

Per 31. Dezember 2017 belief sich der Goodwill auf insgesamt CHF 101.6 Mio. Die Gruppe hat die vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitstests Ende Juni durchgeführt. Aufgrund dieser Tests war es nicht notwendig, eine Wertminderung zu erfassen. Die Berechnung der erzielbaren Beträge basiert jedoch auf Schätzungen und Annahmen. Die wesentlichen Annahmen sind in ­Anmerkung 18 aufgeführt.

 

2.3 Einführung neuer und überarbeiteter Rechnungs­legungsstandards und ­Ausführungsbestimmungen

Die Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen – gültig ab 1. Januar 2017 – denjenigen des Vorjahres:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

IAS 7 (ergänzt) «Kapitalflussrechnung» – Offenlegungsinitiative

IAS 12 (ergänzt) «Ertragssteuern» – Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste

Jährliche Verbesserungen der IFRS – Zyklus 2014–2016

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Übernahme dieser neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt.

 

2.4 Bislang noch nicht angewandte neue Standards und Ausführungsbestimmungen

Die folgenden neuen und überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen wurden bereits publiziert, sind aber noch nicht in Kraft getreten und werden in dieser konsolidierten Jahresrechnung noch nicht berücksichtigt:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Von der Gruppe ­anzuwenden ab

IFRIC 22 «Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen»

Berichtsjahr 2018

IAS 40 (ergänzt) – «Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien» – Übertragungen

Berichtsjahr 2018

IFRS 2 «Anteilsbasierte Vergütung» – Klassierung und Bemessung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen

Berichtsjahr 2018

IFRS 9 «Finanzinstrumente»

Berichtsjahr 2018

IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden»

Berichtsjahr 2018

IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung»

Berichtsjahr 2019

IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

Berichtsjahr 2019

IFRS 17 «Versicherungsverträge»

Berichtsjahr 2021

IFRS 10 (ergänzt) «Konzernabschlüsse» und IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures» – Veräusserung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Noch nicht festgelegt

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Gruppe beabsichtigt, diese Standards (sofern sie anwendbar sind) zu übernehmen, sobald sie in Kraft treten. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die konsolidierte Jahresrechnung sind nachstehend aufgeführt:

 

2.4.1 IFRS 9 «Finanzinstrumente»

Die Gruppe geht nicht davon aus, dass die Anwendung der Vorschriften zur Klassierung und Bemessung nach IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf ihre Bilanz oder das Eigenkapital haben wird. So entsprechen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin den Kriterien für die Bewertung nach fortgeführten Anschaffungskosten gemäss IFRS 9. Überdies geht die Gruppe davon aus, dass bei allen Finanzinstrumenten (Derivate und bedingte Zahlung), die derzeit mit ihrem Verkehrswert angesetzt sind, weiterhin eine Bewertung zum Verkehrswert erfolgen kann. «Hedge accounting» wird nicht angewendet.

 

IFRS 9 sieht vor, dass die Gruppe zu erwartende Kreditausfälle im Zusammenhang mit ihren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder auf Grundlage eines 12-Monats-Zeitraums oder der gesamten Laufzeit bilanziert. Die Gruppe wird das vereinfachte Verfahren anwenden und die zu erwartenden Verluste für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Grundlage der gesamten Laufzeit bilanzieren. Bei der Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen ist mit keiner wesentlichen Veränderung zu rechnen.

 

2.4.2 IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden»

Die Gruppe führte 2016 eine vorläufige Untersuchung der Auswirkungen von IFRS 15 durch, die 2017 weiter vertieft und durch eine detailliertere Analyse ergänzt wurde. Aufgrund von deren Natur ergeben sich bei den meisten Umsätzen für Produkte und Dienstleistungen durch die Einführung des Standards keine Veränderungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsatzlegung. Die Gruppe gewährt in ihren Verträgen mit Kunden im Zusammenhang mit Produktverkäufen keine Garantieverlängerungen und wird daher ihre Gewährleistungsverpflichtungen – ihrer aktuellen Vorgehensweise entsprechend – weiterhin nach IAS 37 «Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen» bilanzieren.

