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2 Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

 

2.1 Grundlagen der Ausarbeitung

Die Jahresrechnung der Tecan Group AG ist nach den Vorschriften des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Sie ergänzt die konsolidierte Jahresrechnung (Seiten 83 bis 130), die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wird. Während die konsolidierte Jahresrechnung über die wirtschaftliche Lage der gesamten Gruppe Auskunft gibt, beziehen sich die Informationen in der Jahresrechnung der Tecan Group AG (Seiten 132 bis 140) ausschliesslich auf die Konzernmuttergesellschaft. Der in dieser Jahresrechnung ausgewiesene Bilanzgewinn ist für die von der Generalversammlung zu beschliessende Gewinnverwendung massgebend.

 

Diese Jahresrechnung wurde gemäss den neuen, am 1. Januar 2013 eingeführten Vorschriften des Schweizer Obligationenrechts zur Rechnungslegung und Finanzberichterstattung erstellt. Das Vorjahr (2014) wurde umklassiert und ist uneingeschränkt vergleichbar mit dem aktuellen Berichtsjahr (2015), mit Ausnahme der Bewertung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften (siehe «Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung»). Aufgrund der Erstellung einer konsolidierten Jahresrechnung für die Gruppe ist die Jahresrechnung der Tecan Group AG von der Vorlage eines Lageberichts, einer Geldflussrechnung und erweiterter Informationen im Anhang befreit.

 

2.2 Grundsätze der Rechnungslegung und Bewertung

 

2.2.1 Finanzanlagen

Finanzielle Vermögenswerte (flüssige und geldnahe Mittel, Darlehen und Forderungen) werden zu Anschaffungskosten bewertet, bereinigt um Währungsverluste und sonstige Wertberichtigungen.

 

2.2.2 Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigung bewertet. Im Vorjahr wandte die Gesellschaft für Beteiligungen den Gruppenbewertungsgrundsatz an. Aufgrund der Einführung des Einzelbewertungsgrundsatzes für alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften zur Rechnungslegung und Finanzberichterstattung musste die Gesellschaft 2015 eine Wertminderung auf Beteili­gungen in Höhe von CHF 9.0 Mio. erfassen.

 

2.2.3 Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, sofern zum Zeitpunkt der Bilanzierung ein vergangenes Ereignis zu einer gegenwärtigen rechtlichen oder faktischen Verpflichtung der Gesellschaft geführt hat, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und zuverlässig bemessen werden kann.

 

2.2.4 Eigene Aktien

Eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten erfasst und zum Erwerbs­zeitpunkt vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Im Falle eines Wiederverkaufs wird der Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung erfasst.

 

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