Chart

Vergütungsbericht

Der vorliegende Vergütungsbericht legt das Vergütungssystem und die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung der Tecan Group AG dar. Der Bericht wurde gemäss den geltenden Regulierungsbestimmungen der Schweiz verfasst und wird der Generalversammlung vom 17. April 2018 retrospektiv für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Konsultativabstimmung vorgelegt.

Grundsätze

Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Gesamtvergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung und bezieht sich auf das Berichtsjahr 2017, soweit nichts anderes vermerkt ist. Innerhalb des Tecan-Konzerns bestehen einheitliche Vergütungsgrundsätze, die systematisch, transparent und langfristig ausgelegt sind. Bestimmend für den Lohn sind die vier Faktoren Unternehmenserfolg, individuelle Leistung, Funktion und Arbeitsmarkt. Übergeordnetes Ziel des Vergütungssystems ist es, hoch qualifizierte und motivierte Fach- und Führungskräfte anzuziehen, diese langfristig an das Unternehmen zu binden und die Interessen der Mitarbeitenden mit jenen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Der variable Erfolgsanteil ist ein unterstützendes Steuerungsinstrument für die Erreichung übergeordneter Ziele. Das für alle Konzernleitungsmitglieder geltende Aktienbeteiligungsprogramm «Performance Share Matching Plan» (PSMP; detailliertere Beschreibung unter «Beteiligungsprogramme») gewährleistet zudem eine direkte finanzielle Beteiligung an der langfristigen Wertentwicklung des «Economic Profits» der Unternehmensgruppe. Die Vergütung des Verwaltungsrats steht im Einklang mit den aktuellen Corporate-Governance-Empfehlungen für Vergütungssysteme und sieht ausschliesslich ein fixes Honorar vor. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten neben einem definierten Baranteil eine Aktienzuteilung in fixer Höhe, die nach Abschluss der Amtsperiode vollständig und bei vorzeitigem Ausscheiden anteilsmässig übertragen wird. Der Gesamtbetrag für die einzelnen Mitglieder wird nominell in Schweizer Franken festgelegt, der Baranteil davon abgezogen und der Restbetrag in Aktien umgerechnet. Der Aktienwert wird, wie im PSMP auch, über die durchschnittlichen Schlusskurse der Tecan-Aktie an der SIX Swiss Exchange in den ersten vier Monaten des jeweiligen Geschäftsjahres ermittelt. Für den Verwaltungsrat wie auch für die Konzernleitung werden die Höhe und die Zusammensetzung der Kompensation durch den Vergütungsausschuss überprüft und festgelegt. Der Vergütungsausschuss setzte sich im Berichtsjahr aus Christa Kreuzburg (Vorsitzende), Oliver Fetzer und Gérard Vaillant zusammen. Alle Mitglieder wurden direkt von der Generalversammlung gewählt. Der CEO, der CFO und der Corporate Head Human Resources nehmen regelmässig an den Sitzungen teil und haben beratende Stimme. An der Behandlung von Traktanden, die sie selber betreffen, nehmen eingeladene Konzern­leitungs­mitglieder nicht teil. Über die Sitzungen wird Protokoll geführt. Der Vergütungsausschuss stellt die Anträge an den Verwaltungsrat, der wiederum die Personal- und Salärpolitik für den gesamten Konzern sowie die allgemeinen Anstellungsbedingungen der Konzernleitungsmitglieder genehmigen muss. 

 

Der Vergütungsausschuss legt die Höhe der Bezüge der Konzern­leitungsmitglieder fest. Die Zielerreichung und der effektiv auszuzahlende Bonus des CEO und der Konzern­leitungs­mitglieder werden dann vom Verwaltungsrat geprüft und genehmigt. Höhe und Form der Bezüge des Verwaltungsrats werden durch den Vergütungsausschuss jährlich überprüft und dem Verwaltungsrat vorgelegt. Im Turnus von jeweils zwei Jahren werden sowohl die Verwaltungsratsbezüge wie auch die Konzernleitungsbezüge durch eine unabhängige Expertenberatungsfirma auf Marktkonsistenz getestet, und es werden, falls erforderlich, Anpassungen vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung jedes Jahr die maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder der Konzernleitung für das auf die ordentliche Generalversammlung folgende Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) zur Abstimmung vor. 