 

Allerdings wird durch die Übernahme von IFRS 15 die Möglichkeit eingeschränkt, die Methode der Gewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt (percentage of completion) anzuwenden, sodass sich der Zeitpunkt der Umsatzlegung für Entwicklungsdienstleistungen verändert. Ferner wird die Darstellung in der Bilanz angepasst, und es werden zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich werden. Von den vorstehend gemachten Angaben abgesehen, geht die Gruppe davon aus, dass die Übernahme von IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz sowie die Finanz- und Ertragslage haben wird.

 

Die Gruppe plant, den neuen Standard unter Anwendung der vollständig rückwirkenden Methode in Übereinstimmung mit IAS 8 «Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern» einzuführen. 

Wenn der neue Standard bereits zum 1. Januar 2017 eingeführt worden wäre, hätte sich dies wie folgt auf die konsolidierte Jahresrechnung ausgewirkt: 

 

 

CHF 1’000

Ausgewiesen

Anpassung

Angepasst

Konsolidierte Bilanz per 1. Januar 2017

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen <br/> (laufende Fertigungsaufträge)

 2'058 

 (2'058) 

 – 

Vertragsvermögenswerte

 – 

 1'885 

 1'885 

Vorräte

 168'409 

 2'339 

 170'748 

Umsatzabgrenzung

 (80'324) 

 80'324 

 – 

Vertragsverbindlichkeiten

 – 

 (82'051) 

 (82'051) 

Latente Steuerschulden

 (14'752) 

 (42) 

 (14'794) 

 

 

 

 

Eigenkapital (Gewinnreserven)

 487'085 

 397 

 487'482 

 

 

 

 

Konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2017

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen <br/> (laufende Fertigungsaufträge)

 1'514 

 (1'514) 

 – 

Vertragsvermögenswerte

 – 

 1'123 

 1'123 

Vorräte

 158'724 

 1'493 

 160'217 

Latente Steuerguthaben

 15'342 

 26 

 15'368 

Umsatzabgrenzung

 (75'294) 

 75'294 

 – 

Vertragsverbindlichkeiten

 – 

 (76'644) 

 (76'644) 

 

 

 

 

Eigenkapital (Gewinnreserven)

 550'341 

 (222) 

 550'119 

 

 

CHF 1,000

Ausgewiesen

Anpassung

Angepasst

Konsolidierte Erfolgsrechnung 2017

 

 

 

Umsatz

548'399 

160 

548'559 

Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen

 (282'832) 

 (847) 

 (283'679) 

 

 

 

 

Betriebsergebnis

80'481 

 (687) 

79'794 

 

 

 

 

Ertragssteuern

 (13'130) 

68 

 (13'062) 

 

 

 

 

Periodengewinn

66'547 

 (619) 

65'928 

2.4.3 IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

IFRS 16 legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis von Leasingverhältnissen und die Angabepflichten fest und verpflichtet den Leasingnehmer, sämtliche Leasingverhältnisse im Rahmen eines einheitlichen Modells in der Bilanz zu erfassen, so wie es bereits nach IAS 17 für Finance-Lease-Verträge der Fall war. Zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses hat der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit für Leasingzahlungen (Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand (Nutzungsrechtsvermögenswert) zu erfassen. Die Leasingnehmer sind verpflichtet, den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für den Nutzungsrechtsvermögenswert getrennt zu erfassen. 

 

In Übereinstimmung mit IAS 17 werden derzeit sämtliche Operating-Lease-Vereinbarungen ausserbilanziell behandelt (siehe Anmerkung 26.2). Die Gruppe wird 2018 die Auswirkungen von IFRS 16 auf die konsolidierte Jahresrechnung weiter im Detail analysieren.

