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7 KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMASSNAHMEN

Die Statuten enthalten keine Regelung betreffend Opting-out oder Opting-up zur Aufhebung oder Beschränkung der Angebotspflicht gemäss Börsengesetz. Ein Drittel der Optionen, die 2007 bis 2013 im Rahmen des ESOP ausgegeben wurden (Einzelheiten hierzu siehe Konsolidierte Jahresrechnung, Anmerkung 10.4 Anteilsbasierte Vergütung), werden pro Jahr zum bedingungslosen Anspruch übertragen (Vesting Period). Während dieser Vesting Period sind die Optionen in der Regel nicht ausübbar. Beim Eintritt eines Kontrollwechsels werden diese Optionen sofort übertragen und können sofort ausgeübt werden (verkürzte Vesting Period). Im Falle eines Kontrollwechsels wird die dreijährige Sperrfrist auf den unter dem PSMP zugeteilten Aktien aufgehoben (siehe Abschnitt «Beteiligungsprogramme» im Vergütungsbericht). Es bestehen im Übrigen keine Kontrollwechselklauseln in Vereinbarungen oder Entschädigungsprogrammen zugunsten der Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung des Unternehmens oder der Tecan Gruppe.

 

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