 

Im Jahr 2017 wurde die Höhe der Honorare der Verwaltungs­rats­mitglieder einem Vergleich durch einen externen Spezialisten unter­zogen, Agnes Blust Consulting. So wurde die Vergütung bei Tecan mit einer Auswahl von Firmen aus dem Swiss ­Performance ­Index (SPI) mit einer vergleichbar hohen Marktkapitalisierung verglichen (exklusive Finanz- und Immobilienindustrie). Insgesamt steht die Höhe der Gesamtvergütung bei den Verwaltungsratsmitgliedern im Einklang mit den Vergleichsunternehmen. Einzig beim Verwaltungsratspräsidenten wurde festgestellt, dass seine Vergütung insgesamt unter dem Durchschnitt der Vergleichsunternehmen liegt. 

 

Alle Mitarbeitenden der Tecan Group durchlaufen einen formalisierten Ziel- und Leistungsbeurteilungsprozess. Dieser findet in der Regel mindestens einmal im Jahr statt – kurz nach Abschluss des Geschäfts­jahres. Auf Basis dieses Prozesses wird die leistungsorientierte Entlohnung des einzelnen Mitarbeitenden für das abgeschlossene Geschäftsjahr festgelegt. Der Prozess stellt ausserdem eine einheitliche Gruppenzielsetzung für das gerade begonnene Geschäftsjahr sicher und fördert sowohl die Entwicklung des einzelnen Mitarbeitenden wie auch des Konzerns. Die persönlichen Ziele werden im Leistungsbeurteilungsprozess in einem individuellen Gespräch mit dem Vorgesetzten definiert.

Systematik

Das Entlohnungssystem für die Mitglieder der Konzernleitung sowie der erweiterten Konzernleitung der ­Tecan Group AG basiert grundsätzlich auf drei zentralen Säulen: einem Baranteil fix (Fixlohn oder Basislohn), einem Baranteil variabel (jährlicher variabler Lohnbestandteil) und einem variablen, langfristig angelegten Aktienbeteiligungsprogramm (PSMP). Mitglieder der Management-Ebenen 3 und 4 («oberes Management») der Tecan Group und Schlüsselmitarbeitende nehmen in der dritten Säule entweder ebenfalls am leistungsbezogenen Aktienplan oder an einem leistungsbezogenen Optionsplan teil. Das Entlohnungssystem für die Mitglieder der Management-Ebenen 1 und 2 («mittleres Management») basiert mehrheitlich auf einem Zweisäulenprinzip mit einem Basislohn (Fixlohn oder Basislohn) und einem variablen Anteil (jährlicher variabler Lohnbestandteil), der auf der Leistungsbeurteilung beruht. Zusätzlich können herausragende Leistungen mit Einmalprämien in Form von Optionen vergütet werden. Auf Mitarbeiterstufe gibt es einen Fixlohn und individuelle, leistungsbezogene, punktuell ausbezahlte Einmalprämien in bar.

Entschädigungen in bar

 

Grundlage für die Entschädigungsstruktur für alle Management-­Ebenen bildet das Variable-Pay-Reglement, welches vom Verwaltungsrat genehmigt wurde. Dieses sieht vor, dass ein Ziel­salär festgelegt wird. Das Zielsalär setzt sich bei den Mitgliedern der Konzernleitung aus einem Fixlohn (60% des Zielsalärs beim CEO bzw. 70% bei den restlichen Mitgliedern der Konzernleitung) und aus einem variablen Anteil (40% des Zielsalärs beim CEO respektive 30% bei den anderen Mitgliedern) zusammen. Die Höhe des variablen Anteils richtet sich einerseits nach dem Erreichen von finanziellen Zielen des Konzerns, andererseits nach dem Erreichen weiterer quantitativer sowie qualitativer Unternehmensziele. Die finanziellen Ziele (Umsatz und EBITDA-Marge) werden jährlich im Voraus im Dezember vom Verwaltungsrat für das Folgejahr festgelegt. Bei exakter Zielerreichung werden 100% der variablen Vergütung ausbezahlt. Im Berichtsjahr wurden die festgelegten finanziellen Ziele auf Konzernebene insgesamt übertroffen und es wurde daher ein Anteil von über 100% ausbezahlt.