 

Der neue Standard wird von der Gruppe am 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert rückwirkenden Methode eingeführt.

 

2.4.4 Sonstige Änderungen

Die Gruppe geht davon aus, dass sich sonstige Änderungen – einzeln oder insgesamt – bei ihrer Übernahme nicht wesentlich auf die Bilanz sowie die Finanz- und Ertragslage auswirken werden.

 

2.5 Grundsätze der Konsolidierung

 

2.5.1 Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, über welche die Gruppe die Kontrolle ausübt. Kontrolle über eine Gesellschaft wird dann ausgeübt, wenn die Gruppe schwankenden Renditen aus ihrem Engagement mit der Gesellschaft ausgesetzt ist bzw. Anrechte darauf hat und wenn sie die Fähigkeit besitzt, diese Renditen mittels ihres beherrschenden Einflusses auf die Gesellschaft zu steuern. Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften sind ab dem Tag, an dem die tatsächliche Kontrolle beginnt, bis zu dem Tag, an dem sie endet, in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten. 

 

Bei Verlust der Kontrolle werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft sowie alle mit ihr im Zusammen­hang stehenden Minderheitsanteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile ausgebucht. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden in die Erfolgsrechnung verbucht.

 

Geht die Kontrolle über eine Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses an die Gruppe über, wird – ab dem Zeitpunkt des Erwerbs – die sogenannte «Erwerbsmethode» (acquisition method) angewendet. 

 

2.5.2 Bei der Konsolidierung eliminierte Transaktionen

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie allfällige nicht realisierte Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Erstellung der ­konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

 

2.6 Fremdwährungsumrechnung

Generell haben alle Konzerngesellschaften ihre lokale Währung als funktionale Währung (functional currency) bestimmt. Transaktionen in anderen Währungen werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von monetären Guthaben und Verbindlichkeiten in anderen Währungen werden erfolgswirksam erfasst. 

 

Umrechnungsdifferenzen aus konzerninternen Darlehen, die im Wesentlichen als Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, werden zunächst als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und bei einer Veräusserung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die Erfolgsrechnung umgegliedert.

 

Bei der Konsolidierung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Konzerngesellschaften (ausländische Konzerngesellschaften), die in anderen Währungen als dem Schweizer Franken (Darstellungswährung) berichten, zu Jahresendkursen umgerechnet. Erträge, Aufwendungen und Geldflüsse werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus den Veränderungen der Wechselkurse vom Jahresanfang bis zum Jahresende und der Abweichung zwischen dem Jahreserfolg zu Durchschnittskursen und zu Endkursen ergeben, werden als «Sonstige Ergebnisse» erfasst. Beim Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die bis zu diesem Zeitpunkt als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals kumuliert wurden, in der gleichen Periode, in der auch der Gewinn und Verlust aus dem Abgang erfasst wird, vom Eigenkapital in die Erfolgsrechnung umgegliedert (als Umgliederungsbetrag).

 

2.7 Grundsätze der Rechnungslegung und Bewertung

 

2.7.1 Segmentberichterstattung

Die Segmentinformation wird auf die gleiche Weise dargestellt wie in der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker). Der Hauptentscheidungsträger, der für Strategieentscheidungen, für die Beurteilung der Segmentleistung und die Zuteilung der Ressourcen an die Segmente verantwortlich ist, ist der Verwaltungsrat der Tecan Group AG.

 

Es wurden die folgenden berichtspflichtigen Segmente bestimmt: 

  • Life Sciences Business (Endkundengeschäft): Das Geschäftssegment «Life Sciences Business» beliefert die Endkunden direkt mit automatisierten Workflow-Lösungen. Diese Lösungen umfassen Laborinstrumente, Softwarepakete und Applikations-Know-how sowie Service, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile. 
  • Partnering Business (OEM-Geschäft): Das Geschäftssegment «Partnering Business» entwickelt und produziert OEM-Instrumente und Komponenten, die von Partnerunternehmen unter deren Marke vertrieben werden.

