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2 Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

 

2.1 Grundlagen der Ausarbeitung

Dieser ungeprüfte Abschluss ist der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss der Tecan Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen als «Gruppe» bezeichnet) für das erste Halbjahr 2017. Der Abschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 «Zwischenberichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der konsolidierten Jahresrechnung 2016 der Gruppe gelesen werden, da er eine Aktualisierung früher veröffentlichter Informationen darstellt. Der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss wurde am 11. August 2017 zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Die Erstellung dieses verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Annahmen und Einschätzungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung dieses Zwischenabschlusses beeinflussen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt derartige Annahmen und Einschätzungen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Annahmen und Einschätzungen in jenem Berichtszeitraum entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

 

Die Gruppe ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen der Gesamtumsatz keine bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres aufweist. 

 

Die Ertragssteuern werden basierend auf der bestmöglichen Schätzung des für das gesamte Geschäftsjahr erwarteten gewichteten Durchschnittssteuersatzes berechnet.

 

2.2 Einführung neuer und überarbeiteter bzw. ergänzter Rechnungslegungsstandards und Ausführungsbestimmungen

Die dem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss zugrunde liegenden Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen mit Ausnahme der Einführung der folgenden neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen – gültig ab 1. Januar 2017 – den Grundsätzen der Rechnungslegung, die der konsolidierten Jahresrechnung 2016 zugrunde lagen:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

IAS 7 (ergänzt) «Kapitalflussrechnung» – Offenlegungsinitiative

IAS 12 (ergänzt) «Ertragssteuern» – Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste

Jährliche Verbesserungen der IFRS – Zyklus 2014–2016

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Die Übernahme dieser neuen oder überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen hat bei der Gruppe zu keinen bedeutenden Anpassungen der Grundsätze der Rechnungslegung geführt und hat sich nicht wesentlich auf die Jahresrechnung ausgewirkt.

 

2.3 Bislang noch nicht angewandte neue Standards und Ausführungsbestimmungen

Die folgenden neuen und überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Ausführungsbestimmungen wurden bereits publiziert, sind aber noch nicht in Kraft getreten und werden in diesem verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss noch nicht berücksichtigt:

 

Standard/Ausführungsbestimmung1

Von der Gruppe 
anzuwenden ab

IFRIC 22 «Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen»

Berichtsjahr 2018

IAS 40 (ergänzt) «Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien» – Übertragungen

Berichtsjahr 2018

IFRS 2 «Anteilsbasierte Vergütung» – Klassierung und Bemessung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen

Berichtsjahr 2018

IFRS 9 «Finanzinstrumente»

Berichtsjahr 2018

IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden»

Berichtsjahr 2018

IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung»

Berichtsjahr 2019

IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

Berichtsjahr 2019

IFRS 17 «Versicherungsverträge»

Berichtsjahr 2021

IFRS 10 (ergänzt) «Konzernabschlüsse» und IAS 28 (ergänzt) «Anteile an assoziierten Unternehmen und
  Joint 
Ventures» – Veräusserung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und
  einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Noch nicht festgelegt

  1. IAS = International Accounting Standards, IFRS = International Financial Reporting Standards, IFRIC = Ausführungsbestimmungen gemäss dem IFRS Interpretations Committee (ehemals International Financial Reporting Interpretations Committee)

Mit Ausnahme von IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» und IFRS 16 «Leasingverhältnisse» werden diese Änderungen voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung haben. Für IFRS 16 steht eine umfassende und eingehende Analyse noch aus.

 

Die Gruppe hat die Auswirkungen von IFRS 15 auf die aktuell angewandten Grundsätze der Umsatzlegung untersucht. Aufgrund von deren Natur, erwartet die Gruppe für den grössten Teil ihrer Umsätze keine Veränderungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsatzlegung. Allerdings wird die Einführung des Standards die Möglichkeit einschränken, die Methode der Gewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt (percentage of completion) anzuwenden, sodass sich der Zeitpunkt der Umsatzlegung für Entwicklungsdienstleistungen ändern kann. Ferner wird die Darstellung in der Bilanz angepasst und es werden zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich werden. Die Gruppe analysiert die Auswirkungen weiter.

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