 

Werden die festgelegten Ziele überschritten, können abhängig vom Grad der Überschreitung der Ziele bis maximal 200% des variablen Anteils ausbezahlt werden.

 

Die kurzfristige variable Vergütung ist gemäss Statuten beim CEO auf 150% des Fixlohns und bei den übrigen Mitglieder der Konzernleitung auf 100% des Fixlohns beschränkt. Diese und weitere Bestimmungen zur Vergütung finden sich in den Statuten, die auf der Internetseite des Unternehmens eingesehen werden können: www.tecan.com/tecan-corporate-policies.

Beteiligungsprogramme

 

Zusätzlich zu den Entschädigungen in bar nehmen die Mitglieder der Konzernleitung an einem langfristigen Anreizprogramm (LTI «long term incentive») teil. Dieses Aktienbeteiligungsprogramm, ein Performance-Share-Matching-Plan (PSMP), basiert auf quantitativen Zielsetzungen, die für einen Dreijahreszeitraum definiert werden. Im Berichtsjahr wurde der Zyklus der Jahre 2015 bis 2017 abgeschlossen. Das Aktienbeteiligungsprogramm besteht initial (Zyklusjahr 1) aus einer Zuteilung von Aktien der Tecan Group AG an die Konzernleitung und die erweiterte Konzernleitung. Die Aktien sind für drei Jahre ab Zuteilung gesperrt. Es besteht Anspruch auf zusätzliche Aktien («Matching Shares»), sofern drei Jahre nach der Aktienzuteilung bestimmte quantitative Ziele im Sinne eines «Economic Profit» der Tecan Group erreicht werden. PSMP-Teilnehmer haben nur dann ein Anrecht auf Matching Shares, wenn ein bestimmter Economic Profit erreicht wurde. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Ziele der Aktionärinnen und Aktionäre mit denen der PSMP-Teilnehmenden in Einklang stehen. Dem Economic-Profit-Ziel wurden hauptsächlich Umsatzwachstums- und EBIT-Ziele zugrunde gelegt. Der Faktor, nach dem der Matching-Share-Anteil berechnet wird, liegt je nach Erreichen des Economic-Profit-Ziels zwischen 0x und 2.5x. Das heisst, ein PSMP-Teilnehmer hat maximal Anspruch auf 2.5 «Matching Shares» pro ursprünglich zugeteilter Aktie. Zur Berechnung des Matching-Share-Faktors wurde eine Formel hauptsächlich mit den beiden Komponenten «Umsatzwachstum in Lokalwährungen» und «EBITDA-Marge» hinterlegt (ab LTI-Zyklus 2016; davor war die Basis EBIT-Marge). Beide Parameter sind miteinander verknüpft, das heisst, zum Erreichen eines bestimmten Faktors bei niedrigerem Wachstum muss die EBITDA-Marge umso höher ausfallen und bei einer niedrigeren EBITDA-Marge muss ein höheres Wachstum generiert werden. Die Komponente Umsatzwachstum wurde dabei höher gewichtet und trägt mit einem Anteil von zwei Dritteln zur Bestimmung des Matching-Share-Faktors bei. Dieses Parameterraster wird jedes Jahr neu und prospektiv für die nächste Dreijahresperiode festgelegt, um so die finanziellen Ziele im Voraus klar zu definieren. 

 

Die Höhe der initialen Zuteilung von PSMP-Aktien wird jährlich vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vergütungsausschusses genehmigt. Die Erstzuteilung machte bei den Mitgliedern der Konzernleitung im Jahr 2017 durchschnittlich 33% der Gesamtvergütung aus.