Die Geschäftssegmente entsprechen den berichtspflichtigen Segmenten. Es wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Segment-Aktiven, Käufe von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie Segment-Verbindlichkeiten werden dem Hauptentscheidungsträger nicht gemeldet. 

2.7.2 Umsatz – Umsatzlegung

Verkaufte Waren und erbrachte Dienstleistungen – Der Umsatz wird abzüglich Umsatzsteuer und Rabatten zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Kunden übergehen. Die Erfassung von Erlösen aus Produkten mit wesentlichen Anwendungsentwicklungen und Installationsarbeiten erfolgt erst nach schriftlich bestätigter Abnahme durch den Kunden. Erlöse aus Serviceverträgen werden im Verhältnis von der bereits abgelaufenen Vertragsdauer per Bilanzstichtag zur Gesamtvertragsdauer in der Erfolgsrechnung erfasst.

 

Fertigungsaufträge – Sobald das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden kann, werden die Auftragserlöse und -kosten anteilig zum Fertigstellungsgrad des Auftrags erfolgswirksam erfasst (siehe Anmerkung 2.7.10 «Fertigungsaufträge»).

 

2.7.3 Staatliche Forschungsbeiträge

Die Forschungstätigkeiten der Gruppe werden von der öffentlichen Hand durch Beiträge gefördert, die an keine Bedingungen geknüpft sind. Sie werden bei Vereinnahmung als Ertrag verbucht.

 

2.7.4 Leistungen an Mitarbeitende – Vorsorgepläne und Leistungen für Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit (IAS 19)

Die Gruppe hat sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Vorsorgepläne. Beitragsorientierte Vorsorgepläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen die Gruppe festgelegte Beiträge in einen eigenständigen Fonds einzahlt und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen an die Mitarbeitenden in Bezug auf deren Dienstzeit in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen. Alle übrigen Vorsorgepläne sind leistungsorientiert.

 

Zahlungen an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Mitarbeitenden die Dienstzeit erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigt.

 

Die in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeit für leistungsorientierte Vorsorgepläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode abzüglich des Verkehrswerts des Planvermögens für Pläne mit ausgesondertem Vermögen. Die leistungsorientierte Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern unter Verwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit ­method) berechnet. Resultiert aus der versicherungsmathematischen Berechnung ein Guthaben, wird die Höhe des erfassten Aktivums auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan beschränkt. 

 

Der Aufwand für leistungsorientierte Pläne umfasst folgende Komponenten:

 Dienstzeitaufwand – wird in der Erfolgsrechnung im Betriebsergebnis erfasst;

 Zinsaufwand/-ertrag auf Nettovermögen bzw. Nettoschuld – wird in der Erfolgsrechnung im Finanzergebnis erfasst;

 Neubemessungen – werden in «Sonstige Ergebnisse» erfasst.

Der Dienstzeitaufwand beinhaltet den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie die ­Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen und -abgeltungen. Werden die Leistungen aus einem Plan verändert oder wird ein Plan gekürzt oder vorzeitig abgegolten, werden der Teil der Leistungsänderung, der sich auf Dienstzeiten der Mitarbeitenden in vergangenen Perioden bezieht (nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand), oder die Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen und -abgeltungen umgehend erfolgswirksam erfasst, d. h. genau dann, wenn die Planänderungen oder die Plankürzungen und -abgeltungen erfolgen. 

 

Der Zinsaufwand/-ertrag wird durch Anwendung des ­Diskontsatzes­ auf die leistungsorientierte Nettoverpflichtung oder den leistungsorientierten Nettovermögenswert berechnet, wobei sämtliche Änderungen berücksichtigt werden, die sich während der Berichtsperiode aufgrund von Beitragszahlungen an den Vorsorgeplan und Leistungsauszahlungen aus dem Vorsorgeplan für die leistungsorientierte Nettoverpflichtung oder den leistungsorientierten Nettovermögenswert ergeben.

 

Zu den Neubemessungen, die sich aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen ergeben, gehören unter anderem versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Erträge aus dem Planvermögen (ohne Zinsertrag) sowie gegebenenfalls die Auswirkungen der Berücksichtigung der Obergrenze für Vermögenswerte. Neubemessungen werden als «Sonstige Ergebnisse» erfasst und können nicht in die Erfolgsrechnung umklassiert werden. 

 

Leistungen an Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit: Die Methode der Berechnung der Verbindlichkeiten in Bezug auf Leistungen an Mitarbeitende mit langjähriger Dienstzeit ist vergleichbar mit jener der leistungsorientierten Vorsorgepläne.

 

2.7.5 Leistungen an Mitarbeitende – Abgangsentschädigungen (IAS 19)

Abgangsentschädigungen resultieren entweder aus der Entscheidung der Gruppe, das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeitenden vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu beenden, oder aus der Entscheidung des Mitarbeitenden, im Tausch gegen eine angebotene Entschädigung freiwillig aus dem Unternehmen auszuscheiden. Das Ereignis, das zu einer Verpflichtung führt, ist nicht die Dienstzeit des Mitarbeitenden, sondern die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Verbindlichkeit für Abgangsentschädigungen wird dann verbucht, wenn die Gruppe das Angebot einer Abgangsentschädigung nicht mehr zurückziehen kann oder wenn die Gruppe damit verbundene Restrukturierungskosten verbucht – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

 

2.7.6 Leistungen an Mitarbeitende – anteilsbasierte Vergütung (IFRS 2)

Die Gruppe hat verschiedene anteilsbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (equity-settled plans) eingeführt. Der Verkehrswert der gewährten Aktien oder Aktienoptionen wird im Betriebsergebnis erfasst, wobei die Gegenbuchung ins Eigenkapital erfolgt. Der Verkehrswert wird am Tag der Zuteilung bestimmt und über den Zeitraum verteilt, über den die Mitarbeitenden den bedingungslosen Anspruch auf die gewährten Aktien oder Aktienoptionen erwerben (Erdienungszeitraum oder «vesting period»). Der aufwandswirksam zu erfassende Betrag wird um den Effekt der erwarteten Personalfluktuation korrigiert, damit die Anzahl Aktien oder Aktienoptionen, die später tatsächlich erdient werden, wiedergeben wird.

 

Der Verkehrswert der gewährten Aktien entspricht dem Marktwert einer Tecan-Aktie, korrigiert um die voraussichtlichen Dividendenzahlungen während des Erdienungszeitraums. Die Bestimmung des Verkehrswerts der zugeteilten Aktienoptionen erfolgt mithilfe eines Trinomialmodells unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktienoptionen gewährt wurden. 

 

2.7.7 Ertragssteuern

Die Ertragssteuern auf dem Gewinn oder Verlust des Berichtsjahres umfassen laufende und latente Steuern. Die Ertragssteuern werden erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme von Ertragssteuern auf Posten, die als «Sonstige Ergebnisse» oder direkt im Eigenkapital (Transaktionen mit Eigentümern) erfasst werden. In diesem Fall werden die Ertragssteuern unter «Sonstige Ergebnisse» oder im Eigenkapital erfasst.

 

Die Berechnung der latenten Steuern auf den temporären Unterschieden zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz und deren Steuerwerten erfolgt nach der «balance sheet liability method». Auf folgenden temporären Unterschieden werden keine latenten Steuern berücksichtigt: steuerlich nicht abzugsfähiger Goodwill, der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, der weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und temporäre Unterschiede in Verbindung mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Die Höhe der latenten Steuern richtet sich nach der voraussichtlichen Art und Weise der Realisation der Vermögenswerte oder der Erfüllung der Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.