 

SYSTEMATIK DES ENTLOHNUNGSSYSTEMS
SYSTEMATIK DES ENTLOHNUNGSSYSTEMS BEI DER KONZERNLEITUNG

Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen

 

Am 1. Januar 2014 ist die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in Kraft getreten. Der Vergütungs- und Genehmigungsmechanismus wurde bereits 2015 entsprechend angepasst und ist in den Statuten der Tecan Group AG geregelt. Die Systematik des Vergütungssystems der Tecan Group, mit den in diesem Kapitel beschriebenen Bestandteilen, wurde seit 2016 nicht verändert. 

 

Vergütungs- und Genehmigungsmechanismus

Der Verwaltungsrat beantragt jährlich bei der General­versammlung die Genehmigung eines maximalen Gesamt­betrags der Vergütungen für den Verwaltungsrat prospektiv bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und die Konzern­leitung prospektiv für das kommende Geschäfts­jahr. Zudem legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, wie bisher, jährlich den Vergütungsbericht gemäss Art. 15 Ziff. 7 der Statuten zur retrospektiven, konsultativen Genehmigung vor. Der Verwaltungsrat beantragt an der Generalversammlung 2018 die prospektive Genehmigung der Vergütung für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2019. Für das laufende Geschäftsjahr 2018 wird an der General­versammlung 2019 retrospektiv konsultativ abgestimmt werden.

 

Salärstruktur CEO

 

 

Salärstruktur Konzernleitung (ohne CEO)
Vergütungs- und Genehmigungsmechanismus
ANTRAG EINES MAXIMALEN GESAMTBETRAGS FÜR DIE KONZERNLEITUNG

Der Generalversammlung vom 17. April 2018 wird für die Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2019 ein maximaler Gesamtbetrag in Schweizer Franken zur Genehmigung vorgelegt. Den grössten Einfluss auf die Höhe dieses Maximalbetrags haben hierbei die Annahmen zu den leistungsbezogenen Vergütungsbestandteilen und die Anzahl der Mitglieder der Konzernleitung. Für den Antrag für 2019 ist, wie bereits im Vorjahr, eine Anzahl von 8 Mitgliedern zugrunde gelegt worden.

 

Die Berechnung eines solchen Maximalbetrags unterstellt bei der variablen Vergütung, dass die definierten Erfolgsziele massiv überschritten werden und eine Auszahlung von 200% des jährlichen variablen Anteils erreicht wird. Auch bei dem langfristigen Aktienbeteiligungsprogramm, dem Performance-Share-Matching-Plan, wird der höchste Matching-Share-Faktor von 2.5 angenommen. Um die Berechnung des Maximalbetrags möglichst transparent und nachvollziehbar zu machen, wurde auf die Verwendung von komplexen finanzmathematischen Formeln und Methoden verzichtet. So wurden zukünftige Zahlungen nicht abgezinst. Bei der Berechnung des Wertes der Matching Shares wurde ebenfalls nicht auf eine komplexe Formel (z.B. Monte-Carlo-Modell) zurückgegriffen, sondern lediglich der Schweizer-Franken-Wert der Aktienerstzuteilung mit dem Maximalfaktor 2.5 multipliziert.

 

Für das Jahr 2017 lag die durchschnittliche Zielerreichung beim variablen Baranteil aller Konzernleitungsmitglieder bei ca. 125% und für den per Ende 2017 abgeschlossenen Dreijahreszyklus (2015 – 2017) wurde ein Matching-Share-Faktor von 2.5 erreicht.

 

In Tabelle 1 werden zum verbesserten Verständnis die theoretischen Maximalbeträge der bereits abgeschlossenen Dreijahreszyklen der Jahre 2014 und 2015 den tatsächlich erreichten Beträgen gegenübergestellt. Für die Jahre 2016 und 2017 ist diese Darstellung nicht möglich, da der Dreijahreszyklus des Aktienbeteiligungsprogramms noch nicht abgeschlossen ist. Wird der vorgeschlagene maximale Gesamtbetrag von der Generalversammlung nicht genehmigt, so kann der Verwaltungsrat der gleichen Generalversammlung jederzeit neue Anträge zur Genehmigung des entsprechenden Gesamtbetrags stellen oder eine neue Generalversammlung einberufen, falls der Verwaltungsrat keine neuen Anträge stellt oder die Generalversammlung auch die neuen Anträge ablehnt. Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung jederzeit einen Antrag zur nachträglichen Erhöhung eines genehmigten Gesamtbetrags stellen.