 

Latente Steuerguthaben auf temporären Unterschieden und steuer­lich verwendbaren Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können. Bestehende latente Steuerguthaben werden in dem Mass reduziert, als die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils nicht länger wahrscheinlich ist. 

 

Ferner werden latente Steuern auf in absehbarer Zeit erwarteten Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften erfasst (Sockelsteuern).

 

2.7.8 Flüssige und geldnahe Mittel

Flüssige und geldnahe Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankkonten sowie Termingelder mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten ab dem Datum des Erwerbs. Kontokorrentkredite, die auf Verlangen rückzahlbar sind und einen integrierenden ­Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition der Gruppe bilden, ­werden für die Zwecke der Geldflussrechnung zur Position «­Flüssige und geldnahe Mittel» hinzugezählt.

 

2.7.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Bei kurzfristigen Forderungen entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten dem Nominalwert.

 

Wertminderungen werden im entsprechenden Wertberichtigungs­konto für Forderungen erfasst, es sei denn, die Gruppe ist der ­Ansicht, dass bestimmte Forderungen uneinbringlich sind. Uneinbringliche Forderungen werden direkt abgeschrieben. 

 

Die Gruppe bildet Wertberichtigungen für Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen basierend auf einer Schätzung der eingetretenen Verluste. Die Hauptbestandteile dieser Wertberichtigungen sind eine spezifische Verlustkomponente, die signifikante Einzelrisiken abdeckt, und eine kollektive Verlustkomponente, die basierend auf Gruppen von Aktiven ähnlicher Risikostruktur gebildet wird und eingetretene, aber noch nicht erfasste Verluste abdeckt. Die Wertberichtigung für kollektive Wertminderungen wird auf der Basis historischer Daten der Zahlungsstatistik für ähnliche Aktiven ermittelt.

 

2.7.10 Fertigungsaufträge

Die Bilanzierung bestimmter Umsatzkategorien der Geschäftssegmente «Life Sciences Business» (Umsätze von Instrumenten mit aussergewöhnlich hohem Anteil an Anwendungsentwicklungen und Installationsarbeiten) und «Partnering Business» (Umsätze aus Entwicklungsdienstleistungen) erfolgt nach der Methode der Gewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt (percentage of completion) von IAS 11. Der jeweilige Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten für die bereits geleistete Arbeit zu den geschätzten gesamten Auftragskosten (Cost-to-Cost-Methode).

 

Entsprechend dem Fertigstellungsgrad wird der Umsatz anteilig in der Erfolgsrechnung erfasst. In der Bilanz werden laufende Projekte – nach Abzug von Kundenvorauszahlungen – als Nettoguthaben (enthalten in der Position «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen») bzw. Nettoverbindlichkeiten (enthalten in der Position «Umsatzabgrenzung») aus Fertigungsaufträgen ausgewiesen. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst.

 

2.7.11 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. In der Berichtsperiode qualifizierte sich kein Vermögenswert für die Aktivierung von Fremdkapitalkosten (2016: dito).

 

2.7.12 Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder, wenn dieser niedriger ist, zum Nettoveräusserungswert ausgewiesen. Zu den Herstellkosten zählen Rohmaterial, Komponenten und Halbfabrikate, direkte Herstellkosten (interne Arbeit und externe Dienstleistungen) sowie Fertigungsgemeinkosten. Die Gruppe wendet das Verfahren der gewichteten Durchschnittspreise an. Der Netto­veräusserungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Fertigstellungskosten und der geschätzten Verkaufskosten. Überbestände sind wertberichtigt und obsolete Ware wird ausgebucht. 

 

2.7.13 Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungen (siehe separaten Grundsatz) bilanziert. Die Kosten selbst hergestellter Sachanlagen umfassen Materialkosten und Fertigungslöhne sowie angemessene Fertigungsgemeinkosten und Fremdkapitalkosten, falls diese einem qualifizierenden Vermögenswert direkt zuzuordnen sind.