Tabelle 1

 

Abgeschlossene
Zyklen

Antrag an
die GV 2017

Antrag an
die GV 2018

 

Theoretisches
Maximum
Zyklus 2014 – 2016

Theoretisches
Maximum
Zyklus 2015 – 2017

Zyklus 2018 – 2020

(antizipiert)

Zyklus 2019 – 2021

(antizipiert)

 

2014

2016

2015

2017

2018

2020

2019

2021

Fixsalär & Lohnzuschläge

2'713

 

2'635

 

 

 

 

 

Variabler Lohnanteil

2'576

 

2'533

 

 

 

 

 

Sozialleistungen

946

 

878

 

 

 

 

 

Unvorhergesehenes

0

 

0

 

 

 

 

 

Total Barvergütung 

6'235

 

6'046

 

 6'800

 

 6'800

 

(Anzahl Mitglieder der Konzernleitung)

8

 

8

 

8

 

8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstzuteilung Aktien (Wert)

1'843

 

1'924

 

 

 

 

 

Potenzielle zusätzliche Aktien (Wert «Matching <br/> Shares»)

 

4'608

 

4'810

 

 

 

 

Sozialversicherungen auf Aktienzuteilungen

113

237

117

348

 

 

 

 

Potenzielle zusätzliche Aktien (Wert «Matching<br/> Shares») auf freiwillige Einkäufe

 

4'830

 

4'749

 

 

 

 

Unvorhergesehenes

0

0

 

 

Total (potenziell) langfristige Vergütung

11'631

11'948

 11'700

 11'700

 

Effektive Vergütung

Zyklus 2014 – 2016

Effektive Vergütung

Zyklus 2017 – 2019

Effektive Vergütung

Zyklus 2018 – 2020

Effektive Vergütung

Zyklus 2019 – 2021

Fixsalär & Lohnzuschläge

2'713

 

2'635

 

 

 

 

 

Variabler Lohnanteil

843

 

1'488

 

 

 

 

 

Sozialleistungen

734

 

769

 

 

 

 

 

Total Barvergütung

4'290

 

4'892

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstzuteilung Aktien (Wert)

1'843

 

1'924

 

 

 

 

 

Freiwillige Aktien (Wert)

412

 

568

 

 

 

 

 

Sozialversicherungen auf Aktienzuteilungen1

606

 

197

 

 

 

 

 

Zusätzliche Aktien («Matching Shares»; <br/> Erstzuteilung und freiwillige Einkäufe)2

 

7'062

 

6'232

 

 

Total langfristige Vergütung

9'923

8'921

 

 

Effektive Vergütung in % zum <br/> theoretischen Maximum

80%

77%

Alle Angaben in CHF 1’000
1Zyklus 2015 – 2017: exkl. Sozialversicherungen auf Matching Shares.
1Zyklus 2014 – 2016: Aktienkurs per 17.03.2017 (CHF 156.10).
  Zyklus 2015 – 2017: angewandter Aktienkurs entspricht Aktienkurs per Zuteilungsdatum (CHF 124.40); effektiver Wert kann abweichen.

 

Vergleichbarkeit des Antrags an die Generalversammlung mit den Offenlegungen der jährlichen Vergütungen für die Konzernleitung

Die Berechnung eines maximalen Gesamtbetrags für die Mitglieder der Konzernleitung unterliegt, wie dargelegt, besonderen Annahmen. Daher werden in der Regel die Beträge in der offen­gelegten Vergütungstabelle von denen im Antrag an die General­versammlung und von den Werten in Tabelle 1 abweichen. Die Abweichungen resultieren hauptsächlich aus der unterschiedlichen Behandlung des langfristigen Aktienprogramms. Um die Vergleichbarkeit zu erhöhen, werden die wesentlichen Unters­chiede nachfolgend beschrieben. 