 

Auf der Basis von Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, deren Zugang wirtschaftlich einem Anlagenkauf gleichkommt (finance lease), werden zu ihrem Verkehrswert oder, wenn dieser niedriger ist, zum geschätzten Barwert der zu leistenden Mindestleasingraten aktiviert. Die entsprechenden Verpflichtungen werden – abzüglich der Finanzaufwendungen – in den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Mittels «finance lease» erworbene Sachanlagen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Am Bilanzstichtag bestanden keine Sachanlagen unter «finance lease» (2016: dito). Zahlungen im Zusammenhang mit «operating leases» werden in gleichmässigen Raten über die Leasingdauer erfolgswirksam erfasst.

 

Die Abschreibungen werden in der Erfolgsrechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen erfasst. Die Abschreibung der Sachanlagen beginnt, sobald die Vermögenswerte zum Gebrauch verfügbar sind. Die geschätzte Nutzungsdauer für die Hauptkategorien beträgt:

 

Grundstücke

unbegrenzte Nutzungsdauer

Gebäude

25 Jahre

Umbauten in Mietliegenschaften

Nutzungsdauer oder Mietdauer (der jeweils kürzere Zeitraum)

Mobilien und Einrichtungen

4 – 8 Jahre

Maschinen und Fahrzeuge

2 – 8 Jahre

Instrumente in Verbindung mit OEM-Verträgen

leistungsabhängige
Abschreibungsmethode

EDV-Anlagen

3 – 5 Jahre

Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauern und die Restwerte werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Weisen die einzelnen Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern auf, werden diese Teile als separate Objekte erfasst und abgeschrieben (component approach).

 

Reparatur- und Unterhaltskosten werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. 

 

2.7.14 Immaterielle Vermögenswerte

Software – Ausgaben im Zusammenhang mit der Implementierung von Software, insbesondere Lizenzen und externe Beratungshonorare, werden aktiviert.

 

Forschungskosten – Ausgaben für Aktivitäten, deren Ziel die Erlangung neuer wissenschaftlicher oder technischer Kenntnisse und Einsichten ist, werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. 

 

Entwicklungskosten – Entwicklungsaktivitäten beinhalten einen Plan oder Entwurf für die Produktion oder Gestaltung neuer oder beträchtlich verbesserter Produkte und Prozesse. Entwicklungsausgaben werden nur dann aktiviert, wenn die Entwicklungskosten zuverlässig gemessen werden können, das Produkt technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, wirtschaftliche Vorteile in der Zukunft zu erwarten sind und die Gruppe beabsichtigt, die Entwicklung abzuschliessen und das Ergebnis zu verwenden oder zu verkaufen und ihr dafür ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sowohl die Materialkosten und die Kosten von externen Dienstleistungen, Personal und befristet Beschäftigten als auch Gemeinkosten und Fremdkapitalkosten, falls diese einem qualifizierenden Vermögenswert direkt zuzuordnen sind. Sonstige Entwicklungskosten werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. 

 

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte – Sämtliche immateriellen Vermögenswerte, die aufgrund der Anwendung der Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungskosten erfasst wurden, werden anfänglich zu Verkehrswerten bewertet. Zur Bestimmung der Verkehrswerte zum Erwerbszeitpunkt werden die folgenden Methoden angewendet: Residualwert-, Lizenzpreisanalogie- sowie Wiederbeschaffungskostenmethode. 

 

Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs-/Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungen (siehe separaten Grundsatz) bilanziert. Die Abschreibungen werden in der Erfolgsrechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer der immateriellen ­Vermögenswerte­ erfasst. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte ­beginnt, sobald die

 

Vermögenswerte zum Gebrauch verfügbar sind. Die geschätzte Nutzungsdauer für die Hauptkategorien beträgt:

 

Software

3 – 5 Jahre

Entwicklungskosten

3 – 5 Jahre

Patente

3 – 5 Jahre

Erworbene Marken

2 – 10 Jahre

Erworbene Technologien

10 Jahre

Erworbene Kundenbeziehungen

7 – 17 Jahre

Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauern und die Restwerte werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. 