 

Bei der Offenlegung der jährlichen Vergütung

wird die tatsächlich erreichte Auszahlung der variablen Anteile verwendet.

wird beim ausgewiesenen Gesamtbetrag der Vergütung nur der Verkehrswert der Erstzuteilung an Aktien aus dem langfristigen Aktienbeteiligungsprogramm berücksichtigt.

wird darüber hinaus die Anzahl der potenziellen zusätzlichen ­Aktien (Matching Shares) mit dem theoretisch möglichen Maximal­faktor von 2.5 sowie die effektiv im Geschäftsjahr zugeteilten Matching Shares aus dem im Jahr 2017 abgelaufenen Dreijahreszyklus dargestellt. Im Antrag an die General­ver­sammlung wird jedoch bereits ein Verkehrswert berechnet und ein maximaler Matching-Share-Faktor von 2,5 angenommen.

Antrag eines maximalen Gesamtbetrags für den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung einen maximalen Gesamtbetrag, der sich aus einem fixen Baranteil und einem Aktienanteil, basierend auf einem definierten nominell in Schweizer Franken festgelegten Betrag, zusammensetzt. Es sind keine Zahlungen in eine Vorsorgeeinrichtung vorgesehen.

Vergütungen an frühere Organmitglieder

Im Jahr 2017 wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung ausgerichtet. 

Vergütungen an nahestehende ­Personen

Im Jahr 2017 wurden keine Vergütungen an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder früheren Organmitgliedern ausgerichtet.

Abgangsentschädigungen

Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen zu.

Darlehen und Kredite

Gegenwärtige und frühere Organmitglieder

Im Jahr 2017 wurden keine Darlehen oder Kredite an gegen­wärtige oder frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder Mitglieder der Konzernleitung gewährt, welche jeweils zum Jahresende noch ausstehend waren.

Nahestehende Personen

Im Jahr 2017 wurden keine Darlehen oder Kredite an nahe­stehende Personen von gegenwärtigen oder früheren Organ­mitgliedern gewährt, die jeweils zum Jahresende noch ausstehend waren.

VERGÜTUNGEN AN MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS UND AN MITGLIEDER DER KONZERNLEITUNG

VERGÜTUNGEN AN MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS

 

 

Jahr

Fixes 
Honorar

Sitzungsgeld

Gesamte 
Barvergütung

Sozial-
leistungen1

Aktienzuteilungsplan: Aktienzuteilung (Anzahl)2

Verkehrswert der Aktienzuteilung3

Gesamte 
Vergütung

CHF 1’000

Rolf Classon 
(Präsident)

2016

 150 

28

178

545

73

251

2017

 150 

27

177

501

86

262

Heinrich Fischer 
(Vizepräsident) 

2016

 85 

36

121

3

341

46

170

2017

 85 

34

119

3

313

54

176

Dr. Oliver S. Fetzer

2016

 75 

37

112

273

37

149

2017

 75 

31

106

250

43

148

Lars Holmqvist

(seit April 2015)

2016

 75 

 10

 85

 273

37

122

2017

 75 

10

85

250

43

128

Dr. Karen Hübscher

2016

 75 

10

85

11

273

37

133

2017

 75 

10

85

11

250

43

138

Dr. Christa Kreuzburg

2016

 75 

13

88

11

273

37

136

2017

 75 

18

93

11

250

43

147

Gérard Vaillant 4

2016

 75 

17

92

9

273

37

138

2017

 75 

20

95

250

43

138

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total 

2016

 610 

151

761

34

2'251

304

1'099

2017

 610 

150

760

25

2'064

354

1'138

  1. Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen.
  2. Ausübungsbedingung: gestaffelte Erdienung vom 01. Mai 2016 bis 30. April 2017 (Share Plan BoD 2016) und 01. Mai 2017 bis 30. April 2018 (Share Plan BoD 2017). Ausübbare Aktien werden zum Ende der Dienstzeit übertragen (30. April 2017 bzw. 30. April 2018). Die Aktien sind vollständig im Verkehrswert der Aktienzuteilung enthalten.
  3. Formel für 2016: zugeteilte Aktien im Jahr 2016 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 134.20) und Formel für 2017: zugeteilte Aktien im Jahr 2017 * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 171.30).
  4. Dienstaltersgeschenk im Wert von CHF 4'000 in der Gesamtvergütung nicht enthalten (2017).
Vergütungen an Mitglieder der Konzernleitung

 

 

Jahr

Fixes Salär

Berechnetes variables Salär1

Steuer-­pflichtige Zusatz-<br/>leistungen2

Total Bar­vergütung

Sozial-<br/>leistungen3

PSMP: Aktien Erstzuteilung (Anzahl)4

Verkehrs­wert der Aktien Erst­‑<br/>zu­teilung5

Gesamte Vergütung

Theoretisches Maximum der Matching Shares (Anzahl)

 

Zyklus 2017 – 2019

Verkehrswert der zu­geteilten Matching Shares 

 

Zyklus 2014 – 2016 (2016)6

Zyklus 2015 – 2017 (2017)7

CHF 1’000

Dr. David Martyr (CEO)8

2016

661

500

7

1'168

291

5'023

673

2'132

 n/a 

1'999

2017

686

575

12

1'273

450

11'6209

1'991

3'714

14'550

2'663

Dr. Rudolf Eugster (CFO)

2016

354

159

5

518

161

2'478

332

1'011

 n/a 

1'079

2017

354

190

9

553

201

2'279

390

1'144

5'698

1'438

Andere Mitglieder der Konzern-<br/>leitung10

2016

1'626

730

48

2'404

646

11'171

1'498

4'548

 n/a 

3'734

2017

1'448

777

136

2'361

782

8'838

1'518

4'661

22'095

4'958

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

2016

2'641

1'389

60

4'090

1'098

18'672

2'503

7'691

 n/a 

6'813

2017

2'488

1'542

157

4'187

1'433

22'737

3'899

9'519

42'343

9'059

  1. Zahlung erfolgt im Folgejahr.
  2. Inkl. erstes Drittel der Sonderzahlung an ein neues GL-Mitglied für entgangene langfristige Anreize (LTI).
  3. Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungsinstitutionen sowie an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (inkl. Sozialversicherungsbeiträge auf in der Berichtsperiode übertragenen Aktien).
  4. Anspruchs- und Ausübungsbedingungen: Anspruch (PSMP 2016) entstand am 1. Januar 2016 und wurde am 2. Mai 2016 zugeteilt. Anspruch (PSMP 2017) entstand am 1. Januar 2017 und wurde am 2. Mai 2017 zugeteilt. Ausübbare Aktien sind bis zum Ende der Leistungsperiode ( 31. Dezember 2018 bzw. 2019) gesperrt.
  5. Formel für 2016: 2016 zugeteilte Aktien * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF134.20); Formel für 2017: 2017 zugeteilte Aktien * Verkehrswert am Tag der Zuteilung (CHF 171.30).
  6. Zugeteilte Matching Shares * Aktienkurs per 30.12.2016 (CHF 158.90).
  7. Zugeteilte Matching Shares * Aktienkurs per 29.12.2017 (CHF 201.50) abzgl. Matching Shares eines im Jahre 2017 ausgetretenen Geschäftsleitungs-Mitgliedes.
  8. Mitglied der Konzernleitung mit der höchsten Vergütung im Jahr 2016 und 2017.
  9. Im Berichtsjahr wurden dem CEO als zusätzlichen langfristigen Anreiz (LTI) einmalig 7'000 PSMP-Aktien zugeteilt, deren Matching-Share-Potential jedoch auf 3'000 Aktien begrenzt ist.
  10. 2016: Total 6 Mitglieder; 2017: Total 6 Mitglieder (Austritt eines Mitgliedes per 31.3.; Eintritt eines Mitgliedes per 1.12.).
EN DE