 

2.7.15 Goodwill

Der Goodwill repräsentiert den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen von Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erworben werden, aber nicht einzeln identifiziert und separat bilanziert werden können.

 

Bei Übernahmen bewertet die Gruppe den Goodwill im Erwerbszeitpunkt zum:

Verkehrswert des bezahlten Kaufpreises, plus

dem erfassten Wert aller Minderheitsanteile in der übernommenen Gesellschaft, plus 

(wenn der Unternehmenszusammenschluss stufenweise erfolgt) dem Verkehrswert der bestehenden Kapitalbeteiligung an der übernommenen Gesellschaft, abzüglich

des erfassten Nettobetrags der übernommenen identifizierbaren Nettovermögenswerte.

Ist das Ergebnis negativ, wird der Gewinn aus einem günstigen Unternehmenskauf (bargain purchase gain) sofort erfolgswirksam erfasst.

 

Nach dem erstmaligen Ansatz bewertet die Gruppe den Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen. Der Goodwill wird jährlich auf Wertminderung untersucht. Dies kann aber auch häufiger sein, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte vorliegen könnte. 

 

2.7.16 Wertminderung

Der Buchwert sämtlicher nicht finanzieller Aktiven mit Ausnahme der Vorräte, der Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen und der latenten Steuerguthaben wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob irgendein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts zu schätzen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Verkehrswert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts. Goodwill, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zum Gebrauch verfügbar sind, werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung untersucht. Eine Wertminderung wird in der Erfolgsrechnung erfasst, sobald der Buchwert eines Vermögenswerts oder von dessen zahlungsmittelgenerierender Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. 

 

Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für einen Vermögenswert in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Wertminderungsverluste werden ebenfalls überprüft, falls sich die zur Schätzung des erzielbaren Betrags herangezogenen Annahmen geändert haben. Der infolge einer Wertaufholung erhöhte Buchwert eines Vermögenswerts darf nicht den Buchwert (abzüglich Abschreibungen) übersteigen, der bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Ein Wertminderungsverlust auf Goodwill wird nicht aufgeholt.

 

2.7.17 Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten

Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten werden anfänglich zum Verkehrswert, abzüglich zurechenbarer Transaktionskosten, erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wobei eine allfällige Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag in der Erfolgsrechnung über die Laufzeit auf der Basis des effektiven Zinssatzes erfasst wird.

 

2.7.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

 

2.7.19 Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, sofern zum Zeitpunkt der Bilanzierung ein vergangenes Ereignis zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt hat, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und zuverlässig bemessen werden kann. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden die Rückstellungen abdiskontiert.

 

Eine Rückstellung für Gewährleistungsansprüche wird bei Verkauf der zugrunde liegenden Produkte bzw. Dienstleistungen gebildet. Die Rückstellung basiert auf historischen Vergleichsdaten.

 

2.7.20 Derivate

Die Gruppe verwendet derivative Finanzinstrumente, um sich wirtschaftlich gegen gewisse Wechselkursrisiken abzusichern. «Hedge accounting» wird nicht angewendet. Derivative Finanzinstrumente werden anfänglich zum Verkehrswert erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die derivativen Finanzinstrumente ebenfalls zum Verkehrswert bewertet. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden direkt in die Erfolgsrechnung verbucht.

 

2.7.21 Eigene Aktien

Wenn die Gruppe eigene Aktien kauft, wird der Kaufpreis unter «Eigene Aktien» erfasst und als separate Komponente des Eigenkapitals ausgewiesen, bis diese Aktien vernichtet oder verkauft werden. Der durch den Verkauf solcher Aktien erzielte Kaufpreis wird im Eigenkapital erfasst.

 

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